04/2023
Konsultationsvereinbarung zwischen der Schweiz und Deutschland
Tamara Bosch
Das Staatssekretariat für internationale Finanzfragen SIF hat am 13. April 2023 bekannt gegeben, dass die zuständigen Behörden der Schweiz und Deutschlands eine Konsultationsvereinbarung zur Anwendung von Artikel 15 Absatz 4 des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen der Schweiz und Deutschland abgeschlossen haben.
Artikel 15 Absatz 4 wird auf alle offenen Fällen bis zum 31. Dezember 2025 neu auch auf Personen angewendet, die nicht und/oder ohne Funktion im Schweizer Handelsregister eingetragen sind, deren Leitungs- und Vertretungsbefugnis aber mindestens der einer Prokura entsprechen.
Die staatsbezogenen Informationen zu Deutschland sind hier abrufbar; die oben genannte Verständigungsvereinbarung hier.
Erstpublikation:
www.taxlawblog.ch
Fussnoten / weitere Hinweise:
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