Besteuerung der digitalen Wirtschaft – Einigung der OECD auf globale Steuerreform (Pillar One and Two)
137 Staaten der Organization for Economic Co-operation and Development (OECD) – darunter die Schweiz – haben am 8. Oktober 2021 einer umfassenden globalen Steuerreform zugestimmt. Mit der globalen Steuerreform sollen eine weltweite Umverteilung der Gewinne multinationaler Konzerne mit einem Umsatz von über 20 Milliarden Euro (Pillar One) und eine globale Mindestbesteuerung von 15% für multinationale Konzerne mit einem Umsatz von über 750 Millionen Euro (Pillar Two) eingeführt werden. Die Umsetzung der Reform wird die Unternehmen, aber auch die Staaten vor grosse Herausforderungen stellen. Pillar One wird dazu führen, dass multinationale Konzerne auch dann in einem Staat steuerpflichtig werden, wenn sie in diesem Staat über keine physischen Einrichtungen wie Büros oder Räumlichkeiten verfügen. Mindestens 25% des Gewinnes, welcher 10% des Umsatzes übersteigt, soll unabhängig vom Vorhandensein einer physischen Präsenz in den Staaten besteuert werden, in welchen die Umsätze erzielt werden. Pillar Two wird eine globale Mindeststeuer von 15% einführen. Der Steuersatz wird auf Stufe der jeweiligen Staaten und nicht auf Stufe der einzelnen Unternehmen berechnet. Zudem werden für die Berechnung der globalen Mindeststeuer der steuerbare Gewinn und das steuerbare Nettoeinkommen, ein internationaler Rechnungsstandard und nicht die lokale Gesetzgebung, wie z.B. das Schweizerische Handelsrecht, massgeblich sein. Dieser Artikel erklärt die Funktionsweise der Pillar One und Two, die aktuell vorgesehene Umsetzung der Reform in der Schweiz, deren Auswirkungen auf den globalen Steuer- und Standortwettbewerb und auf in der Schweiz ansässige Unternehmen.
Kollektive Kapitalanlagen mit Grundbesitz: Ausgewählte Fragen in der Handänderungssteuer
In letzter Zeit haben sich bei kollektiven Kapitalanlagen mit direktem Grundbesitz in der Praxis verschiedene Fragen im Zusammenhang mit der Handänderungssteuer gestellt. Im vorliegenden Beitrag wird geprüft, ob die Übertragung von Grundstücken von einer auf eine andere Fondsleitungsgesellschaft sowie die Übertragung von Grundstücken von einer kollektiven Kapitalanlage auf eine andere die Handänderungssteuer auslöst.
Gemeinnützige Stiftungen – Brisantes aus dem Steuerrecht
Juristische Personen, welche die jeweiligen Voraussetzungen von Art. 56 lit. e, g und h des Bundesgesetzes über die direkte Bundessteuer (DBG) erfüllen, gelangen grundsätzlich in den Genuss einer subjektiven Steuerbefreiung. Werden juristische Personen wegen der Verfolgung gemeinnütziger Zwecke subjektiv steuerbefreit, sind gemäss Art. 56 lit. g DBG der Erwerb und die Verwaltung von «wesentlichen Kapitalbeteiligungen an Unternehmen» nur unter restriktiven Voraussetzungen zulässig. Das Bundesgericht hatte neulich die Frage, unter welchen Umständen das Halten einer massgebenden Beteiligung an einer operativen Gesellschaft durch eine gemeinnützige Stiftung einer subjektiven Steuerbefreiung entgegensteht, zu beurteilen.
Verkauf von eigenen Aktien – eine Leistung im Sinne des MWSTG?
Das Bundesgericht hat mit seinem Urteil 2C_891/2020 vom 5. Oktober 2021 das Bundesverwaltungsgericht geschützt und entgegen der Verwaltungspraxis entschieden, dass der Verkauf von eigenen Aktien keine Leistung im Sinne von Art. 18 Abs. 1 MWSTG begründe und deshalb ausserhalb des Anwendungsbereichs der Mehrwertsteuer liege. Der vorliegende Artikel ist eine Kurzanalyse des Bundesgerichtsentscheids.
Entschädigungen von Schweizer Firmen an ausländische Verwaltungsräte
Dieses Video gibt Aufschluss über mögliche Steuerfolgen sowie sozialversicherungsrechtliche Auswirkungen eines Verwaltungsrats mit Wohnsitz in einem EU-Land bei einer Schweizer Aktiengesellschaft, wenn der Verwaltungsrat gleichzeitig eine selbständige Erwerbstätigkeit in seinem Wohnsitzstaat ausübt.
ESTV publiziert Steuermäppchen Steuererleichterungen für neu eröffnete Unternehmen von juristischen Personen
Die ESTV hat am 21. April 2022 zum Thema "Steuererleichterungen für neu eröffnete Unternehmen von juristischen Personen" in neues Steuermäppchen aufgeschaltet.
Anpassung des Privatanteils an den Autokosten in den Merkblättern N1/2007 und NL1/2007
Am 22. März 2022 hat die ESTV die Merkblätter N1/2007 und NL1/2007 angepasst, da am 01. Januar 2022 Art. 5a Abs. 2 der Berufskostenverordnung des Bundes in Kraft getreten ist, welcher neu eine höhere pauschale Fahrkostenabrechnung von 0.9% des Kaufpreises des Fahrzeugs als monatliches Einkommen vorsieht.
Bundesrat eröffnet Vernehmlassung zur Umsetzung der OECD/G20-Mindestbesteuerung
Der Bundesrat am 11. März 2022 beschlossen, dass das OECD/G20-Projekt zur Besteuerung der digitalen Wirtschaft in der Schweiz mit einer Verfassungsnorm und mit Übergangsbestimmungen etappenweise umgesetzt werden soll. Die entsprechende Vernehmlassung dauert bis zum 20. April 2022.
Kreisschreiben Nr. 5a Umstrukturierungen
Am 01. Februar 2022 wurde das neue Kreisschreiben Nr. 5a betreffend steuerneutrale Umstrukturierungen publiziert. Im Kreisschreiben sind die folgenden wichtigsten Anpassungen vorgenommen worden:
Steuerlich anerkannte Zinssätze 2022 für Vorschüsse oder Darlehen in Schweizer Franken und in Fremdwährungen
Die ESTV hat am 27. Januar 2022 das Rundschreiben zu den steuerlich anerkannten Zinssätze in Schweizer Franken aktualisiert und am 28. Januar 2022 das Rundschreiben zu den anerkannten Zinssätze 2022 in Fremdwährungen.
OECD Mindeststeuer: Umsetzung mit einer Verfassungsänderung
Am 13. Januar 2022 hat der Bundesrat bekanntgegeben, dass er die vereinbarte Mindeststeuer für bestimmte Unternehmen mit einer Verfassungsänderung umsetzen möchte. Eine temporäre Verordnung soll sicherstellen, dass diese auf den 01. Januar 2024 in Kraft treten kann. Im Nachgang wird das Gesetz auf dem ordentlichen Gesetzgebungsweg erlassen.
ESTV gibt kalkulatorischen Zinssatz auf dem Sicherheitseigenkapital 2022 bekannt
Am 06. Januar 2022 hat die ESTV bekanntgegeben, dass der kalkulatorische Zinssatz auf dem Sicherheitseigenkapital gemäss Art. 25abis Abs. 4 Satz 1 StHG, welcher der Rendite von 10-jährigen Bundesobligationen am letzten Handelstag des dem Beginn der Steuerperiode vorangegangen Kalenderjahres entspricht, für das Steuerjahr 2022 aufgrund der negativen Rendite weiterhin 0% beträgt.
Steuerliche Herausforderungen bei Geschäftsimmobilien
Workshop von Robert Desax anlässlich des ISIS)-Seminars vom 12. November 2024 mit dem Titel «Steuerliche Herausforderungen bei Geschäftsimmobilien»
Gruppeninterne Finanzierungen / Preisanpassungen / Verrechnungspreise und Buchprüfungen / Umstrukturierungen / Andere aktuelle Erhebungsfragen (Teil 1 und 2)
2-teiliger Workshop von Stefan Oesterhelt und David Tschan anlässlich des ISIS)-Seminars vom 21. Oktober 2024 mit dem Titel «Gruppeninterne Finanzierungen / Preisanpassungen / Verrechnungspreise und Buchprüfungen / Umstrukturierungen / Andere aktuelle Erhebungsfragen» (Teil 1 und 2)