Patrick Meier
Claudia Suter
Entsendung von Mitarbeitern
ISIS)-Seminar vom 21. März 2017 - Entsendung von Mitarbeitern
Fall 1: Werkvertrag – Auftrag – Arbeitsvertrag
Aufgabenstellung 1.1
David, wohnhaft in Neuseeland, wird von seiner Arbeitgeberin (Yero Ltd.) zwecks Einführung und Umsetzungsinitiierung einer Marketingstrategie zur Tochtergesellschaft (Yero Switzerland AG) in die Schweiz entsendet. Die Entlöhnung erfolgt weiterhin durch die zivilrechtliche Arbeitgeberin in Neuseeland und David rapportiert auch weiterhin an seine Vorgesetzten bei Yero Ltd.. Die Lohnkosten während der zweimonatigen Entsendung werden durch die Yero Ltd. (keine Kostenbelastung an Yero Switzerland AG) getragen.
Welche steuerlichen Probleme stellen sich hier?
Variante:
Gleicher Sachverhalt gemäss Fallbeispiel, ausser dass David von 1. Januar bis 31. Juli in der Schweiz tätig ist (ununterbrochener Aufenthalt). Zudem bezahlt die Yero Switzerland AG die Mietkosten sowie eine Tagespauschale pro Arbeitstag (keine Belastung an die Yero Ltd.).
Variante 2:
Gleicher Sachverhalt gemäss Fallbeispiel, ausser dass die Lohnkosten an Yero Switzerland AG weiterbelastet werden und die Weisungshoheit an Yero Switzerland AG abgetreten wird (reine Mitarbeit im Marketingteam durch David).
Aufgabenstellung 1.2
Die Zanda Switzerland AG ist eine Tochtergesellschaft der in Russland tätigen Zanda plc. Die Unternehmen sind im Bereich Maschinenbau tätig. Die Zanda Switzerland AG verpflichtet sich gegenüber der Produktionsgesellschaft Latfia AG zur Lieferung mehrerer Produkte. Da das Auftragsvolumen die Produktionskapazitäten der Zanda Switzerland AG übersteigt, lagert diese mit dem Einverständnis der Latfia AG einen Teil der Tätigkeiten an die Muttergesellschaft aus. Die ausgelagerten Tätigkeiten umfassen die Herstellung und Installation vor Ort. Für die Installation sind während ca. drei Monaten durchschnittlich zwölf Mitarbeitende der Zanda plc in der Schweiz tätig.
Welche Problemstellungen ergeben sich hier?
Aufgabenstellung 1.3
Sandra, wohnhaft in Österreich, wird von ihrer Arbeitgeberin (CMV AG) an die schweizerische Tochtergesellschaft (CMV Schweiz GmbH) ausgeliehen, da bei dieser ein kurzfristiger Personalmangel herrscht. Sandra wird für einen Monat operativ bei der CMV Schweiz GmbH eingesetzt. Die Entlöhnung erfolgt weiterhin durch die zivilrechtliche Arbeitgeberin.
Welche steuerlichen Aspekte sind zu berücksichtigen?
Variante
Gleicher Sachverhalt gemäss Fallbeispiel, ausser das Sandra während vier Monaten in der Schweiz beschäftigt wird.
Fall 2: Inbound-Fälle
Aufgabenstellung 2.1
Mike, britischer Staatsangehöriger, und Rajeev, indischer Staatsangehöriger, sind Arbeitskollegen. Sie sind bei der Contentfinder Inc. mit Sitz in Kalifornien (USA) angestellt. Mike und Rajeev sind beide Spezialisten im Bereich Technical Solutions für Cloud Platform Produkte.
Mike wurde am 15. November 2016 von der Contentfinder Inc. aufgrund eines Personalengpasses zur Contentfinder Schweiz AG mit Sitz in Zürich geschickt. Zunächst sollte er bloss während rund drei Monaten einen Engpass überbrücken. Er arbeitet nun allerdings immer noch dort, weshalb die Parteien übereingekommen sind, dass der Einsatz bis zum 31. Oktober 2017 verlängert werden soll. Ab dem 1. November 2017 wird Mike wieder in Kalifornien benötigt, wo er ein neues Projekt betreuen soll.
Demgegenüber führt Rajeev seit dem 1. Januar 2017 bei der Contentfinder Schweiz AG ein Ausbildungsprogramm durch, indem er das lokal Personal sowie weitere Mitarbeiter der Contentfinder-Gruppe in der Region EMEA in Zürich im Bereich Cloud Platform schult. Dieses Ausbildungsprogramm dauert insgesamt rund vier bis sechs Monate. Danach reist Rajeev weiter und macht dasselbe in Sao Paolo für die LATAM-Region.
Welche steuerlichen Probleme stellen sich hier?
Aufgabenstellung 2.2
Steven arbeitet mit sechs weiteren Personen bei der RMT Ltd. als Office Manager. Die RMT Ltd. ist ein britisches Family Office einer vermögenden Familie aus dem arabischen Raum (die Al-Hamra Familie), welche in Dubai und in London (dort als sog. UK resident non-domiciled) lebt. Sie halten sich aber zuweilen auch ferienhalber in der Schweiz auf und haben deshalb mehrere Ferienwohnungen in Andermatt gekauft. Die RMT Ltd. ist eine Tochtergesellschaft der RMT Holding mit Sitz in Dubai (VAE), welche von Scheich Al-Hamra gehalten wird.
Scheich Al-Hamra hat sein Vermögen in der Erdölindustrie verdient. Er ist sehr an der Forschung im Bereich Nachhaltigkeit und Energiewirtschaft interessiert. Ziel wäre es, seinen fünf Kindern und elf Enkelkindern eine alternative Einnahmequelle zu sichern. Nach einigen Gesprächen mit der ETH Zürich haben sich beide Seiten darauf geeinigt, ein gemeinsames Projekt auf dem Gebiet alternative Energien in der Flugzeugindustrie zu erarbeiten. Gleichzeitig möchte er sich in Projekten auf dem Gebiet Erdölersatz bei der Herstellung von Konsumgütern betätigen. Hierfür hat er die Hamra Labs AG mit Sitz in der Stadt Zürich errichtet. Die Hamra Labs AG ist eine Tochtergesellschaft der Hamra SciFi Ltd mit Sitz auf den Cayman Islands, welche ihrerseits von Scheich Al-Hamra gehalten wird. Um ein eingespieltes Team und die Hamra Labs AG nach seinen Vorstellungen aufzubauen, schickt Scheich Al-Hamra seinen Office Manager Steven für die Dauer eines Jahres in die Schweiz.
Welche Problemstellungen stellen sich hier?
Fall 3: Ansässigkeit
Aufgabenstellung
Arabian Wings LLC mit Sitz in Katar wurde im Jahr 2015 mit dem Ziel gegründet, den Markt für Privatflüge durch Billigangebote aufzumischen. Als Geschäftsführer konnte John Stewart, früheres Geschäftsleitungsmitglied von Easyjet, gewonnen werden, welcher seine Stelle per 1. Februar 2015 angetreten hat.
Nach seinem Ausscheiden aus der Geschäftsleitung von Easyjet zog John Stewart im Jahr 2013 zusammen mit seiner Familie nach Rüschlikon (Zürich) in eine 5 1⁄2-Zimmer-Mietwohnung (rund 180m ). Sämtliche Familienangehörige sind britische Staatsbürger. Zwischenzeitlich sind beide Töchter in der Schweiz eingeschult (1. Klasse und 2. Kindergarten). Deshalb entschied Emma Stewart, ihren Mann nicht nach Katar zu begleiten, sondern mit ihren beiden Töchtern in der Schweiz zu bleiben. Demgegenüber hat sich John Stewart per 1. Februar 2015 bei der Gemeinde Rüschlikon unter Angabe "Wegzug ins Ausland" abgemeldet. In Katar hat er eine 3 1⁄2-Zimmer-Wohnung gemietet, wobei die Miete zur Hälfte von Arabian Wings LLC bezahlt wurde.
John Stewart hat jeweils im Sommer zwei Wochen und über Weihnachten 10 Tage Ferien in der Schweiz verbracht. Im Jahr 2016 war er zudem im Frühjahr und im Herbst eine Woche ferienhalber in der Schweiz. Im Übrigen war er geschäftlich oft unterwegs und hat ab und an die Aufenthalte in der Schweiz bzw. Europa zwecks Besuchs seiner Familie genutzt.
Welche Problemstellungen sehen Sie hier?
Variante:
Würde es einen Unterschied machen, wenn John Stewart von der Arabian Wings Holding AG mit Sitz in Zug (Schweiz) mit dem Auftrag nach Katar entsendet worden wäre, Arabian Wings LLC aufzubauen?
Variante 2:
Würde es (a) gegenüber dem Hauptsachverhalt | (b) gegenüber der Variante einen Unterschied machen, wenn John Stewart nicht verheiratet gewesen wäre?
Fall 4: Expatriates
Aufgabenstellung
Tesla Motors Inc. hatte sich bereits im Jahr 2014 entschieden, den europäischen Standort auszubauen. Insbesondere hatte Tesla Motors Inc. beabsichtigt, eine neue Geschäftsstruktur und Prozessorganisation einzurichten und die Wertschöpfungskette zu reorganisieren, und zwar in eine zentral geleitete Gesellschaft. Hierfür wurde eine neue Schweizer Gesellschaft, die Tesla Schweiz AG mit Sitz in Baar (Kanton Zug) errichtet. Die Tesla Schweiz AG beschäftigte ab dem ersten operativen Geschäftsjahr 2015 in der Schweiz rund 150 Mitarbeiter.
Aufgrund des Ausgangs der US-Wahlen entschied Tesla Motors Inc., die Forschungsaktivitäten inskünftig innerhalb der Schweizer Gesellschaft zu koordinieren und zu verantworten. Deshalb wurde die Gesellschaft in Tesla Innovation Schweiz AG umbenannt und soll Mitte 2017 auf rund 300 bis 400 Mitarbeiter am Standort in Baar weiterwachsen.
Tesla Schweiz AG hatte im Jahr 2014 bei der Steuerverwaltung Zug ein Expatriate-Reglement eingeholt. Dieses sieht unter anderem Folgendes vor:
- Sämtliche Mitarbeiter, welche im Jahr 2015 bei der Tesla Schweiz AG angestellt sind, gelten als Expatriates. Vorausgesetzt ist allerdings, dass ihr Arbeitsvertrag mit der Tesla Schweiz AG auf fünf Jahre beschränkt ist. Ausserdem werden direkt vorangehende Jahre, in welchen die betreffenden Mitarbeiter bereits in der Schweiz gearbeitet haben, an die fünf Jahre angerechnet.
- Nach Lohn | Zivilstand abgestufte Tabelle betreffend die Abzugsfähigkeit von doppelten Wohnkosten.
- Im Jahr des Umzugs erhalten die Mitarbeiter eine pauschale Umzugsentschädigung von CHF 2'000, welche die nicht ohnehin bereits spezifisch von der Tesla Gruppe gedeckten Umzugskosten in pauschaler Weise abgelten soll.
- Pauschaler, bedingungsloser Abzug vom steuerbaren Einkommen von CHF 18'000 pro Jahr während maximal fünf Jahren.
Das Expatriate-Reglement regelt die Abzugsfähigkeit der Schulkosten für die minderjährigen, schulpflichtigen Kinder nicht.
Bill Simmons wurde aufgefordert, in die Schweiz umzusiedeln und bei der Tesla Schweiz AG zu arbeiten. Er erhielt einen Fünfjahresvertrag mit der Tesla Schweiz AG und einem Jahreslohn von CHF 450'000 (exkl. Mitarbeiterbeteiligungsprogramm und Cash-Bonus). Sein bisheriger Arbeitsvertrag mit Tesla Motors Inc. wurde aufgehoben. Er ist im Jahr 2015 zusammen mit seiner Familie von den USA nach Zürich in eine 5 1⁄2-Zimmer-Mitwohnung (Mietzins: CHF 5'400 pro Monat) umgezogen. Sein Haus in den USA hat er vermietet. Seine beiden schulpflichtigen Kinder hat er in die Swiss International School eingeschult. Die Semestergebühren belaufen sich auf CHF 11'640 pro Kind und Semester. Die Kosten für das Umzugsunternehmen und den Flug in die Schweiz sämtlicher Familienmitglieder hat Tesla Schweiz AG übernommen. Zusätzlich überweist sie Bill Simmons die Pauschale von CHF 2'000.
- Wie erfolgt die Besteuerung von Bill Simmons im Jahr 2015?
- Wie erfolgt die Besteuerung von Bill Simmons im Jahr 2016?
- Wie würde die Besteuerung von Bill Simmons aussehen, wenn er erst mit der Ausdehnung der Aktivitäten der Tesla Schweiz AG im Jahr 2017 in die Schweiz gekommen wäre?
Fall 5
Auftrag
Die Wilson & Lynch LLP, Anwaltskanzlei aus New York, wurde von einer schweizerischen Grossunternehmung für Beratungsleistungen beauftragt. Die Wilson & Lynch LLP setzt für die Auftragserledigung 14 Anwälte und vier Assistenten ein, welche das Mandat in der Schweiz betreuen.
Für die Tätigkeit in der Schweiz mietet die Wilson & Lynch LLP Büroräumlichkeiten (befristeter Mietvertrag für vier Monate) und stellt den 18 eingesetzten Mitarbeitenden Übernachtungsmöglichkeiten zur Verfügung. Die Mitarbeitenden befinden sich durchgehend in der Schweiz und behalten ihren Hauptwohnsitz im Ausland bei (USA und Drittstaaten).
Die Arbeitstätigkeit für die Unternehmung in der Schweiz wird vor Ort sowie in den gemieteten Büroräumlichkeiten ausgeübt.
Welche steuerlichen Konsequenzen ergeben sich aus obigem Sachverhalt?
Variante:
Würde sich an den steuerlichen Konsequenzen etwas ändern, sofern für die Erledigung des Auftrages bei Vertragsabschluss mit einer Dauer von 18 Monaten gerechnet werden würde und wenn ja, was?
Variante 2:
Würde sich an den steuerlichen Konsequenzen etwas ändern, wenn die Wilson & Lynch LLP per Vertragsbeginn in der Schweiz eine Schwestergesellschaft gründen, keine Lohnaufwände in der Schwestergesellschaft verbucht werden und sämtliche Mitarbeitende sich an weniger als 183 Tagen innerhalb einer Frist von zwölf Monaten in der Schweiz aufhalten würden?
Variante 3:
Würde sich an den steuerlichen Konsequenzen etwas ändern, wenn Homburger AG der Wilson & Lynch LLP mehrere (a) Sitzungszimmer oder (b) Büroräumlichkeiten zur Verfügung stellen würde?