Bundesrat legt Eckwerte zur Individualbesteuerung fest
Tabea Lorenz
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 30. August 2023 die Eckwerte für die Botschaft zur Einführung der Individualbesteuerung festgelegt. Diese Vorlage wird zugleich als indirekter Gegenvorschlag zur Volksinitiative «Für eine zivilstandsunabhängige Individualbesteuerung (Steuergerechtigkeits-Initiative)» dienen.
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 30. August 2023 die folgenden Eckwerte für die Botschaft zur Einführung der Individualbesteuerung festgelegt, die das Parlament im Rahmen der Legislaturplanung verlangt hatte:
- Die Individualbesteuerung soll auf allen drei Staatsebenen (Bund, Kanton, Gemeinde) eingeführt werden.
- Ehepaare sollen künftig wie unverheiratete Paare besteuert werden und zwei getrennte Steuererklärungen ausfüllen.
- Der Kinderabzug bei der direkten Bundessteuer soll von CHF 6'600 auf 12'000 erhöht werden (in der Vernehmlassung waren noch CHF 9'000 vorgeschlagen worden). Hingegen soll gestützt auf die Vernehmlassungsergebnisse auf den Abzug für Haushalte mit nur einer erwachsenen Person verzichtet werden. Auch für Ehepaare mit nur einem Einkommen ist kein spezieller Abzug vorgesehen, nachdem sich eine Mehrheit der Vernehmlassungsteilnehmenden für die Variante ohne diesen Abzug ausgesprochen hat.
- Die Vorlage wird auch Anpassungen am Steuertarif enthalten. So sollen die Steuersätze für tiefe und mittlere Einkommen abgesenkt und für sehr hohe Einkommen leicht erhöht werden. Die Tarifanpassungen ermöglichen eine gleichmässigere Entlastungswirkung der Reform über die Einkommensklassen. Insgesamt geht der Bundesrat bei der direkten Bundessteuer bezogen auf das Steuerjahr 2024 von schätzungsweise rund CHF 1 Milliarde Mindereinnahmen pro Jahr aus. Davon trägt der Bund rund CHF 800 Mio. und die Kantone rund CHF 200 Mio.
Diese Vorlage wird zugleich als indirekter Gegenvorschlag zur Volksinitiative «Für eine zivilstandsunabhängige Individualbesteuerung (Steuergerechtigkeits-Initiative)» dienen.
Basierend auf diesen Eckwerten wird der Bundesrat bis im März 2024 die Botschaft zum Bundesgesetz über die Individualbesteuerung zuhanden des Parlaments erarbeiten. Diese Vorlage soll gemäss seinem Beschluss vom 2. Dezember 2022 als indirekter Gegenvorschlag zur Volksinitiative «Für eine zivilstandsunabhängige Individualbesteuerung (Steuergerechtigkeits-Initiative)» dienen, die der Bundesrat zur Ablehnung empfiehlt.
Die Medienmitteilung mit weiterführenden Informationen (insb. zu den Auswirkungen auf die Belastungsrelationen bei der direkten Bundessteuer) ist hier abrufbar.
Der Ergebnisbericht der Vernehmlassung zum Bundesgesetz über die Individualbesteuerung ist hier abrufbar.