Steuerliche Fallstricke bei der Auflösung einer Erbvorbezugsgemeinschaft
Insbesondere aus steuerrechtlicher Optik ist bei solchen Umnutzungen oder Investitionen Vorsicht geboten, da eine Erbvorbezugsgemeinschaft steuerrechtlich als einfache Gesellschaft qualifizieren könnte, deren Auflösung die Abrechnung der aufgeschobenen Grundstückgewinnsteuer zur Folge hat. Dieser steuerlichen Konsequenzen sind sich die Mitglieder einer Erbvorbezugsgemeinschaft häufig nicht bewusst.
Gemeinnützige Stiftungen – Brisantes aus dem Steuerrecht
Juristische Personen, welche die jeweiligen Voraussetzungen von Art. 56 lit. e, g und h des Bundesgesetzes über die direkte Bundessteuer (DBG) erfüllen, gelangen grundsätzlich in den Genuss einer subjektiven Steuerbefreiung. Werden juristische Personen wegen der Verfolgung gemeinnütziger Zwecke subjektiv steuerbefreit, sind gemäss Art. 56 lit. g DBG der Erwerb und die Verwaltung von «wesentlichen Kapitalbeteiligungen an Unternehmen» nur unter restriktiven Voraussetzungen zulässig. Das Bundesgericht hatte neulich die Frage, unter welchen Umständen das Halten einer massgebenden Beteiligung an einer operativen Gesellschaft durch eine gemeinnützige Stiftung einer subjektiven Steuerbefreiung entgegensteht, zu beurteilen.
Automatischer Informationsaustausch und (straflose) Selbstanzeigen
Seit dem 1. Januar 2010 können Steuerpflichtige in der Schweiz bei der erstmaligen Selbstanzeige einer Steuerhinterziehung straffrei ausgehen. Seither hat die Steuertransparenz international zugenommen. Die Schweiz verfolgt den Ansatz, die internationalen Mindeststandards umzusetzen. Dazu gehört inzwischen auch der automatische Informationsaustausch. Auf dem Weg zu einem gläsernen Steuerpflichtigen stellt sich die Frage, ob weiterhin die Möglichkeit besteht oder bestehen soll, dass Steuerpflichtige bislang nicht versteuerte Werte offenlegen, ohne mit einer Busse rechnen zu müssen.
Steuerumgehung mittels Offshore-Strukturen
Am Sonntagabend den 4. Oktober 2021 veröffentlichten verschiedene Medien weltweit gleichzeitig die sogenannten «Pandora Papers», welche erneut diversen Personen Steuerhinterziehung und Steuervermeidung mittels Strukturen, sei es in Form von Stiftungen, Trusts oder Gesellschaften mit Sitz in sogenannten Steueroasen, vorwerfen. Bereits zuvor gab es ähnliche Enthüllungen, nämlich im April 2016 in den «Panama Papers» und im November 2017 in den «Paradise Papers». All diesen Enthüllungen ist gemeinsam, dass sie auf Datenleaks basieren und medienwirksam auf prominente Personen aus Politik, Wirtschaft, Sport und Unterhaltung abzielen. Die Enthüllungen haben zu einem verstärkten Ruf nach Transparenz und zu zunehmend strengeren Compliance-Vorschriften geführt. Den Medien ist allerdings auch zu entnehmen, dass es sich bei diesen Offshore-Gesellschaften um legale Strukturen handelt, mit welchen Steuern optimiert, nicht aber hinterzogen werden. Stiftungen und Trusts sind durchaus legale Strukturen, die in der Regel nicht aus rein steuerlichen Überlegungen errichtet werden. Dennoch können solche (Offshore-)Strukturen zu einer Unterbesteuerung führen, wenn sie von den schweizer Steuerämtern als steuerlich transparent behandelt werden und der Stifter/Trustee und/oder Begünstigte mit Wohnsitz in der Schweiz die Vermögenswerte und Erträge nicht deklariert hat.
Höchstabzüge Säule 3a im Steuerjahr 2023
Der Steuerabzug im Rahmen der gebundenen Selbstvorsorge (Säule 3a) wurde für das Steuerjahr 2023 angepasst und beträgt:
ESTV publiziert Steuerstatistiken der natürlichen und juristischen Personen 2019
Am 3. November 2022 hat die ESTV die Steuerstatistiken 2019 publiziert.
ESTV publiziert Zinssätze bei der Direkten Bundessteuer 2023
Die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) hat am 13. Oktober 2022 die - unveränderten - Zinssätze für die direkte Bundessteuer 2023 publiziert:
Steuergerechtigkeits-Initiative ist zustande gekommen
Die am 8. September 2022 eingereichte eidgenössische Volksinitiative «Für eine zivilstandsunabhängige Individualbesteuerung (Steuergerechtigkeits-Initiative)» ist formell zustande gekommen.
ESTV - Rundschreiben Berufskostenpauschalen und Naturalbezüge 2023 / Ausgleich der Folgen der kalten Progression bei der direkten Bundessteuer für das Steuerjahr 2023
Die ESTV hat am 21. September 2022 das Rundschreiben «Berufskostenpauschalen und Naturalbezüge 2023 / Ausgleich der Folgen der kalten Progression bei der direkten Bundessteuer für das Steuerjahr 2023» publiziert.
ESTV - Ausgleich der kalten Progression: Anpassung der Tarife und Abzüge
Zum Ausgleich der Folgen der kalten Progression passt das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) die Tarife und Abzüge bei der direkten Bundessteuer ab dem Steuerjahr 2023 an:
Verrechnungssteuer: Anwendung der Verjährungsfristen bei der Rückerstattung
Die ESTV hat am 13. September 2022 eine Mitteilung betreffend Verjährungsfristen für den Anspruch auf Rückerstattung der Verrechnungssteuer bei formloser Ablehnung (ohne Erlass eines formellen Entscheids) von Rückerstattungsanträgen publiziert.
ESTV publiziert Rundschreiben betreffend Rückerstattung der Quellensteuer auf Kapitalleistungen aus Vorsorge im Verhältnis zu Italien
Die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) hat am 12. August 2022 das Rundschreiben «Erläuterungen zur Rückerstattung der Quellensteuer auf Kapitalleistungen aus Vorsorge an Empfängerinnen und Empfänger mit Wohnsitz in Italien» veröffentlicht.
Ermittlung des Grundstückgewinns von Grundstücken des Privatvermögens sowie Probleme der Besteuerung des Grundstückgewinns bei Schenkung, Erbvorbezug und Erbgang
ISIS)-Seminar vom 11. September 2017
Abgrenzung von Gewinn und Ertrag aus Grundstücken des Geschäfts- und Privatvermögens (insbesondere Veräusserungs- und Realisationstatbestände), Besteuerung von Miete und Eigenmietwert sowie von Baurechtszinsen
ISIS)-Seminar vom 11./12. September 2017 - Abgrenzung von Gewinn und Ertrag aus Grundstücken des Geschäfts- und Privatvermögens (insbesondere Veräusserungs- und Realisationstatbestände), Besteuerung von Miete und Eigenmietwert sowie von Baurechtszinsen