Steuervorlage 17 (12. April 2018)
Silvia Hunziker
Marco Gehrig
Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerates (WAK-S) ist bereits an ihrer Sitzung vom 12. April 2018 einstimmig auf die Steuervorlage 17 eingetreten. An ihrer Sitzung vom 15. Mai 2018 hat sich die WAK-S einstimmig für ein Gesamtkonzept mit folgenden vier zentralen Elementen ausgesprochen:
1. Sozialer Ausgleich in der AHV
Anstelle einer Erhöhung der Familienzulagen soll ein sozialer Ausgleich über die AHV vorgenommen werden. Die Kommission hat sich oppositionslos für dieses Kernelement der Vorlage ausgesprochen. Es orientiert sich an folgendem Grundgedanken: Jeder Steuerfranken, der durch die Steuervorlage 17 auf Ebene Bund, Kantone und Gemeinden entfällt, wird mit einem Franken an die Finanzierung der AHV «gegenfinanziert».
Der Bundesrat schätzt in seiner Botschaft vom 21. März 2018 die statischen finanziellen Auswirkungen auf Bund, Kantone und Gemeinden (unter Berücksichtigung der bislang bekannten kantonalen Umsetzungspläne) auf CHF 1,78 Milliarden. Mit der von der Kommission beantragten Regelung der Dividendenbesteuerung (vgl. Pt. 2 unten) steigt dieser Betrag auf CHF 2,1 Milliarden. Die fiskalischen Auswirkungen der Anpassung am Kapitaleinlageprinzip (vgl. Pt. 3) und der beschränkten Einführung des Abzugs auf Eigenfinanzierung (vgl. Pt. 4) sind aufgrund der fehlenden Detailbeschlüsse noch nicht klar, sollen aber ebenfalls berücksichtigt werden. Entsprechend wird der Bundesbeitrag an die AHV in der Tabelle unten noch angepasst.
Als Gegenmassnahme wird der AHV-Fonds aus folgenden drei Finanzierungsquellen mit total CHF 2,1 Milliarden alimentiert.
2. Teilbesteuerung von Dividenden
Die Kommission beantragt mit 8 zu 3 Stimmen bei 2 Enthaltungen, dass Dividenden von qualifizierten Anteilseignern auf Ebene Kantone mindestens zu 50% besteuert werden müssen (Art. 7 Abs. 1 und Art. 8 Abs. 2quinquies StHG). Eine Minderheit spricht sich für den Vorschlag des Bundesrats aus (70%).
Auf Ebene Bund schliesst sich die Kommission oppositionslos dem Bundesrat an (70%) (Art. 18b Abs. 1, 20 Abs. 1bis DBG).
3. Anpassung am Kapitaleinlageprinzip
Die Kommission befürwortet einstimmig eine Anpassung am Kapitaleinlageprinzip, indem eine Rückzahlungsregelung (Proportionalitätsprinzips) eingeführt wird. Dabei möchte die Kommission, dass die Schweiz für Firmenansiedlungen attraktiv bleibt. Mögliche Umgehungen der neuen Regelungen sollen verhindert werden. Dazu hat die WAK-S bis zur Sitzung vom 24. Mai 2018 weitere Unterlagen von der ESTV gefordert.
4. Abzug auf Eigenfinanzierung
Die Kommission hat oppositionslos beschlossen, den Abzug auf Eigenfinanzierung nicht zuzulassen, ausser fakultativ für Hochsteuerkantone (Art. 25abis StHG). Auf Ebene Bund wird dieses Instrument nicht eingesetzt. Ausserdem wird der Abzug auf Eigenfinanzierung in die allgemeine Entlastungsbegrenzung integriert (Art. 25b Abs. 1 StHG).
Medienmitteilung WAK-S vom 16.5.2018, Steuerreform 17 – Presserohstoff zur Medienkonferenz der WAK-S vom 16.5.2018;
Medienmitteilung SDA vom 16.5.2018, Unternehmenssteuerreform – Geld für die AHV soll Steuervorlage zum Durchbruch verhelfen.