Die Umsetzung des Bundesgesetzes über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung (STAF) im Kanton Bern
Gestützt auf das vom Bundesparlament am 17. Juni 2016 verabschiedete Unternehmenssteuerreformgesetz III (USR III) hat sich der Berner Regierungsrat Ende November 2016 inhaltlich zur USR III sowie den möglichen Auswirkungen auf den Kanton Bern und die vorläufige Positionierung des Kantons Bern im interkantonalen Steuerwettbewerb geäussert. Im Interesse des Wirtschaftsstandortes Bern beabsichtigte der Regierungsrat die Aufhebung der kantonalen Steuerprivilegien und den damit verbundenen Übergang in die ordentliche Besteuerung im Rahmen der Steuergesetzrevision 2019 mit Ersatzmassnahmen abzufedern. So war vorgesehen, die maximale Gewinnsteuerbelastung von 21.64% in zwei Schritten zu senken; nämlich im Jahr 2019 auf 20.20% und dann im Jahr 2020 auf 18.71%. Weitere Senkungen des Gewinnsteuersatzes hätten dann mit der Steuergesetzrevision 2021 erfolgen sollen. Zudem war im Rahmen der Steuergesetzrevision 2019 auch der Senkung des massgebenden Kapitalsteuersatzes vorgesehen.
Änderung der Steuergesetze der Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft – Steuervorlage 17 (SV17)
Vor der Revision des kantonalen Steuergesetzes war der Kanton Basel-Stadt mit einer effektiven ordentlichen Gewinnsteuerbelastung von maximal 22.18% einer der Kantone mit dem höchsten ordentlichen Gewinnsteuersatz. Wesentlich tiefere Steuersätze, nämlich zwischen 7.8% und rund 11%, kamen auf Statusgesellschaften zur Anwendung. Trotz diesem tiefen Steuersatz belief sich der Anteil der Statusgesellschaften an den Steuereinnahmen des Kantons aus Gewinn- und Kapitalsteuern auf 60%. Bei der Umsetzung der Steuerreform und AHV-Finanzierung (STAF) bestand die Herausforderung für Basel-Stadt deshalb darin, den ordentlichen Gewinnsteuersatz soweit zu senken, dass die Statusgesellschaften nicht abwandern, aber gleichzeitig ausreichend Steuereinnahmen generiert werden können. Ausserdem ging man – wohl zurecht – davon aus, dass es entscheidend sei, für die betroffenen Unternehmen möglichst bald Rechtssicherheit zu schaffen, weshalb der neue Steuersatz sehr früh kommuniziert wurde und der reduzierte Steuersatz bereits am 1. Januar 2019 in Kraft trat.
Mise en œuvre de la réforme de la fiscalité des entreprises en Romandie
La présente publication porte sur la mise en œuvre de la réforme de la fiscalité des entreprises (RFFA) au 1er janvier 2020 dans les cantons romands (soit les cantons de Fribourg, Genève, Jura, Neuchâtel, Valais et Vaud) en ce qui concerne les entreprises non-cotées. Les particularités liées aux sociétés cotées (apport de capital) ainsi qu'aux indépendants ne seront ainsi pas abordées ; celles relatives à l'actionnaire le sont en revanche brièvement. Cette publication se base sur les informations disponibles au 31 juillet 2020. Il est précisé qu'entre la date de remise du manuscrit et sa publication, le canton du Valais a annoncé que le référendum déposé contre le projet de loi n'avait pas abouti. La loi fiscale valaisanne est ainsi également entrée en vigueur rétroactivement au 1er janvier 2020.
Ein Uber als digitale Betriebsstätte?
Gestützt auf das konkrete Beispiel von Uber besteht das Ziel dieses Aufsatzes darin, Antworten auf folgende Fragen zu finden: Können die Nutzer eine massgebende Rolle bei der Wertschöpfung eines Unternehmens der digitalen Wirtschaft spielen? Und wenn ja, wie können sie verwendet werden, um die Herausforderungen im Zusammenhang mit der Besteuerung der digitalen Wirtschaft zu bewältigen?
Entschädigungen von Schweizer Firmen an ausländische Verwaltungsräte
Dieses Video gibt Aufschluss über mögliche Steuerfolgen sowie sozialversicherungsrechtliche Auswirkungen eines Verwaltungsrats mit Wohnsitz in einem EU-Land bei einer Schweizer Aktiengesellschaft, wenn der Verwaltungsrat gleichzeitig eine selbständige Erwerbstätigkeit in seinem Wohnsitzstaat ausübt.
Die Eidgenössische Steuerverwaltung hat das Kreisschreiben Nr. 29b «Kapitaleinlageprinzip» publiziert
Die Eidgenössische Steuerverwaltung hat am 23. Dezember 2019 das Kreisschreiben Nr. 29b «Kapitaleinlageprinzip» publiziert. Das Kreisschreiben Nr. 29b tritt per 1. Januar 2020 in Kraft und ersetzt die bisherigen Kreisschreiben Nr. 29 und 29a.
Umsetzung der STAF: Verordnungen treten auf den 1. Januar 2020 in Kraft
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 13. November 2019 drei Verordnungen zum Bundesgesetz über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung (STAF) gutgeheissen. Diese den Steuerteil betreffenden Änderungen treten auf den 1. Januar 2020 in Kraft.
WAK des Nationalrates für Abschaffung der Umsatz- und der Versicherungsabgabe bzw. Reform der Verrechnungsteuer
In ihrer Medienmitteilung vom 5. November 2019 orientierte die WAK des Nationalrates über die parlamentarische Initiative zur Umsatz- und zur Versicherungsabgabe, zur Reform der Verrechnungsteuer und zur Rechtsformneutralität bei der Unternehmensbesteuerung.
Zürich zeigt mehr Flexibilität bei Start-ups
Die Finanzdirektion und die Volkswirtschaftsdirektion des Kantons Zürich haben am 5. November 2019 eine gemeinsame Medienmitteilung publiziert, wonach bei einer vereinbarten Änderung der Beteiligungsverhältnisse von Gründeraktionären keine steuerlichen Hindernisse entgegenstehen sollen.
ESTV publiziert Steuerstatistiken 2016
Die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) hat am 1. November 2019 die Steuerstatistiken der natürlichen und juristischen Personen für 2016 publiziert.
ESTV aktualisiert Informationsblätter für Sportler und Veranstalter
Die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) hat am 22. Oktober 2019 in ihrer Fachinformation darauf hingewiesen, dass Sportler, Sportlerinnen und Sportteams mit Wohnsitz oder Sitz im Ausland, durch die Teilnahme an einem Sportanlass in der Schweiz steuerpflichtig werden können.
OECD veröffentlicht Vorschlag zur Besteuerung von multinationalen Unternehmen
Die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) hat am 9. Oktober 2019 einen Vorschlag publiziert, wonach sichergestellt werden soll, dass grosse und hoch profitable multinationale Unternehmen, insbesondere IT-Unternehmen, Steuern bezahlen.
Vergütungs-, Verzugs- und Rückerstattungszinssatz für die direkte Bundessteuer für das Kalenderjahr 2020
Das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) hat entschieden, für das Kalenderjahr 2020 weiterhin keinen Vergütungszins für vorzeitig entrichtete Beträge der direkten Bundessteuer auszurichten. Der Verzugs- und der Rückerstattungszinssatz bleiben ebenfalls unverändert.
Update zur Verrechnungssteuer und zu den Stempelabgaben (2024)
Workshop von Thomas Jaussi und Markus Küpfer anlässlich des ISIS)-Seminars vom 16. November 2022 mit dem Titel «Update zur Verrechnungssteuer und zu den Stempelabgaben»
Aktuelles zur Besteuerung von Unternehmensumstrukturierungen (2024)
Workshop von Stefan Oesterhelt und Daniel Strahm anlässlich des ISIS)-Seminars vom 3. - 4. Juni 2024 mit dem Titel «Aktuelles zur Besteuerung von Unternehmensumstrukturierungen»