Besteuerung von Arbeitnehmenden bei grenzüberschreitender Tätigkeit im Home-Office
Sarah Bühler, René Matteotti und Peter Vogt thematisieren die Besteuerung von internationalen Arbeitnehmenden und deren Tätigkeit im Home-Office. Sie geben einen Überblick über die bestehenden Regelungen und legen dabei ein besonderes Augenmerk auf die Grenzgängervereinbarungen mit den Nachbarländern der Schweiz.
Implikationen des Homeoffice für Grenzgängerinnen und Grenzgänger zwischen der Schweiz und Deutschland
Das Arbeiten aus dem Homeoffice hat aufgrund der Corona Pandemie stark an Bedeutung gewonnen. Viele Arbeitgeber haben die Erfahrung gemacht, dass sich Arbeit von zu Hause bewährt und Regelungen eingeführt, die mobiles Arbeiten ermöglichen. Dies betrifft auch Grenzgänger zwischen Deutschland und der Schweiz. Es sind vielfältige steuerliche Regelungen insbesondere im DBA D-CH sowie sozialversicherungsrechtliche Konsequenzen zu beachten.
Home-Office und das Grenzgängerabkommen mit Italien
Heute arbeiten rund 85'000 in Italien ansässige Personen in den Grenzkantonen Tessin, Graubünden und Wallis. Das mit Italien abgeschlossene Grenzgängerabkommen ist vor allem für den Kanton Tessin mit seinen rund 75'000 Grenzgängern von grosser Bedeutung, wovon ca. 66'000 als Grenzgänger im Sinne des Abkommens gelten.
Grenzgängerregelung Schweiz-Liechtenstein
Das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der Schweiz und Liechtenstein enthält eine besondere Regelung für Grenzgänger, wonach das im Tätigkeitsstaat erzielte Erwerbseinkommen dem Ansässigkeitsstaat zur Besteuerung zugewiesen wird. Erfüllt ein Arbeitnehmer im grenzüberschreitenden Kontext hingegen die für Grenzgänger aufgestellten Kriterien nicht, wird das Erwerbseinkommen in Übereinstimmung mit den allgemeinen Grundsätzen anteilsmässig dem Tätigkeits- und dem Ansässigkeitsstaat zur Besteuerung zugewiesen. Vor diesem Hintergrund ergeben sich für Arbeitgeber, welche Grenzgänger aus Liechtenstein oder der Schweiz beschäftigen, unterschiedliche Abklärungs- und Deklarationspflichten.
Das Steuerinformationsabkommen mit Brasilien ist in Kraft getreten
Das Steuerinformationsabkommen zwischen der Schweiz und Brasilien ist am 4. Januar 2019 in Kraft getreten. Die Bestimmungen des Abkommens werden ab dem 1. Januar 2020 angewendet.
Kommission sistiert Beratung des Doppelbesteuerungsabkommens mit Saudi-Arabien
Nach dem Mord am Journalisten Khashoggi hat die Kommission beschlossen, die Beratung dieses Abkommens zu sistieren, bis der Bundesrat die Beziehungen der Schweiz zu Saudi-Arabien grundlegend überprüft hat.
Bundesrat hebt die Übergangsbestimmung in der Verordnung über den internationalen automatischen Informationsaustausch in Steuersachen auf
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 7. November 2018 beschlossen, die Übergangsbestimmung betreffend den Begriff «Teilnehmende Staaten» in der Verordnung über den internationalen automatischen Informationsaustausch in Steuersachen per 1. Januar 2019 aufzuheben. Damit wird eine internationale Vorgabe umgesetzt.
Erstmaliger Informationsaustausch zu rund 2 Millionen Finanzkonten
Die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) hat erstmals Informationen über Finanzkonten ausgetauscht. Der Austausch erfolgt im Rahmen des globalen Standards zum automatischen Informationsaustausch (AIA).
Bundesrat verabschiedet Botschaft zum Doppelbesteuerungsabkommen mit Brasilien
Der Bundesrat hat am 5. September 2018 die Botschaft zum Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen mit Brasilien verabschiedet. Es handelt sich um das erste DBA zwischen der Schweiz und Brasilien. Das Abkommen wurde am 3. Mai 2018 in Brasilia unterzeichnet und tritt nach der Genehmigung durch die Parlamente beider Länder in Kraft.
Keine Ausdehnung der Rechtshilfe bei Fiskaldelikten
Nach dem Verzicht auf die Revision des Steuerstrafrechts verzichtet der Bundesrat auch auf die Ausdehnung der Rechtshilfe bei Fiskaldelikten. Sie würde namentlich die schweizerischen Steuerbehörden gegenüber den ausländischen Steuerbehörden benachteiligen. Der Bundesrat hat diesen Entscheid an seiner Sitzung vom 29. August 2018 getroffen.
Bundesrat verabschiedet Botschaft zum BEPS-Übereinkommen
Der Bundesrat hat am 22. August 2018 die Botschaft zum multilateralen Übereinkommen zur Umsetzung steuerabkommensbezogener Massnahmen zur Verhinderung der Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung (Base Erosion and Profit Shifting, BEPS) verabschiedet. Die Botschaft wurde an die Eidgenössischen Räte überwiesen.
ESTV verschickt erstmals länderbezogene Berichte von multinationalen Konzernen (Juni 2018)
Ende Juni verschickt die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) erstmals länderbezogene Berichte von multinationalen Konzernen an 35 Partnerstaaten. Der Versand erfolgt im Rahmen des sogenannten Country-by- Country-Reportings. Insgesamt 109 Berichte sendet die ESTV bis Ende Juni an total 35 Staaten. Die länderbezogenen Berichte enthalten unter anderem Angaben über die weltweite Verteilung der Einkünfte, die entrichteten Steuern und die wichtigsten wirtschaftlichen Tätigkeiten des Konzerns in verschiedenen Ländern. Der Inhalt ist vertraulich und untersteht dem Spezialitätsprinzip.
Probleme bei besonderen Formen von Vermögensanlagen (Treuhand, Stiftung, Trust und dergleichen) – national und international
Workshop anlässlich des ISIS)-Seminars vom 10./11. September 2018
Aktuelle Fragen zu Verrechnungssteuer und Stempelabgaben unter Einschluss internationaler Sachverhalte (2018)
Workshop anlässlich des ISIS)-Seminars vom 4./5. Juni 2018 mit dem Titel «Aktuelle Probleme und Perspektiven des Unternehmenssteuerrechts»