Gemeinnützige Stiftungen im Steuerrecht – offene Fragen
Gemeinnützigkeit hängt massgeblich von den Rahmenbedingungen ab. Stimmen diese, sind Menschen bereit, einen Beitrag zu leisten – sei es durch Spenden oder durch ein ehrenamtliches Engagement. Das Steuerrecht setzt dabei wichtige Anreize: Es befreit gemeinnützige Organisationen von der Steuerpflicht und erlaubt, Spenden an gemeinnützige Organisationen vom steuerbaren Einkommen abzuziehen. Das Steuerrecht trägt damit wesentlich dazu bei, dass der gemeinnützige Sektor in den letzten Jahren stark gewachsen ist. Der Stiftungssektor boomt.
Steuerbefreiung von gemeinnützigen Organisationen mit ein paar Basler Lecker(li)bissen
Der Gemeinnützigkeitssektor hat eine enorme Bedeutung in der Schweiz. Mit rund 13‘900 Stiftungen weist die Schweiz die höchste Stiftungsdichte Europas auf. Geführt werden diese Stiftungen von rund 62‘000 Stiftungsrätinnen und Stiftungsräten. Das Stiftungsvermögen wird auf CHF 140 Milliarden geschätzt. Mit Ausschüttungen von CHF 1,5 bis 2,0 Milliarden pro Jahr leisten gemeinnützige Stiftungen in der Schweiz einen wertvollen Beitrag. Erfolgsrezept sind namentlich die günstigen gesetzlichen Rahmenbedingungen in der Schweiz, vorneweg die Normen zur Steuerbefreiung wegen Gemeinnützigkeit.
Steuerbefreiung von gemeinnützigen Institutionen – Neue Praxisfestlegungen in Zürich
Dieser Beitrag geht auf die seit Februar 2024 publizierte neue Praxis im Kanton Zürich zur Steuerbefreiung von gemeinnützigen Institutionen ein. Zunächst wird auf Verfahrensfragen, insbesondere das Gesuch um Steuerbefreiung, eingegangen. Danach werden die Kernpunkte der Praxisfestlegungen, i.e. Entschädigung der Organe, Tätigkeiten im Ausland sowie unternehmerische Fördermodelle betrachtet.
Generationenwechsel in der Stiftungslandschaft - Ein Blick auf gemeinnützige Stiftungen
Dieser Artikel befasst sich mit der steuerlichen Behandlung von Zuwendungen durch Stifterinnen und Förderer. Er untersucht insbesondere, inwiefern die Gründung einer gemeinnützigen Stiftung nebst sozialen oder gesellschaftspolitischen Motiven aus steuerlicher Sicht interessant sein kann, aber auch, welche spezifischen Verpflichtungen und Herausforderungen damit verbunden sind. Zudem wird die Frage beleuchtet, ob insbesondere juristische Personen, wie Stiftungen, Schenkungen vornehmen können.
Entschädigungen von Schweizer Firmen an ausländische Verwaltungsräte
Dieses Video gibt Aufschluss über mögliche Steuerfolgen sowie sozialversicherungsrechtliche Auswirkungen eines Verwaltungsrats mit Wohnsitz in einem EU-Land bei einer Schweizer Aktiengesellschaft, wenn der Verwaltungsrat gleichzeitig eine selbständige Erwerbstätigkeit in seinem Wohnsitzstaat ausübt.
Steuervorlage 17 – die WAK-N auf Ständeratskurs
Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrats (WAK-N) hat mit der Detailberatung zur Steuervorlage 17 (18.031) begonnen und zu einigen zentralen Fragen Entscheidungen gefällt. Bislang folgt sie dem Ständerat in allen Punkten, so auch bei der sozialen Kompensation über die AHV als auch bei der Dividendenbesteuerung. Die Detailberatung wird an der Sitzung vom 3. September abgeschlossen.
Zeitgleiche Dividendenverbuchung in Konzernverhältnissen
Das Schweizer Handbuch der Wirtschaftsprüfung erlaubt, dass eine inländische Muttergesellschaft den Beteiligungsertrag ihrer Tochtergesellschaft (d.h. deren im Geschäftsjahr n+1 beschlossene Dividende) bereits im Geschäftsjahr, in welchem die Tochtergesellschaft diesen erwirtschaftet hat, transitorisch als Ertrag verbucht. Falls die Muttergesellschaft die definitive erfolgswirksame Verbuchung dieses Ertrags im Zeitpunkt der Ausschüttung der Dividende vornimmt, stellt dies eine ordnungsgemässe Verbuchung für die Zwecke der Rückerstattung der Verrechnungssteuer sowie für die Durchführung des Meldeverfahrens dar.
Verrechnungssteuerrückerstattung trotz Nichtdeklaration in der Steuererklärung - Abstimmung Nationalrat
Wer in der Steuererklärung Einkünfte nicht deklariert hat, soll die Verrechnungssteuer trotzdem zurückerhalten, sofern er fahrlässig handelte. Der Nationalrat hat dieser Änderung zugestimmt, will aber erheblich weiter gehen als der Bundesrat.
Steuervorlage 17 wird mit AHV-Sanierung verknüpft
Die Steuervorlage 17 wird mit der AHV-Sanierung verknüpft. Das hat der Ständerat beschlossen. Dieses Vorgehen soll der Unternehmenssteuerreform zum Durchbruch verhelfen und die Altersvorsorge entlasten.
Steuervorlage 17 (12. April 2018)
Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerates (WAK-S) ist bereits an ihrer Sitzung vom 12. April 2018 einstimmig auf die Steuervorlage 17 eingetreten. An ihrer Sitzung vom 15. Mai 2018 hat sich die WAK-S einstimmig für ein Gesamtkonzept mit folgenden vier zentralen Elementen ausgesprochen:
Abzugsfähigkeit von Bussen und Geldstrafen
Das Bundesgericht hatte im Entscheid vom 26. September 2016 einen Fall zu beurteilen, bei welchem es um die steuerrechtliche Zulässigkeit einer Rückstellung im Zusammenhang mit einer EU-Kartellbusse geht. Die betroffene X. AG hatte gegen den Einspracheentscheid des kantonalen Steueramts Zürich Beschwerde und Rekurs beim Steuerrekursgericht des Kantons Zürich erhoben, welches die Beschwerde guthiess. Gegen diesen Entscheid beschwerte sich das kantonale Steueramt ohne Erfolg beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: Dieses wies die Beschwerde mit Urteil vom 9. Juli 2014 sowohl betreffend die Staats- und Gemeindesteuern als auch betreffend die direkte Bundessteuer ab. Daraufhin erhob das kantonale Steueramt Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten beim Bundesgericht.
Tax Due Diligence
Workshop anlässlich des ISIS)-Seminars vom 27. Oktober 2020 mit dem Titel «Steuerliche Fallstricke bei Mergers & Acquisitions Transaktionen».
ISIS)-Seminar «Praxisfälle zur Verrechnungssteuer und Ausblick auf aktuelle Entwicklungen» (Seminarordner)
Fallbeispiele, ausführliche Lösungshinweise und Folien: Hier erhalten Sie alle Unterlagen (Workshops und Referate) gem. nachstehender Inhaltsbeschreibung aus dem ISIS)-Seminar «Praxisfälle zur Verrechnungssteuer und Ausblick auf aktuelle Entwicklungen» vom 21.09.2020 unter der Leitung von Thomas Jaussi, welches im Marriott Hotel in Zürich stattfand.