Ort der tatsächlichen Verwaltung im Zeitalter der Digitalisierung & Homeoffice
Seit der Begriff des Ortes der tatsächlichen Verwaltung im Jahr 1951 ins Gesetz aufgenommen wurde, ist die Digitalisierung in grossen Schritten vorangeschritten. Die Autorin geht der Frage nach, inwieweit im Zeitalter von Homeoffice und Videokonferenzen über das Internet die Kriterien wie Büroräumlichkeiten, Fehlen von Personal, fehlende telefonische Erreichbarkeit und die Adressumleitung noch zeitgerecht sind und ob sich der Ort der tatsächlichen Verwaltung bei zunehmender Mobilität geographisch überhaupt noch feststellen lässt.
Besteuerung von internationalen Arbeitnehmern während der Covid-19-Pandemie
René Matteotti, Peter Vogt und Natalja Ezzaini untersuchen wie die Schweizer Behörden die aufgrund der Covid-19-Pandemie entstandenen Steuerfragen, welche im Zusammenhang mit den internationalen Arbeitnehmenden und deren Arbeit im Homeoffice aufgetreten sind, geregelt haben.
Steuerrechtliche Aspekte bei Vorsorgeguthaben von international mobilen Arbeitnehmern
Arbeitnehmende sind mobiler denn je. Sie verfügen infolgedessen oftmals über berufliche und private Vorsorgeguthaben in mehreren Ländern. Die steuerliche Situation wird spätestens dann unübersichtlich, wenn eine grenzüberschreitende Übertragung bzw. Auszahlung dieser Vorsorgegelder an die Anspruchsberechtigten erfolgen soll. Der vorliegende Beitrag stellt zunächst die Grundlagen vor und präsentiert anhand von zwei grenzüberschreitende Praxisbeispielen die jeweiligen Steuerfolgen in der Schweiz im Hinblick auf die Auszahlung aus den ausländischen Vorsorgeformen.
STAF-Übergangsregeln aus internationaler Sicht
Die Entwicklungen im internationalen Steuerrecht haben über die letzten Jahre hinweg rasant zugenommen. Auslöser für die in diesem Ausmass bisher unbekannte Dynamik war vor allem das von der OECD und den G20-Staaten initiierte BEPS-Projekt zur Bekämpfung von Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung («Base Erosion and Profit Shifting» – BEPS). Mit einem umfassenden Massnahmenpaket, bestehend aus 15 Aktionspunkten, soll international gegen schädlichen Steuerwettbewerb und aggressive Steuergestaltungen vorgegangen und damit unerwünschte Gewinnkürzungen und Gewinnverlagerungen verhindert werden.
Konsultationsvereinbarung zwischen der Schweiz und Deutschland
Am 22. Juni 2021 haben Deutschland und die Schweiz bekannt gegeben, dass die abgeschlossene Verständigungsvereinbarung betreffend der Besteuerung der internationalen Arbeitnehmer bis am 30. September 2021 verlängert wird. Die Parteien werden sich zu gegebener Zeit dann erneut konsultieren.
Verständigungsvereinbarung zum Schiedsverfahren nach Art. 24 Abs. 5 des DBA mit Grossbritannien
Die Schweiz und Grossbritannien haben am 16. Juni 2021 eine Verständigungsvereinbarung zur Durchführung des Schiedsverfahrens nach Art. 24 Abs. 5 des DBA Schweiz-Grossbritannien abgeschlossen.
ESTV - Weisung zur korrekten Einreichung von Anträge auf Rückerstattung der ausländischen Quellensteuer an kollektive Kapitalanlagen
Am 17. Juni 2021 publizierte die ESTV die neue Weisung, wie Anträge auf Rückerstattung der ausländischen Quellensteuer an kollektive Kapitalanlagen einzureichen sind.
Verständigungsvereinbarung zwischen Frankreich und der Schweiz
Am 16. Juni 2021 haben Frankreich und die Schweiz bekannt gegeben, dass die abgeschlossene Verständigungsvereinbarung betreffend die Besteuerung der internationalen Arbeitnehmer bis am 30. September 2021 verlängert wird.
Stärkung des Wirtschaftsstandortes Schweiz im Kontext der OECD-Arbeiten
Der Bundesrat hat den Stand der OECD/G20-Arbeiten zur globalen Unternehmensbesteuerung zur Kenntnis genommen.
Verständigungsvereinbarung zwischen der Schweiz und den USA betreffend Quellensteuerbefreiung bei Vorsorgeplänen
Das am 17. Juli 2019 genehmigte Änderungsprotokoll des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen der Schweiz und den USA sieht vor, dass Dividenden an Einrichtungen der gebundenen Selbstvorsorge (z.B. Säule 3a) ab dem 1. Januar 2020 quellensteuerbefreit sind, sofern diese die Dividenden zahlende US-Gesellschaft nicht beherrschen.