Besteuerung der digitalen Wirtschaft – Einigung der OECD auf globale Steuerreform (Pillar One and Two)
137 Staaten der Organization for Economic Co-operation and Development (OECD) – darunter die Schweiz – haben am 8. Oktober 2021 einer umfassenden globalen Steuerreform zugestimmt. Mit der globalen Steuerreform sollen eine weltweite Umverteilung der Gewinne multinationaler Konzerne mit einem Umsatz von über 20 Milliarden Euro (Pillar One) und eine globale Mindestbesteuerung von 15% für multinationale Konzerne mit einem Umsatz von über 750 Millionen Euro (Pillar Two) eingeführt werden. Die Umsetzung der Reform wird die Unternehmen, aber auch die Staaten vor grosse Herausforderungen stellen. Pillar One wird dazu führen, dass multinationale Konzerne auch dann in einem Staat steuerpflichtig werden, wenn sie in diesem Staat über keine physischen Einrichtungen wie Büros oder Räumlichkeiten verfügen. Mindestens 25% des Gewinnes, welcher 10% des Umsatzes übersteigt, soll unabhängig vom Vorhandensein einer physischen Präsenz in den Staaten besteuert werden, in welchen die Umsätze erzielt werden. Pillar Two wird eine globale Mindeststeuer von 15% einführen. Der Steuersatz wird auf Stufe der jeweiligen Staaten und nicht auf Stufe der einzelnen Unternehmen berechnet. Zudem werden für die Berechnung der globalen Mindeststeuer der steuerbare Gewinn und das steuerbare Nettoeinkommen, ein internationaler Rechnungsstandard und nicht die lokale Gesetzgebung, wie z.B. das Schweizerische Handelsrecht, massgeblich sein. Dieser Artikel erklärt die Funktionsweise der Pillar One und Two, die aktuell vorgesehene Umsetzung der Reform in der Schweiz, deren Auswirkungen auf den globalen Steuer- und Standortwettbewerb und auf in der Schweiz ansässige Unternehmen.
Kollektive Kapitalanlagen mit Grundbesitz: Ausgewählte Fragen in der Handänderungssteuer
In letzter Zeit haben sich bei kollektiven Kapitalanlagen mit direktem Grundbesitz in der Praxis verschiedene Fragen im Zusammenhang mit der Handänderungssteuer gestellt. Im vorliegenden Beitrag wird geprüft, ob die Übertragung von Grundstücken von einer auf eine andere Fondsleitungsgesellschaft sowie die Übertragung von Grundstücken von einer kollektiven Kapitalanlage auf eine andere die Handänderungssteuer auslöst.
Gemeinnützige Stiftungen – Brisantes aus dem Steuerrecht
Juristische Personen, welche die jeweiligen Voraussetzungen von Art. 56 lit. e, g und h des Bundesgesetzes über die direkte Bundessteuer (DBG) erfüllen, gelangen grundsätzlich in den Genuss einer subjektiven Steuerbefreiung. Werden juristische Personen wegen der Verfolgung gemeinnütziger Zwecke subjektiv steuerbefreit, sind gemäss Art. 56 lit. g DBG der Erwerb und die Verwaltung von «wesentlichen Kapitalbeteiligungen an Unternehmen» nur unter restriktiven Voraussetzungen zulässig. Das Bundesgericht hatte neulich die Frage, unter welchen Umständen das Halten einer massgebenden Beteiligung an einer operativen Gesellschaft durch eine gemeinnützige Stiftung einer subjektiven Steuerbefreiung entgegensteht, zu beurteilen.
Verkauf von eigenen Aktien – eine Leistung im Sinne des MWSTG?
Das Bundesgericht hat mit seinem Urteil 2C_891/2020 vom 5. Oktober 2021 das Bundesverwaltungsgericht geschützt und entgegen der Verwaltungspraxis entschieden, dass der Verkauf von eigenen Aktien keine Leistung im Sinne von Art. 18 Abs. 1 MWSTG begründe und deshalb ausserhalb des Anwendungsbereichs der Mehrwertsteuer liege. Der vorliegende Artikel ist eine Kurzanalyse des Bundesgerichtsentscheids.
Entschädigungen von Schweizer Firmen an ausländische Verwaltungsräte
Dieses Video gibt Aufschluss über mögliche Steuerfolgen sowie sozialversicherungsrechtliche Auswirkungen eines Verwaltungsrats mit Wohnsitz in einem EU-Land bei einer Schweizer Aktiengesellschaft, wenn der Verwaltungsrat gleichzeitig eine selbständige Erwerbstätigkeit in seinem Wohnsitzstaat ausübt.
Die Eidgenössische Steuerverwaltung hat das Kreisschreiben Nr. 29b «Kapitaleinlageprinzip» publiziert
Die Eidgenössische Steuerverwaltung hat am 23. Dezember 2019 das Kreisschreiben Nr. 29b «Kapitaleinlageprinzip» publiziert. Das Kreisschreiben Nr. 29b tritt per 1. Januar 2020 in Kraft und ersetzt die bisherigen Kreisschreiben Nr. 29 und 29a.
Umsetzung der STAF: Verordnungen treten auf den 1. Januar 2020 in Kraft
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 13. November 2019 drei Verordnungen zum Bundesgesetz über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung (STAF) gutgeheissen. Diese den Steuerteil betreffenden Änderungen treten auf den 1. Januar 2020 in Kraft.
WAK des Nationalrates für Abschaffung der Umsatz- und der Versicherungsabgabe bzw. Reform der Verrechnungsteuer
In ihrer Medienmitteilung vom 5. November 2019 orientierte die WAK des Nationalrates über die parlamentarische Initiative zur Umsatz- und zur Versicherungsabgabe, zur Reform der Verrechnungsteuer und zur Rechtsformneutralität bei der Unternehmensbesteuerung.
Zürich zeigt mehr Flexibilität bei Start-ups
Die Finanzdirektion und die Volkswirtschaftsdirektion des Kantons Zürich haben am 5. November 2019 eine gemeinsame Medienmitteilung publiziert, wonach bei einer vereinbarten Änderung der Beteiligungsverhältnisse von Gründeraktionären keine steuerlichen Hindernisse entgegenstehen sollen.
ESTV publiziert Steuerstatistiken 2016
Die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) hat am 1. November 2019 die Steuerstatistiken der natürlichen und juristischen Personen für 2016 publiziert.
ESTV aktualisiert Informationsblätter für Sportler und Veranstalter
Die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) hat am 22. Oktober 2019 in ihrer Fachinformation darauf hingewiesen, dass Sportler, Sportlerinnen und Sportteams mit Wohnsitz oder Sitz im Ausland, durch die Teilnahme an einem Sportanlass in der Schweiz steuerpflichtig werden können.
OECD veröffentlicht Vorschlag zur Besteuerung von multinationalen Unternehmen
Die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) hat am 9. Oktober 2019 einen Vorschlag publiziert, wonach sichergestellt werden soll, dass grosse und hoch profitable multinationale Unternehmen, insbesondere IT-Unternehmen, Steuern bezahlen.
Vergütungs-, Verzugs- und Rückerstattungszinssatz für die direkte Bundessteuer für das Kalenderjahr 2020
Das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) hat entschieden, für das Kalenderjahr 2020 weiterhin keinen Vergütungszins für vorzeitig entrichtete Beträge der direkten Bundessteuer auszurichten. Der Verzugs- und der Rückerstattungszinssatz bleiben ebenfalls unverändert.
Aktuelles zur Besteuerung von Unternehmensumstrukturierungen (2022)
Workshop von Stefan Oesterhelt und Daniel Strahm anlässlich des ISIS)-Seminars vom 13./14. Juni 2022 mit dem Titel «Unternehmenssteuerrecht 2022».
Verfahrensrechtliche Aspekte der Verrechnungssteuer
Workshop von Thomas Jaussi anlässlich des ISIS)-Seminars vom 12. Mai 2022 mit dem Titel «Steuerverfahrensrecht einschliesslich Rechtsmittelverfahren».