Wie mobiles Arbeiten das Steuer- und Sozialversicherungsrecht verändert
Das Home-Office ist längst zur normalen Arbeitsform geworden. Es ermöglicht eine höhere Flexibilität und somit auch eine bessere Life-Work-Balance, weshalb viele Arbeitnehmende nicht mehr darauf verzichten wollen. Zudem kann das Home-Office auch für die Unternehmen von Vorteil sein: Insbesondere können Büroflächen reduziert und dadurch Mietkosten und Energiekosten eingespart sowie die Mitarbeitermotivation hochgehalten werden.
Home-Office Tätigkeit und die Begründung einer steuerlichen Betriebsstätte – eine Bestandesaufnahme
Die Arbeitswelt hat sich im Zuge von COVID-19 drastisch verändert. Die Rede ist von der Ära der «New Work». Viele Arbeitnehmende arbeiten nun regelmässig im Home-Office an ihrem Wohnsitz in der Schweiz, aber auch an Orten weltweit. Der vorliegende Beitrag fokussiert auf die Frage, ob das Home-Office eines Mitarbeitenden zur steuerlichen Betriebsstätte des Unternehmens werden kann und welche Aspekte es dabei zu berücksichtigen gilt. Die schweizerische Steuerrechtspraxis war zuletzt diesbezüglich teilweise umstritten und unklar.
Der Ort der tatsächlichen Verwaltung im interkantonalen Verhältnis – eine Beurteilung der jüngsten Rechtsprechung
Dem Ort der tatsächlichen Verwaltung kommt im interkantonalen Verhältnis vermehrt erhöhte Bedeutung zu. Verlegt eine juristische Person ihren statutarischen Sitz in einen anderen Kanton, prüft der Wegzugskanton die im Zuzugskanton vorhandene Substanz. Als massgebende äussere objektive Kriterien gelten dabei Büroräumlichkeiten, Personal und Festnetzanschluss. Der Geschäftstätigkeit, und damit subjektiven Inhalten der Geschäftsführung als solche, werden zu wenig Rechnung getragen. Anhand von drei jüngst ergangenen Gerichtsentscheiden soll diese Problematik einmal mehr vor Augen geführt werden.
Bekämpfung der missbräuchlichen Nutzung von Briefkastenfirmen
Am 22. Dezember 2021 veröffentlichte die Europäische Kommission einen Richtlinienentwurf zur Bekämpfung der missbräuchlichen Nutzung von Briefkastenfirmen innerhalb der EU. Die unter ATAD III einzuordnende Richtlinie auferlegt Briefkastengesellschaften Reportingpflichten und führt bei Nicht-Erfüllung bestimmter Substanzkriterien zum Verlust von Steuervorteilen.
Entschädigungen von Schweizer Firmen an ausländische Verwaltungsräte
Dieses Video gibt Aufschluss über mögliche Steuerfolgen sowie sozialversicherungsrechtliche Auswirkungen eines Verwaltungsrats mit Wohnsitz in einem EU-Land bei einer Schweizer Aktiengesellschaft, wenn der Verwaltungsrat gleichzeitig eine selbständige Erwerbstätigkeit in seinem Wohnsitzstaat ausübt.
Kreisschreiben Nr. 9 und Nr. 16 der ESTV aufgehoben
Die Kreisschreiben Nr. 16 der ESTV vom 13. Juli 2007 betreffend «Unzulässigkeit des steuerlichen Abzugs von Bestechungsgeldern» und 1-009-DV-2005 vom 22.Juni 2005 betreffend «Nachweis des geschäftsmässig begründeten Aufwands bei Ausland-Ausland Geschäften» wurden beide aufgehoben und durch das Kreisschreiben Nr. 50 vom 13. Juli 2020 ersetzt.
Bundesrat ist gegen die weitgehende Abschaffung der Stempelabgaben
Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK-N) hat weitere Abschaffungsschritte bei den Stempelabgaben vorgeschlagen. Diese hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 18. November 2020 abgelehnt. Hingegen unterstützt er die Forderung, die Emissionsabgabe abzuschaffen. Zudem will er im Rahmen der geplanten Verrechnungssteuerreform die Umsatzabgabe auf inländischen Obligationen aufheben.
Anpassung SSK-KS 28: Neue Berechnung des Kapitalisierungssatzes und Präzisierung zu Startup-Gesellschaften
Die Schweizerische Steuerkonferenz veröffentlichte am 3. November eine aktualisierte Fassung des SSK-KS 28. Die Aktualisierungen betreffen die Berechnung des Kapitalisierungssatzes zur Ermittlung des Ertragswertes und eine Präzisierung zur Praxis zur Bewertung von Startup-Gesellschaften.
Bundesrat will Too-big-to-fail-Instrumente von Banken bis Ende 2026 von der Verrechnungssteuer ausnehmen
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 28. Oktober 2020 in Bezug auf die Behandlung von Zinsen von Too-big-to-fail-Instrumenten (TBTF) eine Botschaft zum Bundesgesetz über die Verrechnungssteuer verabschiedet.
ESTV publiziert Update zum Kreisschreiben Nr. 37 «Besteuerung von Mitarbeiterbeteiligungen»
Die ESTV hat am 30. Oktober 2020 ein Update zum Kreisschreiben Nr. 37 «Besteuerung von Mitarbeiterbeteiligungen» publiziert.
Kanton Zürich: Neues Merkblatt zum zusätzlichen Abzug für Forschungs- und Entwicklungsaufwand
Das kantonale Steueramt Zürich hat am 25. September 2020 ein neues Merkblatt zum zusätzlichen Abzug für Forschungs- und Entwicklungsaufwand veröffentlicht.
Steuerpolitische Agenda: Erstmaliges Treffen der «Expertengruppe Steuerstandort Schweiz»
Im Auftrag von Finanzminister Ueli Maurer soll bis Ende 2020 eine steuerpolitische Agenda verabschiedet werden.
ESTV publiziert Kreisschreiben Nr. 49 «Nachweis des geschäftsmässig begründeten Aufwandes bei Ausland-Ausland-Geschäften» sowie Kreisschreiben Nr. 50 «Unzulässigkeit des steuerlichen Abzugs von Bestechungsgeldern an Amtsträger»
Die ESTV hat am 13. Juli 2020 das Kreisschreiben Nr. 49 «Nachweis des geschäftsmässig begründeten Aufwandes bei Ausland-Ausland-Geschäften» und sowie das Kreisschreiben Nr. 50 «Unzulässigkeit des steuerlichen Abzugs von Bestechungsgeldern an Amtsträger» publiziert. Gleichzeitig werden die jeweils gleichnamigen Vorgängerkreisschreiben Nr. 9 vom 22. Juni 2005 sowie Nr. 16 vom 13. Juli 2007 aufgehoben.
Steuerliche Herausforderungen bei Geschäftsimmobilien
Workshop von Robert Desax anlässlich des ISIS)-Seminars vom 12. November 2024 mit dem Titel «Steuerliche Herausforderungen bei Geschäftsimmobilien»
Gruppeninterne Finanzierungen / Preisanpassungen / Verrechnungspreise und Buchprüfungen / Umstrukturierungen / Andere aktuelle Erhebungsfragen (Teil 1 und 2)
2-teiliger Workshop von Stefan Oesterhelt und David Tschan anlässlich des ISIS)-Seminars vom 21. Oktober 2024 mit dem Titel «Gruppeninterne Finanzierungen / Preisanpassungen / Verrechnungspreise und Buchprüfungen / Umstrukturierungen / Andere aktuelle Erhebungsfragen» (Teil 1 und 2)