02/2022
Kreisschreiben Nr. 5a Umstrukturierungen
Natalja Ezzaini
Am 01. Februar 2022 wurde das neue Kreisschreiben Nr. 5a betreffend steuerneutrale Umstrukturierungen publiziert. Im Kreisschreiben sind die folgenden wichtigsten Anpassungen vorgenommen worden:
Die Folgen für die Kapitaleinlagereserven bei den einzelnen Umstrukturierungstatbestände wurden erläutert.
- Bei der steuerneutralen Ausgliederung und der Ersatzbeschaffung wird eine Beteiligungsquote von 10% verlangt (statt 20%).
- Holdingspaltung
- Teilweise steuerneutrale Umstrukturierung
- Die Erhebung der Emissionsabgabe bei einer Sperrfristverletzung entfällt aufgrund mangelnder gesetzlicher Grundlage.
Das Kreisschreiben Nr. 5a ist hier abrufbar.
Erstpublikation:
Kreisschreiben Nr. 5a Umstrukturierungen
www.taxlawblog.ch
Fussnoten / weitere Hinweise:
Fussnoten / weitere Hinweise: