Steuerliche Fallstricke bei der Auflösung einer Erbvorbezugsgemeinschaft
Insbesondere aus steuerrechtlicher Optik ist bei solchen Umnutzungen oder Investitionen Vorsicht geboten, da eine Erbvorbezugsgemeinschaft steuerrechtlich als einfache Gesellschaft qualifizieren könnte, deren Auflösung die Abrechnung der aufgeschobenen Grundstückgewinnsteuer zur Folge hat. Dieser steuerlichen Konsequenzen sind sich die Mitglieder einer Erbvorbezugsgemeinschaft häufig nicht bewusst.
Gemeinnützige Stiftungen – Brisantes aus dem Steuerrecht
Juristische Personen, welche die jeweiligen Voraussetzungen von Art. 56 lit. e, g und h des Bundesgesetzes über die direkte Bundessteuer (DBG) erfüllen, gelangen grundsätzlich in den Genuss einer subjektiven Steuerbefreiung. Werden juristische Personen wegen der Verfolgung gemeinnütziger Zwecke subjektiv steuerbefreit, sind gemäss Art. 56 lit. g DBG der Erwerb und die Verwaltung von «wesentlichen Kapitalbeteiligungen an Unternehmen» nur unter restriktiven Voraussetzungen zulässig. Das Bundesgericht hatte neulich die Frage, unter welchen Umständen das Halten einer massgebenden Beteiligung an einer operativen Gesellschaft durch eine gemeinnützige Stiftung einer subjektiven Steuerbefreiung entgegensteht, zu beurteilen.
Automatischer Informationsaustausch und (straflose) Selbstanzeigen
Seit dem 1. Januar 2010 können Steuerpflichtige in der Schweiz bei der erstmaligen Selbstanzeige einer Steuerhinterziehung straffrei ausgehen. Seither hat die Steuertransparenz international zugenommen. Die Schweiz verfolgt den Ansatz, die internationalen Mindeststandards umzusetzen. Dazu gehört inzwischen auch der automatische Informationsaustausch. Auf dem Weg zu einem gläsernen Steuerpflichtigen stellt sich die Frage, ob weiterhin die Möglichkeit besteht oder bestehen soll, dass Steuerpflichtige bislang nicht versteuerte Werte offenlegen, ohne mit einer Busse rechnen zu müssen.
Steuerumgehung mittels Offshore-Strukturen
Am Sonntagabend den 4. Oktober 2021 veröffentlichten verschiedene Medien weltweit gleichzeitig die sogenannten «Pandora Papers», welche erneut diversen Personen Steuerhinterziehung und Steuervermeidung mittels Strukturen, sei es in Form von Stiftungen, Trusts oder Gesellschaften mit Sitz in sogenannten Steueroasen, vorwerfen. Bereits zuvor gab es ähnliche Enthüllungen, nämlich im April 2016 in den «Panama Papers» und im November 2017 in den «Paradise Papers». All diesen Enthüllungen ist gemeinsam, dass sie auf Datenleaks basieren und medienwirksam auf prominente Personen aus Politik, Wirtschaft, Sport und Unterhaltung abzielen. Die Enthüllungen haben zu einem verstärkten Ruf nach Transparenz und zu zunehmend strengeren Compliance-Vorschriften geführt. Den Medien ist allerdings auch zu entnehmen, dass es sich bei diesen Offshore-Gesellschaften um legale Strukturen handelt, mit welchen Steuern optimiert, nicht aber hinterzogen werden. Stiftungen und Trusts sind durchaus legale Strukturen, die in der Regel nicht aus rein steuerlichen Überlegungen errichtet werden. Dennoch können solche (Offshore-)Strukturen zu einer Unterbesteuerung führen, wenn sie von den schweizer Steuerämtern als steuerlich transparent behandelt werden und der Stifter/Trustee und/oder Begünstigte mit Wohnsitz in der Schweiz die Vermögenswerte und Erträge nicht deklariert hat.
Anpassung SSK-KS 28: Neue Berechnung des Kapitalisierungssatzes und Präzisierung zu Startup-Gesellschaften
Die Schweizerische Steuerkonferenz veröffentlichte am 3. November eine aktualisierte Fassung des SSK-KS 28. Die Aktualisierungen betreffen die Berechnung des Kapitalisierungssatzes zur Ermittlung des Ertragswertes und eine Präzisierung zur Praxis zur Bewertung von Startup-Gesellschaften.
ESTV publiziert Rundschreiben «Merkblatt über die Quellenbesteuerung von Ersatzeinkünften»
Die Eidgenössische Steuerverwaltung hat am 29. Oktober 2020 das Rundschreiben «Merkblatt über die Quellenbesteuerung von Ersatzeinkünften» publiziert (2-186-D-2020-d). Dieses Merkblatt wurde im Zuge der auf den 1. Januar 2021 in Kraft tretenden Bestimmungen zur Revision der Quellensteuer vollständig überarbeitet.
ESTV publiziert Update zum Kreisschreiben Nr. 37 «Besteuerung von Mitarbeiterbeteiligungen»
Die ESTV hat am 30. Oktober 2020 ein Update zum Kreisschreiben Nr. 37 «Besteuerung von Mitarbeiterbeteiligungen» publiziert.
ESTV publiziert Rundschreiben «Zinssätze im Bereich der direkten Bundessteuer für das Kalenderjahr 2021 / Höchstabzüge Säule 3a im Steuerjahr 2021»
Die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) hat am 22. Oktober 2020 das Rundschreiben «Zinssätze im Bereich der direkten Bundessteuer für das Kalenderjahr 2021 / Höchstabzüge Säule 3a im Steuerjahr 2021» publiziert.
Kanton Zürich: Anpassung der Weisung über die Bewertung von Nutzniessungen und periodischen Leistungen für die Erbschafts- und Schenkungssteuer
Die Weisung der Finanzdirektion des Kanton Zürichs über die Bewertung von Nutzniessungen und von Ansprüchen auf periodische Leistungen für die Erbschafts- und Schenkungssteuer wurde aufgrund der veränderten Lebenserwartung aktualisiert.
Abzug von Berufskosten im Lichte von COVID-19 in der Steuererklärung 2020 (Kanton Zürich)
Das Kantonale Steueramt Zürich veröffentlichte am 9. September 2020 eine Mitteilung, gemäss welcher unselbständig Erwerbende in ihrer Steuererklärung 2020 ihre Berufskosten (bspw. Fahrkosten zwischen Wohn- und Arbeitsstätte und Verpflegungskosten) so abziehen können, wie sie ohne COVID-19 angefallen wären.
ESTV publiziert Rundschreiben betreffend die Berufskostenpauschalen und Naturalbezüge 2021
Die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) hat ein Rundschreiben «Berufskostenpauschalen und Naturalbezüge 2021 / Ausgleich der Folgen der kalten Progression bei der direkten Bundessteuer für das Steuerjahr 2021» publiziert.
Steuerfragen rund um die private Investition in Immobilien
Workshop von Petra Caminada und Branko Balaban anlässlich des ISIS)-Seminars vom 12. November 2024 mit dem Titel «Steuerfragen rund um die private Investition in Immobilien»
Nutzniessung und Wohnrecht als Gestaltungselemente der Nachlassplanung bei Immobilien
Workshop von Daniel Bader und Hanna Brozzo anlässlich des ISIS)-Seminars vom 12. November 2024 mit dem Titel «Nutzniessung und Wohnrecht als Gestaltungselemente der Nachlassplanung bei Immobilien »