Besteuerung der digitalen Wirtschaft – Einigung der OECD auf globale Steuerreform (Pillar One and Two)
137 Staaten der Organization for Economic Co-operation and Development (OECD) – darunter die Schweiz – haben am 8. Oktober 2021 einer umfassenden globalen Steuerreform zugestimmt. Mit der globalen Steuerreform sollen eine weltweite Umverteilung der Gewinne multinationaler Konzerne mit einem Umsatz von über 20 Milliarden Euro (Pillar One) und eine globale Mindestbesteuerung von 15% für multinationale Konzerne mit einem Umsatz von über 750 Millionen Euro (Pillar Two) eingeführt werden. Die Umsetzung der Reform wird die Unternehmen, aber auch die Staaten vor grosse Herausforderungen stellen. Pillar One wird dazu führen, dass multinationale Konzerne auch dann in einem Staat steuerpflichtig werden, wenn sie in diesem Staat über keine physischen Einrichtungen wie Büros oder Räumlichkeiten verfügen. Mindestens 25% des Gewinnes, welcher 10% des Umsatzes übersteigt, soll unabhängig vom Vorhandensein einer physischen Präsenz in den Staaten besteuert werden, in welchen die Umsätze erzielt werden. Pillar Two wird eine globale Mindeststeuer von 15% einführen. Der Steuersatz wird auf Stufe der jeweiligen Staaten und nicht auf Stufe der einzelnen Unternehmen berechnet. Zudem werden für die Berechnung der globalen Mindeststeuer der steuerbare Gewinn und das steuerbare Nettoeinkommen, ein internationaler Rechnungsstandard und nicht die lokale Gesetzgebung, wie z.B. das Schweizerische Handelsrecht, massgeblich sein. Dieser Artikel erklärt die Funktionsweise der Pillar One und Two, die aktuell vorgesehene Umsetzung der Reform in der Schweiz, deren Auswirkungen auf den globalen Steuer- und Standortwettbewerb und auf in der Schweiz ansässige Unternehmen.
Extraterritorialer Statuswechsel durch Einführung der Income Inclusion Rule
Mit der Einführung der Income Inclusion Rule (IIR) muss die Schweiz zukünftig auch bisher unversteuerte stille Reserven und Goodwill von niedrig bzw. nicht besteuerten ausländischen Tochtergesellschaften bei der Realisation besteuern, die vor dem 1. Januar 2024 geschaffen wurden. Es kommt damit analog zur STAF zu einem Statuswechsel. Dieser Aufsatz ist ein Gedankenspiel, ob dieser Statuswechsel verfassungsmässig und steuersystematisch nicht ebenfalls einen gewinnsteuerlichen Step-up zur Folge haben müsste.
Steuerumgehung mittels Offshore-Strukturen
Am Sonntagabend den 4. Oktober 2021 veröffentlichten verschiedene Medien weltweit gleichzeitig die sogenannten «Pandora Papers», welche erneut diversen Personen Steuerhinterziehung und Steuervermeidung mittels Strukturen, sei es in Form von Stiftungen, Trusts oder Gesellschaften mit Sitz in sogenannten Steueroasen, vorwerfen. Bereits zuvor gab es ähnliche Enthüllungen, nämlich im April 2016 in den «Panama Papers» und im November 2017 in den «Paradise Papers». All diesen Enthüllungen ist gemeinsam, dass sie auf Datenleaks basieren und medienwirksam auf prominente Personen aus Politik, Wirtschaft, Sport und Unterhaltung abzielen. Die Enthüllungen haben zu einem verstärkten Ruf nach Transparenz und zu zunehmend strengeren Compliance-Vorschriften geführt. Den Medien ist allerdings auch zu entnehmen, dass es sich bei diesen Offshore-Gesellschaften um legale Strukturen handelt, mit welchen Steuern optimiert, nicht aber hinterzogen werden. Stiftungen und Trusts sind durchaus legale Strukturen, die in der Regel nicht aus rein steuerlichen Überlegungen errichtet werden. Dennoch können solche (Offshore-)Strukturen zu einer Unterbesteuerung führen, wenn sie von den schweizer Steuerämtern als steuerlich transparent behandelt werden und der Stifter/Trustee und/oder Begünstigte mit Wohnsitz in der Schweiz die Vermögenswerte und Erträge nicht deklariert hat.
Konsultationsvereinbarung zwischen der Schweiz und Deutschland
Das SIF hat am 07. September 2021 bekanntgegeben, dass die Konsultationsvereinbarung vom 11. Juni 2020 zwischen der Schweiz und Deutschland betreffend die Besteuerung von grenzüberschreitenden Arbeitnehmern während der COVID-19 Pandemie bis mindestens 31. Dezember 2021 nicht gekündigt wird.
Anwendung der Meistbegünstigungsklausel gemäss Protokoll des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen der Schweiz und Indien
Das Staatssekretariat für internationale Finanzfragen (SIF) informiert in seiner Mitteilung vom 13. August 2021 über die Änderungen der Dividendenbesteuerung aufgrund der Anwendung der Meistbegünstigungsklausel im DBA CH-IN.
Bundesrat verabschiedet Botschaft zum neuen Grenzgängerabkommen mit Italien
Am 11. August 2021 hat der Bundesrat an seiner Sitzung die Botschaft zum neuen Grenzgängerabkommen zwischen der Schweiz und Italien verabschiedet.
Schweiz und Äthiopien unterzeichnen ein Doppelbesteuerungsabkommen
Am 29.07.2021 haben die Schweiz und Äthiopien ein Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern von Einkommen unterzeichnet. Bevor das Abkommen in Kraft treten kann, muss es noch von den Parlamenten beider Länder genehmigt werden.
Schweiz und Japan unterzeichnen Änderungsprotokoll zum Doppelbesteuerungsabkommen
Am 16. Juli 2021 haben die Schweiz und Japan ein Änderungsprotokoll zum Doppelbesteuerungsabkommen unterzeichnet, welches die Mindeststandards nach BEPS umsetzt.
Neues Formular 12 FL zur Deklaration des Versicherungsstempels durch liechtensteinische Versicherungsnehmer
Am 9. Juli 2021 wurde ein neues Formular 12 FL betreffend die Selbstdeklaration der Stempelabgabe auf Versicherungsprämien / Versicherung bei einem ausländischen Versicherer durch liechtensteinische Versicherungsnehmer publiziert.
Erläuterungen des SIF zum Verfahren zur Entlastung von deutschen Steuern DBA-D bei Einkünften aus in Deutschland registrierten Rechten
Das Staatssekretariat für internationale Finanzfragen (SIF) hat am 02. Juli 2021 Erläuterungen zum Verfahren zur Entlastung von deutschen Steuern DBA-D bei Einkünften aus in Deutschland registrierten Rechten publiziert.
Aktuelle Probleme des interkantonalen und internationalen Unternehmenssteuerrechts (2019)
Workshop anlässlich des ISIS)-Seminars vom 3./4. Juni 2019 mit dem Titel «Aktuelles zum Unternehmenssteuerrecht»
Aktuelle Fragen zu Verrechnungssteuer und Stempelabgaben unter Einschluss internationaler Sachverhalte (2019)
Workshop anlässlich des ISIS)-Seminars vom 3./4. Juni 2019 mit dem Titel «Aktuelles zum Unternehmenssteuerrecht»