Besteuerung der digitalen Wirtschaft – Einigung der OECD auf globale Steuerreform (Pillar One and Two)
137 Staaten der Organization for Economic Co-operation and Development (OECD) – darunter die Schweiz – haben am 8. Oktober 2021 einer umfassenden globalen Steuerreform zugestimmt. Mit der globalen Steuerreform sollen eine weltweite Umverteilung der Gewinne multinationaler Konzerne mit einem Umsatz von über 20 Milliarden Euro (Pillar One) und eine globale Mindestbesteuerung von 15% für multinationale Konzerne mit einem Umsatz von über 750 Millionen Euro (Pillar Two) eingeführt werden. Die Umsetzung der Reform wird die Unternehmen, aber auch die Staaten vor grosse Herausforderungen stellen. Pillar One wird dazu führen, dass multinationale Konzerne auch dann in einem Staat steuerpflichtig werden, wenn sie in diesem Staat über keine physischen Einrichtungen wie Büros oder Räumlichkeiten verfügen. Mindestens 25% des Gewinnes, welcher 10% des Umsatzes übersteigt, soll unabhängig vom Vorhandensein einer physischen Präsenz in den Staaten besteuert werden, in welchen die Umsätze erzielt werden. Pillar Two wird eine globale Mindeststeuer von 15% einführen. Der Steuersatz wird auf Stufe der jeweiligen Staaten und nicht auf Stufe der einzelnen Unternehmen berechnet. Zudem werden für die Berechnung der globalen Mindeststeuer der steuerbare Gewinn und das steuerbare Nettoeinkommen, ein internationaler Rechnungsstandard und nicht die lokale Gesetzgebung, wie z.B. das Schweizerische Handelsrecht, massgeblich sein. Dieser Artikel erklärt die Funktionsweise der Pillar One und Two, die aktuell vorgesehene Umsetzung der Reform in der Schweiz, deren Auswirkungen auf den globalen Steuer- und Standortwettbewerb und auf in der Schweiz ansässige Unternehmen.
Extraterritorialer Statuswechsel durch Einführung der Income Inclusion Rule
Mit der Einführung der Income Inclusion Rule (IIR) muss die Schweiz zukünftig auch bisher unversteuerte stille Reserven und Goodwill von niedrig bzw. nicht besteuerten ausländischen Tochtergesellschaften bei der Realisation besteuern, die vor dem 1. Januar 2024 geschaffen wurden. Es kommt damit analog zur STAF zu einem Statuswechsel. Dieser Aufsatz ist ein Gedankenspiel, ob dieser Statuswechsel verfassungsmässig und steuersystematisch nicht ebenfalls einen gewinnsteuerlichen Step-up zur Folge haben müsste.
Steuerumgehung mittels Offshore-Strukturen
Am Sonntagabend den 4. Oktober 2021 veröffentlichten verschiedene Medien weltweit gleichzeitig die sogenannten «Pandora Papers», welche erneut diversen Personen Steuerhinterziehung und Steuervermeidung mittels Strukturen, sei es in Form von Stiftungen, Trusts oder Gesellschaften mit Sitz in sogenannten Steueroasen, vorwerfen. Bereits zuvor gab es ähnliche Enthüllungen, nämlich im April 2016 in den «Panama Papers» und im November 2017 in den «Paradise Papers». All diesen Enthüllungen ist gemeinsam, dass sie auf Datenleaks basieren und medienwirksam auf prominente Personen aus Politik, Wirtschaft, Sport und Unterhaltung abzielen. Die Enthüllungen haben zu einem verstärkten Ruf nach Transparenz und zu zunehmend strengeren Compliance-Vorschriften geführt. Den Medien ist allerdings auch zu entnehmen, dass es sich bei diesen Offshore-Gesellschaften um legale Strukturen handelt, mit welchen Steuern optimiert, nicht aber hinterzogen werden. Stiftungen und Trusts sind durchaus legale Strukturen, die in der Regel nicht aus rein steuerlichen Überlegungen errichtet werden. Dennoch können solche (Offshore-)Strukturen zu einer Unterbesteuerung führen, wenn sie von den schweizer Steuerämtern als steuerlich transparent behandelt werden und der Stifter/Trustee und/oder Begünstigte mit Wohnsitz in der Schweiz die Vermögenswerte und Erträge nicht deklariert hat.
Bundesrat verabschiedet Botschaft zum BEPS-Übereinkommen
Der Bundesrat hat am 22. August 2018 die Botschaft zum multilateralen Übereinkommen zur Umsetzung steuerabkommensbezogener Massnahmen zur Verhinderung der Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung (Base Erosion and Profit Shifting, BEPS) verabschiedet. Die Botschaft wurde an die Eidgenössischen Räte überwiesen.
ESTV verschickt erstmals länderbezogene Berichte von multinationalen Konzernen (Juni 2018)
Ende Juni verschickt die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) erstmals länderbezogene Berichte von multinationalen Konzernen an 35 Partnerstaaten. Der Versand erfolgt im Rahmen des sogenannten Country-by- Country-Reportings. Insgesamt 109 Berichte sendet die ESTV bis Ende Juni an total 35 Staaten. Die länderbezogenen Berichte enthalten unter anderem Angaben über die weltweite Verteilung der Einkünfte, die entrichteten Steuern und die wichtigsten wirtschaftlichen Tätigkeiten des Konzerns in verschiedenen Ländern. Der Inhalt ist vertraulich und untersteht dem Spezialitätsprinzip.
Regelung der internationalen Amtshilfe (9. Mai 2018)
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 9. Mai 2018 die Botschaft zur Genehmigung der Abkommen über den automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten (AIA) mit Singapur und Hongkong verabschiedet. Mit derselben Botschaft schlägt der Bundesrat dem Parlament die Einführung des AIA mit weiteren Finanzplätzen vor. Im Oktober 2017 hat der Bundesrat beschlossen, die Abkommen mit Singapur und Hongkong per 1. Januar 2018 vorläufig anzuwenden und mit diesen Ländern erstmals im Herbst 2019 Kontoinformationen auszutauschen. Nur so war sichergestellt, dass der Terminplan eingehalten werden konnte. Mit der aktuellen Vorlage ersucht der Bundesrat die eidgenössischen Räte nun um die Ermächtigung, die beiden Abkommen zu ratifizieren. Gleichzeitig schlägt der Bundesrat als Option vor, den AIA mit Singapur und Hongkong basierend auf der multilateralen Vereinbarung der zuständigen Behörden über den automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten (Multilateral Competent Authority Agreement, MCAA) durchzuführen. Diese Lösung berücksichtigt die neuesten Entwicklungen in Singapur und Hongkong und würde die Umsetzung des AIA auf der multilateralen Grundlage erlauben.
Die Schweiz als Standort für die Steuerplanung internationaler Konzerne (inbound)
Workshop anlässlich des ISIS)-Seminars vom 8. März 2018 mit dem Titel «Strukturierung der grenzüberschreitenden Geschäftstätigkeit»
Steuerliche Herausforderungen der grenzüberschreitenden Geschäftstätigkeit für Schweizer Konzerne
Workshop anlässlich des ISIS)-Seminars vom 8. März 2018 mit dem Titel «Strukturierung der grenzüberschreitenden Geschäftstätigkeit»