Besteuerung von Ausgleichszahlungen aus Aktien-Zertifikaten
Der Fokus der vorliegenden Arbeit liegt auf der einkommenssteuerlichen Behandlung von Einkünften aus Investitionen in klassische Index- und Basketzertifikate aus Aktien. Dabei steht die Sicht der Anlegerin mit Wohnsitz in der Schweiz im Vordergrund, welche die Produkte im Privatvermögen hält.
Besteuerung Ehegatten im internationalen Verhältnis
Ein aus steuerrechtlicher Sicht «internationales» Ehegattenverhältnis liegt vor, wenn nur ein Ehegatte in der Schweiz der unbeschränkten Steuerpflicht unterliegt, während der andere Ehegatte keine oder lediglich eine beschränkte Steuerpflicht in der Schweiz begründet. Es muss sich zudem um eine rechtlich und tatsächlich ungetrennte Ehe handeln. Der Besteuerung von solchen «internationalen» Ehegattenverhältnissen steht die gesetzlich normierte Faktorenaddition entgegen. Letztere vermag jedoch gemäss ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichts – anders als im interkantonalen Verhältnis – gerade keine Steuerpflicht in der Schweiz begründen.
Der missglückte Umzug von Binningen nach Wollerau – Der Ort der Einstellplätze eines Maserati und eines Ferrari sind bei der Bestimmung des steuerrechtlichen Wohnsitzes mitzuberücksichtigen
Das Bundesgericht hatte mit Urteil vom 19. September 2019 (2C_170/2019) einen missglückten Umzug von Binningen nach Wollerau zu beurteilen. Es bestätigte dabei das Urteil vom 14. November 2018 des Kantonsgerichts Basel-Landschaft (810 18 59).
Gute Nachricht: Art. 23 VStG i.V.m. Art. 70d VStG gilt auch für Rückleistungsbegehren nach Art. 58 VStG
Seit 1. Januar 2019 ist Art. 23 VStG i.V.m. Art. 70d VStG betreffend Nichtverwirkung der Rückerstattung der Verrechnungssteuer in Kraft. Die neue Regelung gilt für noch nicht rechtskräftig entschiedene Ansprüche seit dem 1. Januar 2014. Gemäss einem neuen Bundesgerichtsentscheid gilt die Regelung auch für Fälle, in denen ein Steueramt Einkünfte aufrechnete und die Verrechnungssteuer rückerstattete, diese jedoch nach einer Kürzungsverfügung der EStV wieder zurückverlangte und die steuerpflichtige Person dagegen ein Rechtsmittel ergriff.
ESTV erweitert die pauschale Besteuerung bei der privaten Nutzung von Geschäftsfahrzeugen
Am 17. März 2021 publizierte die ESTV die Änderung von Art. 5a der Berufskostenverordnung. Damit wird die aktuelle Pauschale einerseits ab 1. Januar 2022 in der Berufskostenverordnung geregelt, andererseits berücksichtigt die Pauschale neu die Arbeitswegkosten und wird zu diesem Zweck von 0.8% auf 0.9% pro Monat (respektive von 9.6% auf 10.8% pro Jahr) erhöht.
Besteuerung von Kapitalleistungen im Kanton Zürich
Die Besteuerung von Kapitalleistungen bei Bezügen aus der Pensionskasse oder der dritten Säule wird im Kanton Zürich ab Anfang 2022 reduziert, um der höheren Lebenserwartung und den tieferen Umwandlungssätzen in der beruflichen Vorsorge gerecht zu werden.
Verständigungsvereinbarung zwischen der Schweiz und Frankreich
Angesichts der Tatsache, dass die Massnahmen zur Bekämpfung der Ausbreitung von COVID-19 immer noch aktuell sind, haben sich die Schweiz und Frankreich geeinigt, dass die am 13. Mai 2020 unterzeichnete gegenseitige Vereinbarung bis am 30. Juni 2021 in Kraft bleiben soll.
Liste der rückkaufsfähigen Kapitalversicherungen der Säule 3b publiziert
Die Eidgenössische Steuerverwaltung hat das Rundschreiben «Liste der rückkaufsfähigen Kapitalversicherungen der Säule 3b, Stand 31. Dezember 2020» am 9. März 2021 publiziert.
Liste der anerkannten Anbieter bei der Säule 3a publiziert
Die Eidgenössische Steuerverwaltung hat das Rundschreiben «Liste der Anbieter von anerkannten Vorsorgeprodukten der gebundenen Selbstvorsorge (Säule 3a), Stand 31. Dezember 2020» am 8. März 2021 publiziert.
Wohnsitzkanton künftig zuständig für Verrechnungssteuer von Erben
Per 1. Januar 2022 soll eine Änderung der Verordnung über die Verrechnungssteuer in Kraft treten, nach welcher die Erben einer noch nicht verteilten Erbschaft die Verrechnungssteuer auf Erbschaftserträgen in ihrem Wohnsitzkanton (bisher: letzter Wohnsitzkanton des Erblassers) zurückfordern können.
Steuerlich anerkannte Zinssätze 2021 für Vorschüsse oder Darlehen in Schweizer Franken und Fremdwährungen
Die Gewährung unverzinslicher oder ungenügend verzinster Vorschüsse oder Darlehen an Beteiligte oder an ihnen nahe stehende Dritte stellt eine geldwerte Leistung dar. Dies gilt auch für übersetzte Zinsen, die aufgrund von Verpflichtungen gegenüber Beteiligten oder ihnen nahe stehenden Dritten vergütet werden.
Steuerfragen rund um die private Investition in Immobilien
Workshop von Petra Caminada und Branko Balaban anlässlich des ISIS)-Seminars vom 12. November 2024 mit dem Titel «Steuerfragen rund um die private Investition in Immobilien»
Nutzniessung und Wohnrecht als Gestaltungselemente der Nachlassplanung bei Immobilien
Workshop von Daniel Bader und Hanna Brozzo anlässlich des ISIS)-Seminars vom 12. November 2024 mit dem Titel «Nutzniessung und Wohnrecht als Gestaltungselemente der Nachlassplanung bei Immobilien »