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Markus Küpfer

Thomas Jaussi

Update zur Verrechnungssteuer und zu den Stempelabgaben

Workshop von Markus Küpfer und Thomas Jaussi anlässlich des ISIS)-Seminars vom 13./14. Juni 2022 mit dem Titel «Unternehmenssteuerrecht 2022».

06/2022
Das vollständige PDF des Seminarordners kann für CHF
Die zugehörigen Falllösungen können für CHF
150.00
(Einführungspreis)
im Shop erworben werden.
Alle Workshops der ISIS-Seminare sind einzeln in der Rubrik «Unterlagen» verfügbar.
Die Falllösungen und weitere Unterlagen können kostenlos im Shop bezogen werden.

Fall 1: Rückerstattung der Verrechnungssteuer; Steuerumgehung

1. Sachverhalt

Die F AG wurde im Jahre 2002 gegründet und ist im Kanton A ansässig. Sie bezweckt das Ausführen von Treuhand- und Buchhaltungsarbeiten sowie das Halten und Verwalten von Beteiligungen an Gesellschaften im Industrie-, Finanz- sowie Immobilienbereich. Ihr vollständig einbezahltes Aktienkapital beläuft sich auf CHF 250'000.--. Sämtliche Beteiligungsrechte der F AG wurden im Jahre 2005 durch die inländische A Holding AG gehalten.

Die F AG hielt per Ende 2004 jeweils sämtliche Beteiligungsrechte von drei Treuhandgesellschaften. Zwischen 2005 und 2010 hielt sie zusätzlich noch Beteiligungsrechte an vier weiteren Treuhandgesellschaften.

Die C Consulting AG ist ebenfalls eine in der Schweiz ansässige Gesellschaft. Ihr Gesellschaftszweck beinhaltet das Ausführen von Treuhand- und Buchhaltungsarbeiten. Die C Consulting AG verfügt über ein Aktienkapital von CHF 100'000.--, welches in 100 Aktien mit einem voll liberierten Nennwert von CHF 1'000.-- unterteilt ist.

Mit Vertrag vom 23. März 2005 veräusserte Herr C, welcher in Paraguay ansässig ist, der F AG sämtliche Beteiligungsrechte an der C Consulting AG zu einem Preis von CHF3'100'000.--. Damit setzt die F AG ihre Geschäftsstrategie fort, Treuhandgesellschaften zu erwerben. Per 31. Dezember 2004 verfügte die C Consulting AG gemäss ihrer Bilanz über ein Umlaufvermögen von CHF 900'000.- in Form von ausschliesslich flüssigen Mitteln. Das vollumfänglich betriebsnotwendige Anlagevermögen beträgt CHF 600'000.--. Auf der Passivseite wurden an Fremdkapital CHF 632'000.-- verbucht. Das Eigenkapital der C Consulting AG beläuft sich auf CHF 868'000.--, welches das Aktienkapital, allgemeine Reserven von CHF 600'000.-- und den Gewinnvortrag von CHF 168'000.-- umfasst.

Der Geschäftsgang der C Consulting AG in den Jahren 2005 bis 2010 erlaubte es nicht, Gewinne zu erwirtschaften; vielmehr resultierten jeweils Jahresverluste zwischen CHF 1'000.-- und CHF 5'000.--. Daher schüttete die C Consulting AG für die Geschäftsjahre 2005 bis 2009 keine Dividenden aus.

Die C Consulting AG deklarierte am 26. Juli 2011 gegenüber der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) mittels Formular 103 eine Dividendenausschüttung von brutto CHF 500'000.--. Diese Dividende betraf das Geschäftsjahr 2010 der Gesellschaft und wurde von der Generalversammlung der C Consulting AG am 10. Juli 2011 beschlossen (ohne Angabe eines Fälligkeitsdatums). Die C Consulting AG überwies per 30. Juli 2011 der ESTV einen Betrag von CHF 175'000.-- (ausmachend 35 % auf CHF 500'000.--).

Am 12. Oktober 2012 beantragte die F AG bei der ESTV mittels Formular 25 die Rückerstattung der Verrechnungssteuer von CHF 175'000.-- auf der Dividende der C Consulting AG.

Frage

  • Wird die ESTV den Antrag der F AG auf Rückerstattung der Verrechnungssteuer mittels Formular 25 im Umfang von CHF 175'000.-- gutheissen?

Fall 2: Umsatzabgabe im Konzernverhältnis - Vermittlung

1. Sachverhalt

Die Swiss-Gruppe hat die folgende Struktur:

Folgende Eckwerte sind bekannt:

  • SwissHoldCo ist inländische Effektenhändlerin gestützt auf Art. 13 Abs. 3 Bst. d StG.
  • SwissFinanzCo ist inländische Effektenhändlerin gestützt auf Art. 13 Abs. 3 Bst. d StG.
  • SwissManagCo ist nicht inländische Effektenhändlerin.
  • Das C-Management ist bei SwissHoldCo angestellt.
  • In SwissManagCo ist die Konzern-M&A-Abteilung, Legal und Tax angestellt.
  • USOpsCo hat eine eigenständige M&A-Abteilung, welche Akquisitionen selbständig vornimmt.

Folgende Beteiligungstransaktionen werden durchgeführt:

Geplante Transaktion 1:

  • D-OpCo kauft eine internationale Gruppe, welche von D-HoldCo gehalten wird, für CHF 1'000'000'000.
  • D-HoldCo und die deutschen OpCo werden nach Transaktion von D-OpCo gehalten werden.
  • Die anderen, mithin nicht deutschen OpCo der zugekauften Gruppe werden an die jeweiligen Ländergesellschaften der schweizerischen Gruppe umgehängt.
  • Die Kaufpreisfinanzierung für die Akquisition der D-HoldCo wird von SwissFinanzCo organisiert.
  • Die Verhandlungen werden vom CEO und CFO der Swiss-Gruppe geführt, welche auch das Share Purchase Agreement im Namen von SwissHoldCo unterzeichnen.
  • Die notwendigen Akquisitionshandlungen werden von SwissManagCo vorgenommen

Frage

  • Auf welchen Transaktionen und von welcher Gesellschaft oder welchen Gesellschaften ist Umsatzabgabe geschuldet?

Geplante Transaktion 2:

  • US-OpCo kauft eine internationale Gruppe, welche von US-HoldCo gehalten wird, für CHF 1'000'000'000.
  • US-HoldCo und die US-OpCo der neuen Gruppe werden nach Transaktkion von US-OpCo gehalten
  • Die anderen OpCo der zugekauften Gruppe werden an die jeweiligen Ländergesellschaften der schweizerischen Gruppe umgehängt.
  • Die Kaufpreisfinanzierung wird von SwissFinanzCo organisiert.
  • Die notwendigen Akquisitionshandlungen werden von der M&A-Abteilung von US-OpCo vorgenommen.
  • Die Verhandlungen werden vom CEO und CFO von US-OpCo geführt, welche auch das Share Purchase Agreement im Namen von US-OpCo unterzeichnen.
  • Der Verwaltungsrat von SwissHoldCo hat den LOI unterzeichnet und das SPA genehmigt.

Frage

  • Auf welchen Transaktionen und von welcher Gesellschaft oder welchen Gesellschaften ist Umsatzabgabe geschuldet?

Geplante Transaktion 3:

  • Wie Transaktion 1.
  • Die Verhandlungen werden vom CEO und CFO der D-OpCo geführt, welche auch das SPA im Namen von D-OpCo gestützt auf eine entsprechende Vollmacht unterzeichnen.
  • Die notwendigen Akquisitionshandlungen werden von SwissManagCo vorgenommen.
  • Die Kaufpreisfinanzierung wird von SwissFinanzCo organisiert.
  • Der Verwaltungsrat von SwissHoldCo hat den LOI unterzeichnet und das SPA genehmigt.

Frage

  • Auf welchen Transaktionen und von welcher Gesellschaft oder welchen Gesellschaften ist Umsatzabgabe geschuldet?

Fall 3: Eigene Beteiligungsrechte

1. Sachverhalt

Die Swissco ist eine Aktiengesellschaft schweizerischen Rechts mit einem Aktienkapital von CHF 1'000'000, eingeteilt in 1'000 vinkulierte Namenaktien à CHF 1'000. Sämtliche Aktionäre der Swissco sind inländische natürliche Personen. Drei Aktionäre halten je 20 Prozent des Aktienkapitals der Swissco. Die restlichen 40 Prozent werden von rund 15 Aktionären (die «Kleinaktionäre») gehalten.

Während rund drei Jahren kauft die Swissco die Aktien der Kleinaktionäre zurück. Das Ziel ist es, dass die drei Hauptaktionäre nach Abschluss der Rückkäufe von der Swissco die 40 Prozent Aktien anteilig erwirbt und somit die Swissco vollumfänglich je zu einem Drittel halten.

Die Rückkaufpreise variieren je nach Aktionär zwischen CHF 1'000 bis CHF 1'500 pro Aktie. Es kann davon ausgegangen werden, dass der Verkehrswert pro Aktie während der ganzen Transaktionsdauer bei rund CHF 1'250 liegt.

Frage

  • Wie ist der Fall verrechnungssteuerlich und emissionsabgaberechtlich zu beurteilen?
CHF
150.00

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