Besteuerung der digitalen Wirtschaft – Einigung der OECD auf globale Steuerreform (Pillar One and Two)
137 Staaten der Organization for Economic Co-operation and Development (OECD) – darunter die Schweiz – haben am 8. Oktober 2021 einer umfassenden globalen Steuerreform zugestimmt. Mit der globalen Steuerreform sollen eine weltweite Umverteilung der Gewinne multinationaler Konzerne mit einem Umsatz von über 20 Milliarden Euro (Pillar One) und eine globale Mindestbesteuerung von 15% für multinationale Konzerne mit einem Umsatz von über 750 Millionen Euro (Pillar Two) eingeführt werden. Die Umsetzung der Reform wird die Unternehmen, aber auch die Staaten vor grosse Herausforderungen stellen. Pillar One wird dazu führen, dass multinationale Konzerne auch dann in einem Staat steuerpflichtig werden, wenn sie in diesem Staat über keine physischen Einrichtungen wie Büros oder Räumlichkeiten verfügen. Mindestens 25% des Gewinnes, welcher 10% des Umsatzes übersteigt, soll unabhängig vom Vorhandensein einer physischen Präsenz in den Staaten besteuert werden, in welchen die Umsätze erzielt werden. Pillar Two wird eine globale Mindeststeuer von 15% einführen. Der Steuersatz wird auf Stufe der jeweiligen Staaten und nicht auf Stufe der einzelnen Unternehmen berechnet. Zudem werden für die Berechnung der globalen Mindeststeuer der steuerbare Gewinn und das steuerbare Nettoeinkommen, ein internationaler Rechnungsstandard und nicht die lokale Gesetzgebung, wie z.B. das Schweizerische Handelsrecht, massgeblich sein. Dieser Artikel erklärt die Funktionsweise der Pillar One und Two, die aktuell vorgesehene Umsetzung der Reform in der Schweiz, deren Auswirkungen auf den globalen Steuer- und Standortwettbewerb und auf in der Schweiz ansässige Unternehmen.
Extraterritorialer Statuswechsel durch Einführung der Income Inclusion Rule
Mit der Einführung der Income Inclusion Rule (IIR) muss die Schweiz zukünftig auch bisher unversteuerte stille Reserven und Goodwill von niedrig bzw. nicht besteuerten ausländischen Tochtergesellschaften bei der Realisation besteuern, die vor dem 1. Januar 2024 geschaffen wurden. Es kommt damit analog zur STAF zu einem Statuswechsel. Dieser Aufsatz ist ein Gedankenspiel, ob dieser Statuswechsel verfassungsmässig und steuersystematisch nicht ebenfalls einen gewinnsteuerlichen Step-up zur Folge haben müsste.
Steuerumgehung mittels Offshore-Strukturen
Am Sonntagabend den 4. Oktober 2021 veröffentlichten verschiedene Medien weltweit gleichzeitig die sogenannten «Pandora Papers», welche erneut diversen Personen Steuerhinterziehung und Steuervermeidung mittels Strukturen, sei es in Form von Stiftungen, Trusts oder Gesellschaften mit Sitz in sogenannten Steueroasen, vorwerfen. Bereits zuvor gab es ähnliche Enthüllungen, nämlich im April 2016 in den «Panama Papers» und im November 2017 in den «Paradise Papers». All diesen Enthüllungen ist gemeinsam, dass sie auf Datenleaks basieren und medienwirksam auf prominente Personen aus Politik, Wirtschaft, Sport und Unterhaltung abzielen. Die Enthüllungen haben zu einem verstärkten Ruf nach Transparenz und zu zunehmend strengeren Compliance-Vorschriften geführt. Den Medien ist allerdings auch zu entnehmen, dass es sich bei diesen Offshore-Gesellschaften um legale Strukturen handelt, mit welchen Steuern optimiert, nicht aber hinterzogen werden. Stiftungen und Trusts sind durchaus legale Strukturen, die in der Regel nicht aus rein steuerlichen Überlegungen errichtet werden. Dennoch können solche (Offshore-)Strukturen zu einer Unterbesteuerung führen, wenn sie von den schweizer Steuerämtern als steuerlich transparent behandelt werden und der Stifter/Trustee und/oder Begünstigte mit Wohnsitz in der Schweiz die Vermögenswerte und Erträge nicht deklariert hat.
Schweiz und Niederlande unterzeichnen Änderungsprotokoll zum DBA
Die Schweiz und die Niederlande haben am 12. Juni 2019 ein Änderungsprotokoll zum Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen (DBA) unterzeichnet.
Schweiz und Irland unterzeichnen Änderungsprotokoll zum DBA
Die Schweiz und Irland haben am 13. Juni 2019 ein Änderungsprotokoll zum Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (DBA) unterzeichnet.
Schweiz und Südkorea unterzeichnen Änderungsprotokoll zum DBA
Am 17. Mai 2019 haben die Schweiz und Südkorea ein Änderungsprotokoll zum Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen unterzeichnet.
Änderungsprotokoll zum DBA mit Ecuador tritt in Kraft
Das Protokoll zur Änderung des Doppelbesteuerungsabkommens (DBA) zwischen der Schweiz und Ecuador auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und Vermögen ist am 17. April 2019 in Kraft getreten.
Nationalrat genehmigt Abkommen gegen Steuervermeidung
Das Parlament befürwortet die Umsetzung internationaler Standards gegen Steuervermeidung von Unternehmen. Nach dem Ständerat hat sich auch der Nationalrat für ein Abkommen ausgesprochen.
Nationalrat will keine Auslegeordnung über Steuer-Selbstanzeigen
Der Nationalrat erachtet es nicht für nötig zu erfahren, wie sich die straflosen Selbstanzeigen von Steuersündern seit 2010 entwickelt haben. Er hat es ganz knapp mit 98 zu 93 Stimmen abgelehnt, den Bundesrat mit einem entsprechenden Bericht zu beauftragen. Dabei hätte selbst dieser einen solchen für sinnvoll erachtet.
Nationalrat gegen Bericht zu Steuerhinterziehung
Der Nationalrat will nicht wissen, in welchem Ausmass in der Schweiz Steuern hinterzogen werden. Er hat es am Mittwoch abgelehnt, vom Bundesrat einen Bericht zu verlangen.
SIF publiziert Verständigungsvereinbarung zum DBA zwischen der Schweiz und Kolumbien
Das Staatssekretariat für internationale Finanzfragen (SIF) hat am 5. März 2019 eine Verständigungsvereinbarung (Vereinbarung) zum Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Republik Kolumbien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen vom 26. Oktober 2007 (DBA Schweiz-Kolumbien) publiziert.