06/2023
Inkrafttreten des Änderungsprotokolls zum DBA mit Armenien
Natalja Ezzaini
Gemäss Mitteilung des SIF ist das Änderungsprotokoll zum DBA mit Armenien am 2. Mai 2023 Kraft getreten. Die meisten Änderungen sind ab 1. Januar 2024 anwendbar.
Das Änderungsprotokoll enthält eine Missbrauchsbestimmung in Form einer PPT-Klausel, eine Bestimmung zum Verständigungsverfahren gemäss Mindeststandard und eine Amtshilfeklausel nach internationalem Standard. Zudem wurden die Residualsteuersätze bei der Besteuerung von Dividenden gesenkt.
Das Änderungsprotokoll ist hier abrufbar.
Erstpublikation:
www.taxlawblog.ch
Fussnoten / weitere Hinweise:
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