Die Umsetzung des Bundesgesetzes über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung (STAF) im Kanton Bern
Gestützt auf das vom Bundesparlament am 17. Juni 2016 verabschiedete Unternehmenssteuerreformgesetz III (USR III) hat sich der Berner Regierungsrat Ende November 2016 inhaltlich zur USR III sowie den möglichen Auswirkungen auf den Kanton Bern und die vorläufige Positionierung des Kantons Bern im interkantonalen Steuerwettbewerb geäussert. Im Interesse des Wirtschaftsstandortes Bern beabsichtigte der Regierungsrat die Aufhebung der kantonalen Steuerprivilegien und den damit verbundenen Übergang in die ordentliche Besteuerung im Rahmen der Steuergesetzrevision 2019 mit Ersatzmassnahmen abzufedern. So war vorgesehen, die maximale Gewinnsteuerbelastung von 21.64% in zwei Schritten zu senken; nämlich im Jahr 2019 auf 20.20% und dann im Jahr 2020 auf 18.71%. Weitere Senkungen des Gewinnsteuersatzes hätten dann mit der Steuergesetzrevision 2021 erfolgen sollen. Zudem war im Rahmen der Steuergesetzrevision 2019 auch der Senkung des massgebenden Kapitalsteuersatzes vorgesehen.
Änderung der Steuergesetze der Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft – Steuervorlage 17 (SV17)
Vor der Revision des kantonalen Steuergesetzes war der Kanton Basel-Stadt mit einer effektiven ordentlichen Gewinnsteuerbelastung von maximal 22.18% einer der Kantone mit dem höchsten ordentlichen Gewinnsteuersatz. Wesentlich tiefere Steuersätze, nämlich zwischen 7.8% und rund 11%, kamen auf Statusgesellschaften zur Anwendung. Trotz diesem tiefen Steuersatz belief sich der Anteil der Statusgesellschaften an den Steuereinnahmen des Kantons aus Gewinn- und Kapitalsteuern auf 60%. Bei der Umsetzung der Steuerreform und AHV-Finanzierung (STAF) bestand die Herausforderung für Basel-Stadt deshalb darin, den ordentlichen Gewinnsteuersatz soweit zu senken, dass die Statusgesellschaften nicht abwandern, aber gleichzeitig ausreichend Steuereinnahmen generiert werden können. Ausserdem ging man – wohl zurecht – davon aus, dass es entscheidend sei, für die betroffenen Unternehmen möglichst bald Rechtssicherheit zu schaffen, weshalb der neue Steuersatz sehr früh kommuniziert wurde und der reduzierte Steuersatz bereits am 1. Januar 2019 in Kraft trat.
Mise en œuvre de la réforme de la fiscalité des entreprises en Romandie
La présente publication porte sur la mise en œuvre de la réforme de la fiscalité des entreprises (RFFA) au 1er janvier 2020 dans les cantons romands (soit les cantons de Fribourg, Genève, Jura, Neuchâtel, Valais et Vaud) en ce qui concerne les entreprises non-cotées. Les particularités liées aux sociétés cotées (apport de capital) ainsi qu'aux indépendants ne seront ainsi pas abordées ; celles relatives à l'actionnaire le sont en revanche brièvement. Cette publication se base sur les informations disponibles au 31 juillet 2020. Il est précisé qu'entre la date de remise du manuscrit et sa publication, le canton du Valais a annoncé que le référendum déposé contre le projet de loi n'avait pas abouti. La loi fiscale valaisanne est ainsi également entrée en vigueur rétroactivement au 1er janvier 2020.
Ein Uber als digitale Betriebsstätte?
Gestützt auf das konkrete Beispiel von Uber besteht das Ziel dieses Aufsatzes darin, Antworten auf folgende Fragen zu finden: Können die Nutzer eine massgebende Rolle bei der Wertschöpfung eines Unternehmens der digitalen Wirtschaft spielen? Und wenn ja, wie können sie verwendet werden, um die Herausforderungen im Zusammenhang mit der Besteuerung der digitalen Wirtschaft zu bewältigen?
Entschädigungen von Schweizer Firmen an ausländische Verwaltungsräte
Dieses Video gibt Aufschluss über mögliche Steuerfolgen sowie sozialversicherungsrechtliche Auswirkungen eines Verwaltungsrats mit Wohnsitz in einem EU-Land bei einer Schweizer Aktiengesellschaft, wenn der Verwaltungsrat gleichzeitig eine selbständige Erwerbstätigkeit in seinem Wohnsitzstaat ausübt.
ESTV publiziert Steuermäppchen Steuererleichterungen für neu eröffnete Unternehmen von juristischen Personen
Die ESTV hat am 21. April 2022 zum Thema "Steuererleichterungen für neu eröffnete Unternehmen von juristischen Personen" in neues Steuermäppchen aufgeschaltet.
Anpassung des Privatanteils an den Autokosten in den Merkblättern N1/2007 und NL1/2007
Am 22. März 2022 hat die ESTV die Merkblätter N1/2007 und NL1/2007 angepasst, da am 01. Januar 2022 Art. 5a Abs. 2 der Berufskostenverordnung des Bundes in Kraft getreten ist, welcher neu eine höhere pauschale Fahrkostenabrechnung von 0.9% des Kaufpreises des Fahrzeugs als monatliches Einkommen vorsieht.
Bundesrat eröffnet Vernehmlassung zur Umsetzung der OECD/G20-Mindestbesteuerung
Der Bundesrat am 11. März 2022 beschlossen, dass das OECD/G20-Projekt zur Besteuerung der digitalen Wirtschaft in der Schweiz mit einer Verfassungsnorm und mit Übergangsbestimmungen etappenweise umgesetzt werden soll. Die entsprechende Vernehmlassung dauert bis zum 20. April 2022.
Kreisschreiben Nr. 5a Umstrukturierungen
Am 01. Februar 2022 wurde das neue Kreisschreiben Nr. 5a betreffend steuerneutrale Umstrukturierungen publiziert. Im Kreisschreiben sind die folgenden wichtigsten Anpassungen vorgenommen worden:
Steuerlich anerkannte Zinssätze 2022 für Vorschüsse oder Darlehen in Schweizer Franken und in Fremdwährungen
Die ESTV hat am 27. Januar 2022 das Rundschreiben zu den steuerlich anerkannten Zinssätze in Schweizer Franken aktualisiert und am 28. Januar 2022 das Rundschreiben zu den anerkannten Zinssätze 2022 in Fremdwährungen.
OECD Mindeststeuer: Umsetzung mit einer Verfassungsänderung
Am 13. Januar 2022 hat der Bundesrat bekanntgegeben, dass er die vereinbarte Mindeststeuer für bestimmte Unternehmen mit einer Verfassungsänderung umsetzen möchte. Eine temporäre Verordnung soll sicherstellen, dass diese auf den 01. Januar 2024 in Kraft treten kann. Im Nachgang wird das Gesetz auf dem ordentlichen Gesetzgebungsweg erlassen.
ESTV gibt kalkulatorischen Zinssatz auf dem Sicherheitseigenkapital 2022 bekannt
Am 06. Januar 2022 hat die ESTV bekanntgegeben, dass der kalkulatorische Zinssatz auf dem Sicherheitseigenkapital gemäss Art. 25abis Abs. 4 Satz 1 StHG, welcher der Rendite von 10-jährigen Bundesobligationen am letzten Handelstag des dem Beginn der Steuerperiode vorangegangen Kalenderjahres entspricht, für das Steuerjahr 2022 aufgrund der negativen Rendite weiterhin 0% beträgt.
Auswirkungen aus der aktuellen Rechtsprechung und Verwaltungspraxis
Workshop anlässlich des ISIS-Seminars vom 26. September 2019 mit dem Titel «Mehrwertsteuer. Aktuell. Kompakt. Interdisziplinär.».
Entgelt/Kostenersatz vs. durchlaufende Posten
Workshop anlässlich des ISIS)-Seminars vom 26. September 2019 mit dem Titel «Mehrwertsteuer. Aktuell. Kompakt. Interdisziplinär.».