Der Bund regelt die Umsetzung der OECD-Mindeststeuer in der Schweiz
Tamara Bosch
Um das OECD/G20-Projekt zur Besteuerung der digitalen Wirtschaft umzusetzen, schlägt der Bundesrat eine Ergänzungssteuer vor, wobei dem Bund 25% und den Kantonen und Gemeinden 75% der Einnahmen zukommen sollen.
Die Ergänzungssteuer ist beschränkt auf grosse Unternehmensgruppen, die einen weltweiten Umsatz von mindestens EUR 750 Mio. erreichen und die Mindestbesteuerung von 15% unterschreiten. Als Bundessteuer erzielt sie die nötige internationale Akzeptanz.
Der Bund verwendet die zusätzlichen Mittel, um die Mehrausgaben im nationalen Finanzausgleich (NFA) zu decken und die Attraktivität des Standortes Schweiz zu fördern. Die Ergänzungssteuer ist damit haushaltsneutral. Die von der Mindeststeuer effektiv betroffenen Kantone können über den Verwendungszweck autonom entscheiden, allerdings sind die Gemeinden angemessen zu berücksichtigen.
Mit einer neuen Verfassungsnorm wird der Bund ermächtigt, das OECD/G20-Projekt umzusetzen. In einem zweiten Schritt regelt der Bundesrat die Mindestbesteuerung mittels einer vorübergehenden Verordnung. Danach wird ein Bundesgesetz die Verordnung ablösen.
Die vollständige Medienmitteilung ist hier abrufbar.
Vgl. zur OECD-Mindeststeuer auch unsere früheren Beiträge:
- Beitrag vom 3. Juli 2021: Die Schweiz schliesst sich den Eckwerten zur internationalen Unternehmensbesteuerung unter Bedingungen an
- Beitrag vom 9. Oktober 2021: OECD veröffentlicht Eckwerte zur künftigen Besteuerung der digitalisierten Wirtschaft (Statement on a Two-Pillar Solution to Address the Tax Challenges Arising from the Digitalisation of the Economy)
- Beitrag vom 15. Januar 2022: OECD Mindeststeuer: Umsetzung mit einer Verfassungsänderung
- Beitrag vom 12. März 2022: Bundesrat eröffnet Vernehmlassung zur Umsetzung der OECD/G20-Mindestbesteuerung