Übersicht über die Umsetzung der STAF auf Bundesebene und in den Kantonen
Nach einem beispiellosen gesetzgeberischen Prozess hat das Schweizer Volk am 19. Mai 2019 das Bundesgesetz über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung (STAF) angenommen und damit die internationale Akzeptanz unseres Steuersystems wiederhergestellt. Neben der Aufhebung der Sonderregelungen für Statusgesellschaften wurde mit der Einführung der Patentbox, der Regelung für stille Reserven bei Beginn der Steuerpflicht und mit der Zulassung von Sonderabzügen für Forschung und Entwicklung die richtige Balance zwischen internationaler Akzeptanz und Erhaltung der Attraktivität des Steuerstandortes gefunden.
Die Umsetzung der STAF in den Ostschweizer Kantonen – ausgewählte Themen der Gewinn- und Kapitalbesteuerung
Die Ostschweizer Kantone St. Gallen (SG), Thurgau (TG), Appenzell Ausserrhoden (AR) und Appenzell Innerrhoden (AI) haben im Zuge der STAF auf den 1. Januar 2020 eine Reihe von Neuerungen bei der Gewinn- und Kapitalbesteuerung umgesetzt. Der vorliegende Beitrag beleuchtet davon einzelne freiwillige bzw. im StHG nicht harmonisierte Massnahmen. Im Zentrum der Analyse stehen die Anpassungen bei den Gewinnsteuersätzen und bei der Kapitalsteuer, bisherige und künftige Steuererleichterungen, der zusätzliche Abzug für Forschungs- und Entwicklungsaufwand sowie eine Auswahl von Praxisbesonderheiten.
Umsetzung der STAF im Kanton Zürich
Obwohl sich der Kanton Zürich schon frühzeitig mit der Umsetzung des Bundesgesetzes über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung («STAF») befasst und diverse Praxismitteilungen erlassen hat, stellten sich in den Monaten nach Inkrafttreten noch verschiedene Umsetzungsfragen. Der Beitrag befasst sich mit der aktuellen Umsetzungspraxis der STAF im Kanton Zürich, mit Schwerpunkt auf dem Statuswechsel und Abzug für Eigenfinanzierung. Zur praktischen Anwendung der Patentbox und des Forschungs- und Entwicklungsabzug werden noch Verlautbarungen des Steueramts Zürich erwartet.
Umsetzung der STAF im Kanton Tessin
Am 1. Januar 2020 trat das Bundesgesetz über die Steuerreform und die Finanzierung der AHV (STAF) (Riforma fiscale e finanziamento dell'AVS, RFFA) in Kraft. Mit dem Bundesgesetz wurden unter anderem einige Bestimmungen des Gesetzes über die direkte Bundessteuer (DBG) und des Gesetzes zur Harmonisierung der direkten Steuern (StHG) modifiziert. Der Bund lässt dabei den Kantonen bei der Umsetzung der STAF in der eigenen Steuergesetzgebung in einigen Punkten einen gewissen Gestaltungsspielraum. Der vorliegende Artikel analysiert die Umsetzung der STAF durch den Kanton Tessin.
Entschädigungen von Schweizer Firmen an ausländische Verwaltungsräte
Dieses Video gibt Aufschluss über mögliche Steuerfolgen sowie sozialversicherungsrechtliche Auswirkungen eines Verwaltungsrats mit Wohnsitz in einem EU-Land bei einer Schweizer Aktiengesellschaft, wenn der Verwaltungsrat gleichzeitig eine selbständige Erwerbstätigkeit in seinem Wohnsitzstaat ausübt.
Die Eidgenössische Steuerverwaltung hat das Kreisschreiben Nr. 29b «Kapitaleinlageprinzip» publiziert
Die Eidgenössische Steuerverwaltung hat am 23. Dezember 2019 das Kreisschreiben Nr. 29b «Kapitaleinlageprinzip» publiziert. Das Kreisschreiben Nr. 29b tritt per 1. Januar 2020 in Kraft und ersetzt die bisherigen Kreisschreiben Nr. 29 und 29a.
Umsetzung der STAF: Verordnungen treten auf den 1. Januar 2020 in Kraft
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 13. November 2019 drei Verordnungen zum Bundesgesetz über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung (STAF) gutgeheissen. Diese den Steuerteil betreffenden Änderungen treten auf den 1. Januar 2020 in Kraft.
WAK des Nationalrates für Abschaffung der Umsatz- und der Versicherungsabgabe bzw. Reform der Verrechnungsteuer
In ihrer Medienmitteilung vom 5. November 2019 orientierte die WAK des Nationalrates über die parlamentarische Initiative zur Umsatz- und zur Versicherungsabgabe, zur Reform der Verrechnungsteuer und zur Rechtsformneutralität bei der Unternehmensbesteuerung.
Zürich zeigt mehr Flexibilität bei Start-ups
Die Finanzdirektion und die Volkswirtschaftsdirektion des Kantons Zürich haben am 5. November 2019 eine gemeinsame Medienmitteilung publiziert, wonach bei einer vereinbarten Änderung der Beteiligungsverhältnisse von Gründeraktionären keine steuerlichen Hindernisse entgegenstehen sollen.
ESTV publiziert Steuerstatistiken 2016
Die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) hat am 1. November 2019 die Steuerstatistiken der natürlichen und juristischen Personen für 2016 publiziert.
ESTV aktualisiert Informationsblätter für Sportler und Veranstalter
Die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) hat am 22. Oktober 2019 in ihrer Fachinformation darauf hingewiesen, dass Sportler, Sportlerinnen und Sportteams mit Wohnsitz oder Sitz im Ausland, durch die Teilnahme an einem Sportanlass in der Schweiz steuerpflichtig werden können.
OECD veröffentlicht Vorschlag zur Besteuerung von multinationalen Unternehmen
Die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) hat am 9. Oktober 2019 einen Vorschlag publiziert, wonach sichergestellt werden soll, dass grosse und hoch profitable multinationale Unternehmen, insbesondere IT-Unternehmen, Steuern bezahlen.
Vergütungs-, Verzugs- und Rückerstattungszinssatz für die direkte Bundessteuer für das Kalenderjahr 2020
Das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) hat entschieden, für das Kalenderjahr 2020 weiterhin keinen Vergütungszins für vorzeitig entrichtete Beträge der direkten Bundessteuer auszurichten. Der Verzugs- und der Rückerstattungszinssatz bleiben ebenfalls unverändert.
Update zur Mehrwertsteuer
Workshop von Roger Rohner und Ralf Imstepf anlässlich des ISIS)-Seminars vom 3. - 4. Juni 2024 mit dem Titel «Update zur Mehrwertsteuer»
Herausforderungen des Steuerverfahrens- und Steuerstrafrechts
Workshop von Rolf Benz und Jasmine Cuccarède anlässlich des ISIS)-Seminars vom 3. - 4. Juni 2024 mit dem Titel «Herausforderungen des Steuerverfahrens- und Steuerstrafrechts»
ISIS)-Seminarordner «Unternehmenssteuerrecht 2024»
Alle Unterlagen aus dem ISIS)-Seminar «Unternehmenssteuerrecht» vom 3. - 4. Juni 2024 unter der Leitung von Peter Mäusli-Allenspach in einem PDF-Dokument. Fallbeispiele, ausführliche Lösungshinweise und Folien: Hier erhalten Sie alle Unterlagen der einzelnen Workshops gem. nachstehender Inhaltsbeschreibung.