Besteuerung der digitalen Wirtschaft – Einigung der OECD auf globale Steuerreform (Pillar One and Two)
137 Staaten der Organization for Economic Co-operation and Development (OECD) – darunter die Schweiz – haben am 8. Oktober 2021 einer umfassenden globalen Steuerreform zugestimmt. Mit der globalen Steuerreform sollen eine weltweite Umverteilung der Gewinne multinationaler Konzerne mit einem Umsatz von über 20 Milliarden Euro (Pillar One) und eine globale Mindestbesteuerung von 15% für multinationale Konzerne mit einem Umsatz von über 750 Millionen Euro (Pillar Two) eingeführt werden. Die Umsetzung der Reform wird die Unternehmen, aber auch die Staaten vor grosse Herausforderungen stellen. Pillar One wird dazu führen, dass multinationale Konzerne auch dann in einem Staat steuerpflichtig werden, wenn sie in diesem Staat über keine physischen Einrichtungen wie Büros oder Räumlichkeiten verfügen. Mindestens 25% des Gewinnes, welcher 10% des Umsatzes übersteigt, soll unabhängig vom Vorhandensein einer physischen Präsenz in den Staaten besteuert werden, in welchen die Umsätze erzielt werden. Pillar Two wird eine globale Mindeststeuer von 15% einführen. Der Steuersatz wird auf Stufe der jeweiligen Staaten und nicht auf Stufe der einzelnen Unternehmen berechnet. Zudem werden für die Berechnung der globalen Mindeststeuer der steuerbare Gewinn und das steuerbare Nettoeinkommen, ein internationaler Rechnungsstandard und nicht die lokale Gesetzgebung, wie z.B. das Schweizerische Handelsrecht, massgeblich sein. Dieser Artikel erklärt die Funktionsweise der Pillar One und Two, die aktuell vorgesehene Umsetzung der Reform in der Schweiz, deren Auswirkungen auf den globalen Steuer- und Standortwettbewerb und auf in der Schweiz ansässige Unternehmen.
Extraterritorialer Statuswechsel durch Einführung der Income Inclusion Rule
Mit der Einführung der Income Inclusion Rule (IIR) muss die Schweiz zukünftig auch bisher unversteuerte stille Reserven und Goodwill von niedrig bzw. nicht besteuerten ausländischen Tochtergesellschaften bei der Realisation besteuern, die vor dem 1. Januar 2024 geschaffen wurden. Es kommt damit analog zur STAF zu einem Statuswechsel. Dieser Aufsatz ist ein Gedankenspiel, ob dieser Statuswechsel verfassungsmässig und steuersystematisch nicht ebenfalls einen gewinnsteuerlichen Step-up zur Folge haben müsste.
Steuerumgehung mittels Offshore-Strukturen
Am Sonntagabend den 4. Oktober 2021 veröffentlichten verschiedene Medien weltweit gleichzeitig die sogenannten «Pandora Papers», welche erneut diversen Personen Steuerhinterziehung und Steuervermeidung mittels Strukturen, sei es in Form von Stiftungen, Trusts oder Gesellschaften mit Sitz in sogenannten Steueroasen, vorwerfen. Bereits zuvor gab es ähnliche Enthüllungen, nämlich im April 2016 in den «Panama Papers» und im November 2017 in den «Paradise Papers». All diesen Enthüllungen ist gemeinsam, dass sie auf Datenleaks basieren und medienwirksam auf prominente Personen aus Politik, Wirtschaft, Sport und Unterhaltung abzielen. Die Enthüllungen haben zu einem verstärkten Ruf nach Transparenz und zu zunehmend strengeren Compliance-Vorschriften geführt. Den Medien ist allerdings auch zu entnehmen, dass es sich bei diesen Offshore-Gesellschaften um legale Strukturen handelt, mit welchen Steuern optimiert, nicht aber hinterzogen werden. Stiftungen und Trusts sind durchaus legale Strukturen, die in der Regel nicht aus rein steuerlichen Überlegungen errichtet werden. Dennoch können solche (Offshore-)Strukturen zu einer Unterbesteuerung führen, wenn sie von den schweizer Steuerämtern als steuerlich transparent behandelt werden und der Stifter/Trustee und/oder Begünstigte mit Wohnsitz in der Schweiz die Vermögenswerte und Erträge nicht deklariert hat.
Bundesrat eröffnet Vernehmlassung zum Bundesgesetz über die Durchführung von internationalen Steuerabkommen
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 13. Dezember 2019 die Vernehmlassung zum Bundesgesetz über die Durchführung von internationalen Abkommen im Steuerbereich (neu StADG) eröffnet. Die Vernehmlassung dauert bis zum 27. März 2020.
BEPS-Übereinkommen ist am 1. Dezember 2019 in Kraft getreten
Das multilaterale Übereinkommen zur Umsetzung abkommensbezogener Massnahmen zur Verhinderung der Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung («BEPS-Übereinkommen») ist seit dem 1. Dezember 2019 in Kraft. Mithilfe des Übereinkommens können bestehende Doppelbesteuerungsabkommen an die Empfehlungen aus dem BEPS-Projekt angepasst werden.
Bundesrat verabschiedet die Botschaft zur Änderung des AIA-Gesetzes
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 20. November 2019 die Botschaft zur Änderung des Bundesgesetzes über den internationalen automatischen Informationsaustausch in Steuersachen (AIAG) verabschiedet.
OECD veröffentlicht das Konsultationsdokument zur Einführung einer globalen Mindeststeuer auf Gewinnen
Im Rahmen ihres Projektes zur Besteuerung der digitalen Wirtschaft hat die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) am 8. November 2019 das Konsultationsdokument zur Einführung einer globalen Mindeststeuer auf Gewinnen (sog. «Global anti-Base Erosion» oder «GloBE») veröffentlicht.
Bundesrat verabschiedet Botschaften zu den Änderungen der DBA mit Neuseeland, den Niederlanden, Norwegen und Schweden
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 6. November 2019 die Botschaften betreffend die Änderungsprotokolle zu den Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) mit Neuseeland, den Niederlanden, Norwegen und Schweden verabschiedet.
Bundesrat verabschiedet Botschaft zu den Änderungen des DBA mit dem Iran
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 23. Oktober 2019 die Botschaft zum Änderungsprotokoll zum Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (DBA) mit dem Iran verabschiedet.
OECD veröffentlicht Vorschlag zur Besteuerung von multinationalen Unternehmen
Die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) hat am 9. Oktober 2019 einen Vorschlag publiziert, wonach sichergestellt werden soll, dass grosse und hoch profitable multinationale Unternehmen, insbesondere IT-Unternehmen, Steuern bezahlen.
EU streicht Schweiz von ihrer Beobachtungsliste
Die Schweiz erfüllt internationale Steuerstandards und setzt diese um. Dies würdigt jetzt auch die Europäische Union und streicht die Schweiz von ihrer Beobachtungsliste. Die Änderung tritt mit Publikation der revidierten Anhänge im Amtsblatt der EU in Kraft.