Julian Kläser
Steuerrechtliche Aspekte bei Vorsorgeguthaben von international mobilen Arbeitnehmern
Arbeitnehmende sind mobiler denn je. Sie verfügen infolgedessen oftmals über berufliche und private Vorsorgeguthaben in mehreren Ländern. Die steuerliche Situation wird spätestens dann unübersichtlich, wenn eine grenzüberschreitende Übertragung bzw. Auszahlung dieser Vorsorgegelder an die Anspruchsberechtigten erfolgen soll. Der vorliegende Beitrag stellt zunächst die Grundlagen vor und präsentiert anhand von zwei grenzüberschreitende Praxisbeispielen die jeweiligen Steuerfolgen in der Schweiz im Hinblick auf die Auszahlung aus den ausländischen Vorsorgeformen.
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Das Vorsorgesystem der Schweiz beruht auf dem 3-Säulen-Prinzip. Das Steuerrecht lehnt sich an dieses 3-Säulen-Prinzip an. Grundsätzlich gilt, wonach einer vollen Abzugsfähigkeit der Beiträge die volle Besteuerung der Leistungen gegenübersteht. Dieses Modell gilt für die 1. und die 2. Säule sowie für die gebundene private Selbstvorsorge. Die freie Selbstvorsorge geniesst nur eine beschränkte steuerliche Privilegierung auf der Beitragsseite, und entsprechend erfolgt lediglich eine teilweise oder bestenfalls keine Besteuerung der ausgerichteten Leistungen. Eine sinngemäss gleiche Anwendung der Besteuerungsregeln für ausländische Vorsorgeleistungen erfolgt grundsätzlich, sofern Vergleichbarkeit gegeben ist. Eine Einzelfallbetrachtung ist indessen stets angezeigt, wie die Praxisbeispiele des vorliegenden Beitrags verdeutlichen. Es werden hierbei einerseits aus einer schweizerischen Perspektive die steuerliche Behandlung des Transfers des angesparten Kapitals aus einem amerikanischen IRA Vorsorgeplan sowie andererseits die Auszahlung einer deutschen Rürup-Rente vorgestellt. Es wird deutlich, dass betroffenen Personen mit Vorsorgeguthaben in verschiedenen Ländern vorgängig ihre individuelle Steuersituation analysieren sollten.
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