Florian Geiger
Roland Jung
Unternehmen - Internationales Steuerrecht 2017 - Schweiz/Deutschland
ISIS)-Seminar vom 25. April 2017.
Fall 1: Auszahlung aus der Reserve für Kapitaleinlage
Sachverhalt
An der CH-AG sind A (natürliche Person mit Wohnsitz in der Schweiz, Kanton Zürich) und B (natürliche Person mit Wohnsitz in Deutschland) zu 40% bzw. 60% beteiligt. Beide halten die Anteile im Privatvermögen. Die CH-AG plant aus den freiwilligen Gewinnreserven eine Dividende in Höhe von CHF 1 Mio. auszuschütten.
Fragestellungen
- Wie ist die Zahlung der Dividende verrechnungssteuerlich (kapitalertragsteuerlich) zu beurteilen?
- Wie ist die Dividende bei A und bei B einkommenssteuerlich zu beurteilen?
- Wie und in welchem Umfang kann Verrechnungssteuer zurückfordert bzw. gegengerechnet wer- den?
Zusätzlicher Sachverhalt (Folgeperiode)
Im Folgejahr erzielt die CH-AG einen Verlust, der sämtliche Gewinnreserven aufbraucht. Um dennoch eine Ausschüttung zu ermöglichen, soll ein Betrag aus den gesetzlichen Kapitalreserven – welche steuerrechtlich als Reserven aus Kapitaleinlagen qualifizieren – in Höhe von CHF 1 Mio. ausbezahlt werden.
Fragestellung
Wie ist die Zahlung bei A und bei B aus Sicht der Einkommens- und Verrechnungssteuer zu beurteilen?
Fall 2: Grenzüberschreitende Verlustverrechnung bei Betriebsstätten
Sachverhalt A –Swiss Outbound
Die CH-AG ist eine operativ tätige Aktiengesellschaft in der Schweiz. In Deutschland hat die CH-AG eine Produktionsbetriebsstätte errichtet, die Anfang 2015 in Betrieb genommen wurde. Für das Mutterhaus und die Betriebsstätte werden separate Buchhaltungen geführt. Die CH-AG erzielt in der Steuerperiode 1.1. – 31.12.2015 – ohne Berücksichtigung des Jahresergebnisses der Betriebsstätte – einen Reingewinn vor Steuern in Höhe von CHF 1 Mio. Die Betriebsstättenbuchführung in Deutschland weist dagegen einen Jahresfehlbetrag von CHF 200.000 aus.
Fragestellung (Steuerperiode 1.1. – 31.12.2015)
- Wie ist der Jahresfehlbetrag in Deutschland steuerlich zu behandeln?
- Ist eine Verrechnung des Jahresfehlbetrags der deutschen Betriebsstätte mit dem Reingewinn in der Schweiz nach DBG und StG-ZH möglich?
Zusätzlicher Sachverhalt (Folgeperiode 1.1. – 31.12.2016)
In der Steuerperiode 1.1. – 31.12.2016 erzielt die CH-AG unverändert einen Reingewinn aus eigener Geschäftstätigkeit in Höhe von CHF 1 Mio. Die Betriebsstätte erwirtschaftet erstmals einen Jahresüberschuss vor Steuern in Höhe von CHF 300.000.
Fragestellung
- Wie ist der Jahresüberschuss in Deutschland steuerlich zu behandeln?
- Wie wirkt sich der Jahresüberschuss der deutschen Betriebsstätte bei der CH-AG gemäss DBG und StG-ZH steuerlich aus?
Sachverhalt B –Swiss Inbound
Die D-GmbH ist eine operativ tätige Kapitalgesellschaft mit Sitz in Deutschland. In der Schweiz hat die D-GmbH eine Produktionsbetriebsstätte errichtet, die Anfang 2015 in Betrieb genommen wird. Die D-GmbH erzielt in der Steuerperiode 1.1. -31.12.2015 – ohne Berücksichtigung des Jahresergebnisses der Betriebsstätte – einen Jahresüberschuss vor Steuern in Höhe von CHF 1 Mio. Die Betriebsstättenbuchführung in der Schweiz weist dagegen einen Verlust von CHF 200.000 aus.
Fragestellung (Steuerperiode 1.1. - 31.12.2015)
- Wie ist der Verlust in der Schweiz gemäss DBG und StG-ZH steuerlich zu behandeln?
- Ist eine Verrechnung des Verlustes der Schweizer Betriebsstätte mit dem Jahresüberschuss in Deutschland möglich?
Zusätzlicher Sachverhalt (Steuerperiode 1.1. – 31.12.2016)
In der Steuerperiode 1.1. – 31.12.2016 erzielt die D-GmbH unverändert einen Jahresüberschuss aus eigener Geschäftstätigkeit in Höhe von CHF 1 Mio. Die Betriebsstätte erwirtschaftet erstmals einen Jahresüberschuss vor Steuern in Höhe von CHF 300.000.
Fragestellung
- Wie ist der Jahresüberschuss in der Schweiz gemäss DBG und StG-ZH steuerlich zu behandeln?
- Wie wirkt sich der Jahresüberschuss der Schweizer Betriebsstätte bei der D-GmbH steuerlich aus?
Fall 3: Finanzierung eines Unternehmenskaufs
Sachverhalt A –Swiss Outbound
Die CH-AG mit Sitz in der Schweiz plant, die deutsche D-GmbH zu erwerben. Der Kaufpreis beträgt € 60 Mio., die D-GmbH ist sehr profitabel. Die Hausbank der CH-AG wäre bereit, den vollen Kaufpreis zu einem Zinssatz von 5% fremdzufinanzieren.
Fragestellung
Sofern die CH-AG die D-GmbH erwirbt – inwieweit kann die CH-AG den Aufwand für die Zinszahlungen an die Hausbank steuerwirksam nutzen?
Inwieweit lässt sich die steuerliche Situation optimieren, wenn die CH-AG die M-GmbH mit Sitz in Deutschland gründet eigens und zum ausschliesslichen Zweck des Erwerbs der D-GmbH, diese als Käuferin auftritt und den Erwerb
(a) mittels Darlehen der Hausbank oder
(b) mittels Gesellschafterdarlehen von der CH-AG, welches diese bei ihrer Hausbank aufgenommen hat,
finanziert.
Zusätzlicher Sachverhalt
Sachverhalt wie oben. Die CH-AG möchte den Erwerb jedoch mittels einer in Deutschland ansässigen M-GmbH & Co. KG durchführen, an der sie sämtliche Anteile hält. Der Erwerb soll in voller Höhe fremdfinanziert werden, wobei die CH-AG das Darlehen aufnimmt und der M-GmbH & Co. KG den Gesamtbetrag als Eigenkapital zum Erwerb der Anteile an der D-GmbH zur Verfügung stellt.
Fragestellung
Wie können die Schuldzinsen der CH-AG aus der Finanzierung der Kapitaleinlage in die M-GmbH & Co. KG in Deutschland steuerwirksam mit dem operativen Ergebnis der D-GmbH verrechnet werden?
Bestehen darüber hinaus Möglichkeiten, diese Schuldzinsen in der Schweiz steuerwirksam geltend zu machen?
Sachverhalt B – Swiss Inbound mit deutscher Tochterkapitalgesellschaft
A mit Wohnsitz in der Schweiz hält die CH-AG in seinem Privatvermögen. Die CH-AG ist eine reine Holdinggesellschaft und besitzt sämtliche Anteile an der D-GmbH mit Sitz in Deutschland. Die M-AG mit Sitz in Deutschland ist sehr interessiert daran, die D-GmbH unmittelbar oder mittelbar zu erwerben. Der Kaufpreis beträgt € 60 Mio., die D-GmbH wird die nächsten drei Jahre ergebnisseitig jeweils eine „schwarze Null“ erzielen. Die Hausbank der M-AG wäre bereit, den vollen Kaufpreis zu einem Zinssatz von 5% fremdzufinanzieren. Die M-AG ist operativ tätig und erzielt daraus einen Jahresüberschuss vor Steuern von € 3 Mio., das steuerliche EBITDA beträgt € 4 Mio. Das Geschäft der M-AG ist vollständig eigenfinanziert.
Fragestellung
A ist nur bereit, die D-GmbH indirekt in der bisherigen Struktur zu veräußern. Das heisst er würde lediglich die CH-AG veräußern, die sämtliche Anteile an der D-GmbH hält. Was sind die Gründe?
- Wie kann die M-AG die Schuldzinsen aus dem Erwerb der CH-AG in Deutschland steuerwirksam geltend machen?
- Wie kann die M-AG die Schuldzinsen aus dem Erwerb der CH-AG in der Schweiz steuerwirksam geltend machen?
- Sollte beides nicht möglich sein – gibt es eine Möglichkeit, die operativen Ergebnisse der D-GmbH unmittelbar mit den Schuldzinsen zu verrechnen?