Steuerumgehung mittels Offshore-Strukturen
Am Sonntagabend den 4. Oktober 2021 veröffentlichten verschiedene Medien weltweit gleichzeitig die sogenannten «Pandora Papers», welche erneut diversen Personen Steuerhinterziehung und Steuervermeidung mittels Strukturen, sei es in Form von Stiftungen, Trusts oder Gesellschaften mit Sitz in sogenannten Steueroasen, vorwerfen. Bereits zuvor gab es ähnliche Enthüllungen, nämlich im April 2016 in den «Panama Papers» und im November 2017 in den «Paradise Papers». All diesen Enthüllungen ist gemeinsam, dass sie auf Datenleaks basieren und medienwirksam auf prominente Personen aus Politik, Wirtschaft, Sport und Unterhaltung abzielen. Die Enthüllungen haben zu einem verstärkten Ruf nach Transparenz und zu zunehmend strengeren Compliance-Vorschriften geführt. Den Medien ist allerdings auch zu entnehmen, dass es sich bei diesen Offshore-Gesellschaften um legale Strukturen handelt, mit welchen Steuern optimiert, nicht aber hinterzogen werden. Stiftungen und Trusts sind durchaus legale Strukturen, die in der Regel nicht aus rein steuerlichen Überlegungen errichtet werden. Dennoch können solche (Offshore-)Strukturen zu einer Unterbesteuerung führen, wenn sie von den schweizer Steuerämtern als steuerlich transparent behandelt werden und der Stifter/Trustee und/oder Begünstigte mit Wohnsitz in der Schweiz die Vermögenswerte und Erträge nicht deklariert hat.
«Mutter-Tochter»-Regelung zwischen Italien und der Schweiz
Die in diesem Artikel beschriebene Stellungnahme Nr. 537 vom 6. August 2021 der italienischen Finanzverwaltung ist ein weiteres Zeichen der «Normalisierung» der ertragsteuerlichen Beziehungen zwischen Italien und der Schweiz.
Rückerstattung der Verrechnungssteuer im internationalen Verhältnis
Die Rückerstattung der Verrechnungssteuer auf Dividenden von Schweizer Gesellschaften durch ausländische Anteilsinhaber kann nur aufgrund eines Doppelbesteuerungsabkommens zwischen der Schweiz und dem Ansässigkeitsstaat des Antragsstellers erfolgen. Um eine Entlastung der Verrechnungsteuer gemäss anwendbaren Doppelbesteuerungsabkommen zu beanspruchen, muss die Ansässigkeit des Antragssteller durch die ausländischen Steuerbehörden bestätigt werden.
Sitzverlegung in die Schweiz – Ein Fall für die Altreservenpraxis?
Die Altreservenproblematik ist heutzutage von der täglichen Steuerberatungspraxis in der Schweiz kaum mehr wegzudenken. Die entsprechende Problematik soll im vorliegenden Beitrag anhand einer Sitzverlegung eines ausländischen Unternehmens in die Schweiz untersucht werden. Auch hier ging die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) zunächst davon aus, dass die in die Schweiz gebrachten «Altreserven» uneingeschränkt der schweizerischen Missbrauchspraxis unterlägen.
Homeoffice - Keine Verlängerung der Verständigungsvereinbarung zwischen der Schweiz und Italien
Am 22. Dezember 2022 hat das Staatssekretariat für internationale Finanzfragen (SIF) bekanntgegeben, dass die Verständigungsvereinbarung zwischen der Schweiz und Italien vom 18./19. Juni 2020, die unter anderem ausserordentliche und vorläufige Sonderregelungen für die Besteuerung von Homeoffice beinhaltet, lediglich bis zum 31. Januar 2023 in Kraft bleibt.
Inkrafttreten des Änderungsprotokolls zum DBA mit Japan
Das Änderungsprotokoll zum Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zwischen der Schweiz und Japan ist in Kraft getreten. Mit Ausnahme einzelner Bestimmungen sind die meisten Änderungen ab dem 1. Januar 2023 anwendbar.
Bundesrat verabschiedet Botschaft zur Änderung des DBA mit Tadschikistan
Am 16. November 2022 hat der Bundesrat die Botschaft zum Änderungsprotokoll des DBA mit Tadschikistan verabschiedet. Das Protokoll setzt die Mindeststandards aus dem BEPS-Projekt um.
Schweiz und Vereinigte Arabische Emirate unterzeichnen Änderungsprotokoll zum DBA
Die Schweiz und die Vereinigten Arabischen Emirate haben am 5. November 2022 in Abu Dhabi ein Protokoll zur Änderung des Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung (DBA) auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen unterzeichnet. Das Protokoll setzt die Mindeststandards aus dem BEPS-Projekt in Sachen Doppelbesteuerungsabkommen um.
Verständigungsvereinbarung zwischen der Schweiz und Frankreich
Am 27. Oktober 2022 hat das SIF bekanntgegeben, dass die Verständigungsvereinbarung vom 18. Juli 2022 über die Besteuerung der Telearbeit zwischen der Schweiz und Frankreich bis zum 31. Dezember 2022 in Kraft bleibt.
Verständigungsvereinbarung zwischen der Schweiz und dem Königreich der Niederlande
Das SIF hat am 13. Oktober 2022 die «Verständigungsvereinbarung vom 6. bzw. 29. September 2022 über die Verfahrensregeln des in Artikel 25 (Verständigungsverfahren) Absatz 5 des Abkommens vom 26. Februar 2010 zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und dem Königreich der Niederlande zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und zur Vermeidung von Steuerbetrug und Steuerflucht vorgesehenen Schiedsverfahrens» veröffentlicht.
Einsatz ausländischer Rechtsformen in der grenzüberschreitenden Strukturierung der Geschäftstätigkeit
Workshop anlässlich des ISIS)-Seminars vom 8. März 2018 mit dem Titel «Strukturierung der grenzüberschreitenden Geschäftstätigkeit»
Steuerliche Herausforderungen der grenzüberschreitenden Geschäftstätigkeit für Schweizer Konzerne
Workshop anlässlich des ISIS)-Seminars vom 8. März 2018 mit dem Titel «Strukturierung der grenzüberschreitenden Geschäftstätigkeit»