Markus Küpfer
Thomas Jaussi
Aktuelle Fragen zu Verrechnungssteuer und Stempelabgaben unter Einschluss internationaler Sachverhalte (2019)
Workshop anlässlich des ISIS)-Seminars vom 3./4. Juni 2019 mit dem Titel «Aktuelles zum Unternehmenssteuerrecht»
Fall 1: Emissionsabgabe (Sanierung)
Sachverhalt
Die Kunst AG mit Sitz im Kanton B bezweckt den Aufbau und die Pflege einer Sammlung zeitgenössischer Kunst aus den Alpenländern. Die Kunst AG stellt die entsprechenden Kunstgegenstände (Gemälde, Plastiken etc.) im Rahmen einer für die breite Öffentlichkeit zugängliche Ausstellung zur Verfügung. Sie weist ein Aktienkapital von 5‘000 voll liberierten Namenaktien mit einem Nennwert von je CHF 1‘000.-- aus. Die Aktien werden zu 70 % durch die Kunstmäzenin Frau Gutekunst und zu 30 % durch die Künstlich AG gehalten. Die Kunst AG ist nicht gemeinnützig und daher nicht im Sinne von Art. 6 Abs. 1 lit. a des Bundesgesetzes vom 27. Juni 1973 über die Stempelabgaben (StG; SR 641.10) von der Emissionsabgabe befreit.
Per 1. Januar 2010 wies die Kunst AG in ihrer Bilanz einen Gesamtverlust von CHF 29‘000‘000.-- aus. Auf ihrem einzigen namhaften Aktivum „Kunstwerke“ mit einem Buchwert von CHF 24 Mio. waren zu diesem Zeitpunkt CHF 15‘000‘000.-- stille Reserven vorhanden.
Am 22. September 2010 wurde eine Vereinbarung abgeschlossen, wonach die beiden Aktionärinnen mit Wirkung auf den 1. Januar 2010 im Umfang von insgesamt CHF 34‘800‘000.-- als „Kapitaleinlage“ auf ein jeweils der Kunst AG gewährtes zinsloses Aktionärsdarlehen verzichten. Gestützt auf diese Forderungsverzichte gelingt es der Kunst AG, ihre Geschäftstätigkeit auf Jahre hinaus weiterzuführen.
Fragestellungen
- Wie sind die Forderungsverzichte von Frau Gutekunst und der Künstlich AG an die Kunst AG emissionsabgaberechtlich zu qualifizieren?
- Mit welchem Rechtsmittel kann eine formelle Verfügung der ESTV im Bereich des Erlasses der Emissionsabgabe angefochten werden? Wie sieht der weitere Rechtsmittelweg aus?
Fall 2: Verdecktes Eigenkapital
Sachverhalt
Die Finanz GmbH mit Sitz im Kanton Zürich ist eine „stillgelegte“ Konzerngesellschaft ohne Aktivität. Sie gehört zu einem amerikanischen börsenkotierten Konzern, der „A-Gruppe“. Im Jahr 2013 erwirbt die A-Gruppe die italienische B-Gruppe über die AB-Italy- Holding AG mit Sitz in Italien. Zwecks Finanzierung der Transaktion gewährt die A-Holding Inc., USA, die Konzernobergesellschaft, der Finanz GmbH ein Darlehen von EUR 600‘000‘000. Die Finanz GmbH gibt dieses Darlehen weitestgehend weiter an die AB-Italy-Holding AG, wobei ein Spread von 0.25 Prozent zwischen Finanzierung und Re-Finanzierung besteht. Im Jahr 2017 wurde für das Passivdarlehen der Zinssatz von 1.25 Prozent verwendet.
Die Struktur und die Darlehensverhältnisse sind somit wie folgt:
Die Bilanz und die Erfolgsrechnung der Finanz GmbH in EUR stellen sich wie folgt dar (Beispiel 2017; ab 2013 sind Bilanz und Erfolgsrechnung ungefähr immer gleich, umgerechnet CHF / EUR zu 1.20 / 1.00):
Fragestellungen
- Welche geldwerten Leistungen können vorliegen?
- Wer ist Empfänger von allfälligen geldwerten Leistungen?
- Welche Verrechnungssteuerforderungen können 2019 von der ESTV noch geltend gemacht werden?
- Spielt es eine Rolle, wenn die Finanz GmbH in ihrer Gewinn- und Kapitalsteuererklärung verdecktes Eigenkapital und Zinsen auf verdecktem Eigenkapital von sich aus aufgerechnet hat?
- Auf welcher Rechtsgrundlage beruht die Rückerstattung und was sind die Voraussetzungen?
- Welche Deklaration muss die Finanz GmbH vornehmen bzw. hätte sie vornehmen müssen?
Fall 3: Rückerstattung
Sachverhalt
Der A-SICAV-LUX, Luxemburg (nachfolgend „A-SICAV“ genannt), ein luxemburgischer Anlagefonds, plant in der Schweiz die Investition in ein Flussschiffportfolio, wobei die Strukturierung über eine Mehrheitsbeteiligung an der CH-Holding und die Finanzierung aus der A-SICAV erfolgen sollen. A-SICAV wird über die direkt und vollumfänglich von ihr gehaltenen A-Luxco einer luxemburgischen Holdinggesellschaft, eine Investition von rund EUR 20‘000‘000 Eigenkapital in CH-Holding machen, wobei A-Luxco danach mind. 70-80 Prozent der Aktien an CH-Holding halten wird, während maximal 20-30 Prozent der Aktien an der CH-Holding vom operativen Management über eine schweizerische Gesellschaft, die M-AG, gehalten werden sollen. CH-Holding wiederum ist eine Holdinggesellschaft, welche die Beteiligungen an den Schiffhalter- und Reedereigesellschaften halten wird. CH-Holding wird vollumfänglich eigenkapitalisiert sein; die für den Schifferwerb benötigte Fremdfinanzierung wird von den operativen Gesellschaften bei Banken beschafft werden. Sowohl CH-Holding als auch die operativen Schiffhalter- und Reedereigesellschaften werden ihren Sitz in der Schweiz haben. Bereits bestehende Charterverträge, welche ebenfalls von der neuen Struktur übernommen werden, sind ausschliesslich mit Drittparteien abgeschlossen.
A-SICAV wird von der A-Private Equity AG, Deutschland (nachfolgend „A-PE-AG“ genannt), gemanaged. Die A-PE-AG ist eine deutsche Beteiligungsgesellschaft, die seit ihrer Gründung im Jahr 1997 auf die Übernahme von Unternehmen in Turnaround- und Umbruchsituationen in den Regionen DACH spezialisiert ist. Seit dem Jahr 2009 wird die Investitionstätigkeit aus Luxemburg durch die A-Private Equity AG, Luxemburg (nachfolgend „A-PE-Lux“ genannt), geführt, während die A-PE-AG die A-PE-Lux berät und bestimmte Managementunterstützungsleistungen gegenüber den Portfoliounternehmen erbringt. Es werden nur Eigenkapitalinvestitionen mit Übernahme von operativer Managementverantwortung durch Mitarbeiter der A-PE-AG vorgenommen.
Die A-PE-AG hat bereits in der Vergangenheit eine identische Struktur aufgesetzt und darüber mit einem Gesamtvolumen von rund EUR 250‘000‘000 fünfzehn Unternehmens- transaktionen durchgeführt. Diese vorherige Struktur ist in der Schliessungsphase, weshalb für ein neues Gesamtvolumen von EUR 250‘000‘000 die heutige Struktur parallel zur bestehenden Struktur aufgesetzt worden ist. Darüber sollen ebenfalls rund zwölf bis fünfzehn Transaktionen abgewickelt werden.
Die jetzige Transaktion ist die erste von A-SICAV und überhaupt die erste Transaktion in der Schweiz. Bisher wurden nur Unternehmen aus Deutschland und einmal aus Österreich in das Portfolio genommen. Es ist auch davon auszugehen, dass keine weitere oder höchstens eine zusätzliche schweizerische Transaktion vorgenommen werden wird.
Zusammenfassend und vereinfacht stellt sich die Struktur wie folgt dar:
A-SICAV wird über ein Investitionsvolumen von EUR 250‘000‘000 verfügen, welche – wie bei der Vorgängerstruktur – von internationalen, ausschliesslich institutionellen Investoren stammen. Hierbei handelt es sich um finanzielle Institutionen, Pensionskassen und Anlagefonds einerseits in Deutschland, Frankreich, Italien, USA, Finnland und der Schweiz, andererseits auch in off-shore-Gebieten. A-Luxco wird gemäss den aktuellen Plänen zwischen acht und zwölf Investitionen im Sinne von Mehrheitsbeteiligungen an in Deutschland, Österreich und der Schweiz ansässigen operativen Unternehmen vornehmen.
Somit kann die Endstruktur vereinfacht wie folgt dargestellt werden:
Fragestellungen
- Welches sind generell die Grundlagen und die Voraussetzungen für eine Rückerstattung zwischen Luxco und CH-Holding?
- Was sind die Voraussetzungen für die Gewährung des Meldeverfahrens?
- Wer ist vorliegend verrechnungssteuerlich massgebender Leistungsempfänger?
- Was sind die Auswirkungen im Fall von verschiedenen potentiellen Leistungsempfängern auf die Rückerstattungsberechtigung?
- Kann das Meldeverfahren angewandt werden?