Erbschafts- und Schenkungssteuer auf Bundesebene – die sog. «Zukunftsinitiative» der JUSO
Die «Zukunftsinitiative» zielt darauf ab, das Vermögen natürlicher Personen durch eine zusätzliche Erbschafts- und Schenkungssteuer auf Bundesebene zu besteuern. Mit einem Freibetrag von CHF 50 Mio. betrifft die Steuer vermögende Personen. Der vorgesehene Steuersatz wurde auf 50% festgesetzt, ohne Ausnahmen für die Besteuerung vorzusehen. Aufgrund der bestehenden Erbschafts- und Schenkungssteuern kann dies zu weit höheren effektiven Steuerbelastungen führen. Zahlreiche ungeklärte Fragen und eine vorgesehene Rückwirkung sorgen bereits weit vor einer Volksabstimmung anfangs 2026 für grosse Verunsicherung. Der vorliegende Beitrag soll anhand von Beispielen mögliche Folgen sowie Handlungsmassnahmen aufzeigen.
Restrukturierung und Insolvenz – Rechtliche Vorgaben unter dem revidierten Aktienrecht
Im Rahmen seiner Führungs- und Finanzverantwortung ist der Verwaltungsrat verpflichtet, die Finanzlage seiner Gesellschaft zu überwachen. Gerät ein Unternehmen in eine finanzielle Schieflage, hat er Massnahmen zu ergreifen, um die Insolvenz abzuwenden oder zumindest eine Vergrösserung des Schadens zu vermeiden. Das per 1. Januar 2023 revidierte Aktienrecht auferlegt dem Verwaltungsrat konkrete Pflichten bei drohender Zahlungsunfähigkeit, hälftigem Kapitalverlust und Überschuldung. Dieser Artikel befasst sich mit den rechtlichen Vorgaben und zeigt auf, inwiefern die Revision Änderungen bei diesen sanierungsrelevanten Bestimmungen gebracht hat und welche neuen Fragen sich in der Praxis stellen.
Der Umsatzbegriff gemäss Mindestbesteuerungsverordnung
Gemäss Mindestbesteuerungsverordnung (MindStV) unterliegen der Schweiz zugehörige Geschäftseinheiten dann der schweizerischen Ergänzungssteuer, wenn diese zu einer Unternehmensgruppe mit mind. EUR 750 Mio. Umsatz gehören. Der Umsatzbegriff als zentrale Voraussetzung der subjektiven Steuerpflicht ist in der Verordnung nur rudimentär geregelt. Der vorliegende Beitrag beleuchtet diesen Begriff unter Bezug verschiedener Dokumente der OECD/G20 aus unterschiedlichen Perspektiven und identifiziert offene Fragen.
Extraterritorialer Statuswechsel durch Einführung der Income Inclusion Rule
Mit der Einführung der Income Inclusion Rule (IIR) muss die Schweiz zukünftig auch bisher unversteuerte stille Reserven und Goodwill von niedrig bzw. nicht besteuerten ausländischen Tochtergesellschaften bei der Realisation besteuern, die vor dem 1. Januar 2024 geschaffen wurden. Es kommt damit analog zur STAF zu einem Statuswechsel. Dieser Aufsatz ist ein Gedankenspiel, ob dieser Statuswechsel verfassungsmässig und steuersystematisch nicht ebenfalls einen gewinnsteuerlichen Step-up zur Folge haben müsste.
ESTV publiziert Gesetzgebungs- und Verordnungänderungen 2023-2025
Die ESTV hat die Liste der noch nicht abgeschlossenen Gesetzes- und Verordnungsänderungen bei der direkten Bundessteuer, MWST, Verrechnungssteuer und Stempelabgaben 2023-2025 publiziert.
Vorschläge für die Einführung eines Schweizer Trusts
Der Bundesrat schlägt im Auftrag des Parlaments (Motion 18.3383) die Einführung eines neuen Rechtsinstituts im OR vor. Am 12. Januar 2022 hat er die Vernehmlassung betreffend die Einführung eines Schweizer Trusts eröffnet, welche bis zum 30. April 2022 dauert.
ESTV publiziert Gesetzgebungs- und Verordnungänderungen 2022-2024
Die ESTV hat die Listen der Gesetzes- und Verordnungsänderungen im Bereich der direkten Bundessteuer, Mehrwertsteuer, Verrechnungssteuer und Stempelabgaben aktualisiert.
Bundesrat beantwortet diverse steuerliche Vorstösse
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 17. November diverse steuerliche Vorstösse beantwortet (siehe auch den diesbezüglichen Post der ESTV):
Bundesgesetz über elektronische Verfahren im Steuerbereich tritt gestaffelt in Kraft
Das Bundesgesetz über elektronische Verfahren im Steuerbereich regelt das elektronische Verfahren in allen Steuerbereichen. Für dessen Umsetzung hat der Bundesrat in November ein gestaffeltes Inkrafttreten beschlossen.
Bundesrat setzt neue rechtliche Grundlagen zur Durchführung von internationalen Abkommen im Steuerbereich in Kraft
Im StADG werden die Bestimmungen des bestehenden nationalen Bundesgesetzes vom 22. Juni 1951 über die Durchführung von zwischenstaatlichen Abkommen des Bundes zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und die darauf basierenden Verordnungen soweit notwendig übernommen und mit neuen Bestimmungen ergänzt. Es regelt neu die wesentlichen Punkte zur Entlastung der Verrechnungssteuer sowie Strafbestimmungen im Zusammenhang mit der Entlastung von Quellensteuern auf Kapitalerträgen. Ebenso regelt es wie Verständigungsverfahren innerstaatlich durchgeführt werden sollen, wenn das anwendbare Abkommen keine abweichenden Bestimmungen dazu enthält.