Übersicht über die Umsetzung der STAF auf Bundesebene und in den Kantonen
Nach einem beispiellosen gesetzgeberischen Prozess hat das Schweizer Volk am 19. Mai 2019 das Bundesgesetz über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung (STAF) angenommen und damit die internationale Akzeptanz unseres Steuersystems wiederhergestellt. Neben der Aufhebung der Sonderregelungen für Statusgesellschaften wurde mit der Einführung der Patentbox, der Regelung für stille Reserven bei Beginn der Steuerpflicht und mit der Zulassung von Sonderabzügen für Forschung und Entwicklung die richtige Balance zwischen internationaler Akzeptanz und Erhaltung der Attraktivität des Steuerstandortes gefunden.
Die Umsetzung der STAF in den Ostschweizer Kantonen – ausgewählte Themen der Gewinn- und Kapitalbesteuerung
Die Ostschweizer Kantone St. Gallen (SG), Thurgau (TG), Appenzell Ausserrhoden (AR) und Appenzell Innerrhoden (AI) haben im Zuge der STAF auf den 1. Januar 2020 eine Reihe von Neuerungen bei der Gewinn- und Kapitalbesteuerung umgesetzt. Der vorliegende Beitrag beleuchtet davon einzelne freiwillige bzw. im StHG nicht harmonisierte Massnahmen. Im Zentrum der Analyse stehen die Anpassungen bei den Gewinnsteuersätzen und bei der Kapitalsteuer, bisherige und künftige Steuererleichterungen, der zusätzliche Abzug für Forschungs- und Entwicklungsaufwand sowie eine Auswahl von Praxisbesonderheiten.
Umsetzung der STAF im Kanton Zürich
Obwohl sich der Kanton Zürich schon frühzeitig mit der Umsetzung des Bundesgesetzes über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung («STAF») befasst und diverse Praxismitteilungen erlassen hat, stellten sich in den Monaten nach Inkrafttreten noch verschiedene Umsetzungsfragen. Der Beitrag befasst sich mit der aktuellen Umsetzungspraxis der STAF im Kanton Zürich, mit Schwerpunkt auf dem Statuswechsel und Abzug für Eigenfinanzierung. Zur praktischen Anwendung der Patentbox und des Forschungs- und Entwicklungsabzug werden noch Verlautbarungen des Steueramts Zürich erwartet.
Umsetzung der STAF im Kanton Tessin
Am 1. Januar 2020 trat das Bundesgesetz über die Steuerreform und die Finanzierung der AHV (STAF) (Riforma fiscale e finanziamento dell'AVS, RFFA) in Kraft. Mit dem Bundesgesetz wurden unter anderem einige Bestimmungen des Gesetzes über die direkte Bundessteuer (DBG) und des Gesetzes zur Harmonisierung der direkten Steuern (StHG) modifiziert. Der Bund lässt dabei den Kantonen bei der Umsetzung der STAF in der eigenen Steuergesetzgebung in einigen Punkten einen gewissen Gestaltungsspielraum. Der vorliegende Artikel analysiert die Umsetzung der STAF durch den Kanton Tessin.
Entschädigungen von Schweizer Firmen an ausländische Verwaltungsräte
Dieses Video gibt Aufschluss über mögliche Steuerfolgen sowie sozialversicherungsrechtliche Auswirkungen eines Verwaltungsrats mit Wohnsitz in einem EU-Land bei einer Schweizer Aktiengesellschaft, wenn der Verwaltungsrat gleichzeitig eine selbständige Erwerbstätigkeit in seinem Wohnsitzstaat ausübt.
ESTV publiziert Steuermäppchen Steuererleichterungen für neu eröffnete Unternehmen von juristischen Personen
Die ESTV hat am 21. April 2022 zum Thema "Steuererleichterungen für neu eröffnete Unternehmen von juristischen Personen" in neues Steuermäppchen aufgeschaltet.
Anpassung des Privatanteils an den Autokosten in den Merkblättern N1/2007 und NL1/2007
Am 22. März 2022 hat die ESTV die Merkblätter N1/2007 und NL1/2007 angepasst, da am 01. Januar 2022 Art. 5a Abs. 2 der Berufskostenverordnung des Bundes in Kraft getreten ist, welcher neu eine höhere pauschale Fahrkostenabrechnung von 0.9% des Kaufpreises des Fahrzeugs als monatliches Einkommen vorsieht.
Bundesrat eröffnet Vernehmlassung zur Umsetzung der OECD/G20-Mindestbesteuerung
Der Bundesrat am 11. März 2022 beschlossen, dass das OECD/G20-Projekt zur Besteuerung der digitalen Wirtschaft in der Schweiz mit einer Verfassungsnorm und mit Übergangsbestimmungen etappenweise umgesetzt werden soll. Die entsprechende Vernehmlassung dauert bis zum 20. April 2022.
Kreisschreiben Nr. 5a Umstrukturierungen
Am 01. Februar 2022 wurde das neue Kreisschreiben Nr. 5a betreffend steuerneutrale Umstrukturierungen publiziert. Im Kreisschreiben sind die folgenden wichtigsten Anpassungen vorgenommen worden:
Steuerlich anerkannte Zinssätze 2022 für Vorschüsse oder Darlehen in Schweizer Franken und in Fremdwährungen
Die ESTV hat am 27. Januar 2022 das Rundschreiben zu den steuerlich anerkannten Zinssätze in Schweizer Franken aktualisiert und am 28. Januar 2022 das Rundschreiben zu den anerkannten Zinssätze 2022 in Fremdwährungen.
OECD Mindeststeuer: Umsetzung mit einer Verfassungsänderung
Am 13. Januar 2022 hat der Bundesrat bekanntgegeben, dass er die vereinbarte Mindeststeuer für bestimmte Unternehmen mit einer Verfassungsänderung umsetzen möchte. Eine temporäre Verordnung soll sicherstellen, dass diese auf den 01. Januar 2024 in Kraft treten kann. Im Nachgang wird das Gesetz auf dem ordentlichen Gesetzgebungsweg erlassen.
ESTV gibt kalkulatorischen Zinssatz auf dem Sicherheitseigenkapital 2022 bekannt
Am 06. Januar 2022 hat die ESTV bekanntgegeben, dass der kalkulatorische Zinssatz auf dem Sicherheitseigenkapital gemäss Art. 25abis Abs. 4 Satz 1 StHG, welcher der Rendite von 10-jährigen Bundesobligationen am letzten Handelstag des dem Beginn der Steuerperiode vorangegangen Kalenderjahres entspricht, für das Steuerjahr 2022 aufgrund der negativen Rendite weiterhin 0% beträgt.
Rückerstattung in internationalen Verhältnissen – Aktuelle Praxis und Problemfelder
Workshop anlässlich des ISIS)-Seminars vom 20. März 2018 mit dem Titel «Aktuelle Probleme des Verrechnungssteuerrechts»
Einsatz ausländischer Rechtsformen in der grenzüberschreitenden Strukturierung der Geschäftstätigkeit
Workshop anlässlich des ISIS)-Seminars vom 8. März 2018 mit dem Titel «Strukturierung der grenzüberschreitenden Geschäftstätigkeit»