Steuerbefreite juristische Personen bei den Gewinn- und Ergänzungssteuern in der Schweiz - Ein Rechtsvergleich
Nicht nur die Gewinnsteuern von Bund, Kantonen und Gemeinden (DBG, StHG), sondern auch die Ergänzungssteuern (GloBE-Mustervorschriften, MindStV) kennen das Konzept der subjektiven Steuerbefreiung juristischer Personen. Die Regelungen sind grundsätzlich deckungsgleich, jedoch gibt es mehrere praxisrelevante Fallkonstellationen, in denen die Ergänzungssteuern die Gewinnsteuerbefreiung aushebeln (z.B. Kantonalbanken, Krankenkassen, neu angesiedelte Unternehmen). Der Autor sieht daher Handlungsbedarf für den Gesetzgeber und die Steuerbehörden.
Besteuerung Ehegatten in internationalen Verhältnissen – Urteil des Bundesgerichts vom 23. September 2024 Präjudiz zu Steuerausscheidungsfragen
Mit dem Urteil vom 23. September 2024 fällt das Bundesgericht ein langersehntes Präjudiz zur Frage der internationalen Steuerausscheidung von Schulden und Schuldzinsen bei internationalen Ehegatten und redigiert seinen Entscheid zur internationalen Verlegung von Unterhaltszahlungen an den geschiedenen Ehegatten vom März 2023. Was bedeutet dieses Präjudiz für die Praxis und wie sind weitere spannende Praxisfälle zu handhaben.
Umsetzung der globalen Mindestbesteuerung – Safe Harbour-Übergangsregelungen für Investmenteinheiten
Per 1. Januar 2024 hat die Schweiz teilweise die OECD-Mindeststeuer mittels der Mindestbesteuerungsverordnung (MindStV) eingeführt. Die Umsetzung der globalen Gesetzesvorgaben stellt Unternehmen vor erhebliche Herausforderungen, die auf der Komplexität der Regelungen und der technischen Implementierung in den Accounting-Systemen beruhen. Aus diesem Grund greifen viele Unternehmen auf von der OECD vorgesehenen Safe-Harbour-Regelungen zurück. In diesem Zusammenhang wird im folgenden Beitrag untersucht, ob diese auch für Investmenteinheiten gelten, die Teil der Unternehmensgruppe sind.
Das neue Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Italien und Liechtenstein – Vorteile und konkrete Anwendungsfälle
Am 12. Juli 2023 unterzeichneten Liechtenstein und Italien ein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA). Das Abkommen orientiert sich am internationalen Standard des OECD-Musterabkommens 2017, berücksichtigt die Ergebnisse des BEPS-Projektes und folgt dem Abkommen über den Informationsaustausch (TIEA) nach, dass bereits 2015 mit Italien abgeschlossen wurde. Das DBA erhöht die Rechtssicherheit, führt zu bedeutenden Quellensteuerreduktionen, baut bestehende Investitions- und Finanzierungshemmnisse ab und wird entscheidend dazu beitragen, die Zusammenarbeit zwischen beiden Ländern weiter zu stärken.
Bundesrat verabschiedet Botschaft zum BEPS-Übereinkommen
Der Bundesrat hat am 22. August 2018 die Botschaft zum multilateralen Übereinkommen zur Umsetzung steuerabkommensbezogener Massnahmen zur Verhinderung der Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung (Base Erosion and Profit Shifting, BEPS) verabschiedet. Die Botschaft wurde an die Eidgenössischen Räte überwiesen.
ESTV verschickt erstmals länderbezogene Berichte von multinationalen Konzernen (Juni 2018)
Ende Juni verschickt die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) erstmals länderbezogene Berichte von multinationalen Konzernen an 35 Partnerstaaten. Der Versand erfolgt im Rahmen des sogenannten Country-by- Country-Reportings. Insgesamt 109 Berichte sendet die ESTV bis Ende Juni an total 35 Staaten. Die länderbezogenen Berichte enthalten unter anderem Angaben über die weltweite Verteilung der Einkünfte, die entrichteten Steuern und die wichtigsten wirtschaftlichen Tätigkeiten des Konzerns in verschiedenen Ländern. Der Inhalt ist vertraulich und untersteht dem Spezialitätsprinzip.
Regelung der internationalen Amtshilfe (9. Mai 2018)
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 9. Mai 2018 die Botschaft zur Genehmigung der Abkommen über den automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten (AIA) mit Singapur und Hongkong verabschiedet. Mit derselben Botschaft schlägt der Bundesrat dem Parlament die Einführung des AIA mit weiteren Finanzplätzen vor. Im Oktober 2017 hat der Bundesrat beschlossen, die Abkommen mit Singapur und Hongkong per 1. Januar 2018 vorläufig anzuwenden und mit diesen Ländern erstmals im Herbst 2019 Kontoinformationen auszutauschen. Nur so war sichergestellt, dass der Terminplan eingehalten werden konnte. Mit der aktuellen Vorlage ersucht der Bundesrat die eidgenössischen Räte nun um die Ermächtigung, die beiden Abkommen zu ratifizieren. Gleichzeitig schlägt der Bundesrat als Option vor, den AIA mit Singapur und Hongkong basierend auf der multilateralen Vereinbarung der zuständigen Behörden über den automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten (Multilateral Competent Authority Agreement, MCAA) durchzuführen. Diese Lösung berücksichtigt die neuesten Entwicklungen in Singapur und Hongkong und würde die Umsetzung des AIA auf der multilateralen Grundlage erlauben.
Interkantonale und internationale Steuerausscheidung bei Grundstücken des Geschäfts- und Privatvermögens
ISIS)-Seminar vom 11./12. September 2017 - Interkantonale und internationale Steuerausscheidung bei Grundstücken des Geschäfts- und Privatvermögens
Privatpersonen – Internationales Steuerrecht 2017 – Schweiz/Deutschland
ISIS)-Seminar vom 25. April 2017