Nichtigkeit von Ermessensveranlagungen
Mit seinem neuesten Entscheid vom 19. August 2024 (9C_673/2023), publiziert am 25. September 2024, bestätigt und präzisiert das Bundesgericht seine Praxis zur Nichtigkeit von Ermessensveranlagungen.
Erbschafts- und Schenkungssteuer auf Bundesebene – die sog. «Zukunftsinitiative» der JUSO
Die «Zukunftsinitiative» zielt darauf ab, das Vermögen natürlicher Personen durch eine zusätzliche Erbschafts- und Schenkungssteuer auf Bundesebene zu besteuern. Mit einem Freibetrag von CHF 50 Mio. betrifft die Steuer vermögende Personen. Der vorgesehene Steuersatz wurde auf 50% festgesetzt, ohne Ausnahmen für die Besteuerung vorzusehen. Aufgrund der bestehenden Erbschafts- und Schenkungssteuern kann dies zu weit höheren effektiven Steuerbelastungen führen. Zahlreiche ungeklärte Fragen und eine vorgesehene Rückwirkung sorgen bereits weit vor einer Volksabstimmung anfangs 2026 für grosse Verunsicherung. Der vorliegende Beitrag soll anhand von Beispielen mögliche Folgen sowie Handlungsmassnahmen aufzeigen.
Sanierungsfusion zwischen Schwestergesellschaften
Dieser Beitrag erläutert zuerst die unterschiedlichen Begriffe der Sanierungsbedürftigkeit im Handelsrecht und im Steuerrecht sowie die Voraussetzungen für die steuerliche Anerkennung der Übernahme von Verlustvorträgen im Rahmen einer Sanierungsfusion zwischen Schwestergesellschaften. Die Steuerfolgen für die fusionierten Gesellschaften und für die gemeinsamen Anteilsinhaber werden dann auch anhand von Beispielen beleuchtet.
Steuerliche Behandlung von Sanierungszuschüssen im Privatvermögen
Im Bereich der Kapitaleinlagen sind im vergangenen Jahr zwei wegweisende bundesgerichtliche Urteile ergangen. In einem ersten Entscheid hat das Bundesgericht eine einkommenssteuerfreie Rückzahlung im Sinn von Art. 20 Abs. 3 DBG auch mit Bezug auf verdeckte Kapitaleinlagen angewandt. In einem zweiten Entscheid hat das Bundesgericht im vergangenen Jahr die Praxis der ESTV geschützt, wonach die buchhalterische Verrechnung eines Zuschusses mit den Verlustvorträgen zwingend ist, um den Sanierungsfreibetrag nach Art. 6 Abs. 1 lit. k StG zu beanspruchen.
ESTV erweitert die pauschale Besteuerung bei der privaten Nutzung von Geschäftsfahrzeugen
Am 17. März 2021 publizierte die ESTV die Änderung von Art. 5a der Berufskostenverordnung. Damit wird die aktuelle Pauschale einerseits ab 1. Januar 2022 in der Berufskostenverordnung geregelt, andererseits berücksichtigt die Pauschale neu die Arbeitswegkosten und wird zu diesem Zweck von 0.8% auf 0.9% pro Monat (respektive von 9.6% auf 10.8% pro Jahr) erhöht.
Besteuerung von Kapitalleistungen im Kanton Zürich
Die Besteuerung von Kapitalleistungen bei Bezügen aus der Pensionskasse oder der dritten Säule wird im Kanton Zürich ab Anfang 2022 reduziert, um der höheren Lebenserwartung und den tieferen Umwandlungssätzen in der beruflichen Vorsorge gerecht zu werden.
Verständigungsvereinbarung zwischen der Schweiz und Frankreich
Angesichts der Tatsache, dass die Massnahmen zur Bekämpfung der Ausbreitung von COVID-19 immer noch aktuell sind, haben sich die Schweiz und Frankreich geeinigt, dass die am 13. Mai 2020 unterzeichnete gegenseitige Vereinbarung bis am 30. Juni 2021 in Kraft bleiben soll.
Liste der rückkaufsfähigen Kapitalversicherungen der Säule 3b publiziert
Die Eidgenössische Steuerverwaltung hat das Rundschreiben «Liste der rückkaufsfähigen Kapitalversicherungen der Säule 3b, Stand 31. Dezember 2020» am 9. März 2021 publiziert.
Liste der anerkannten Anbieter bei der Säule 3a publiziert
Die Eidgenössische Steuerverwaltung hat das Rundschreiben «Liste der Anbieter von anerkannten Vorsorgeprodukten der gebundenen Selbstvorsorge (Säule 3a), Stand 31. Dezember 2020» am 8. März 2021 publiziert.
Wohnsitzkanton künftig zuständig für Verrechnungssteuer von Erben
Per 1. Januar 2022 soll eine Änderung der Verordnung über die Verrechnungssteuer in Kraft treten, nach welcher die Erben einer noch nicht verteilten Erbschaft die Verrechnungssteuer auf Erbschaftserträgen in ihrem Wohnsitzkanton (bisher: letzter Wohnsitzkanton des Erblassers) zurückfordern können.
Steuerlich anerkannte Zinssätze 2021 für Vorschüsse oder Darlehen in Schweizer Franken und Fremdwährungen
Die Gewährung unverzinslicher oder ungenügend verzinster Vorschüsse oder Darlehen an Beteiligte oder an ihnen nahe stehende Dritte stellt eine geldwerte Leistung dar. Dies gilt auch für übersetzte Zinsen, die aufgrund von Verpflichtungen gegenüber Beteiligten oder ihnen nahe stehenden Dritten vergütet werden.
Ermittlung des Grundstückgewinns von Grundstücken des Privatvermögens sowie Probleme der Besteuerung des Grundstückgewinns bei Schenkung, Erbvorbezug und Erbgang
ISIS)-Seminar vom 11. September 2017
Abgrenzung von Gewinn und Ertrag aus Grundstücken des Geschäfts- und Privatvermögens (insbesondere Veräusserungs- und Realisationstatbestände), Besteuerung von Miete und Eigenmietwert sowie von Baurechtszinsen
ISIS)-Seminar vom 11./12. September 2017 - Abgrenzung von Gewinn und Ertrag aus Grundstücken des Geschäfts- und Privatvermögens (insbesondere Veräusserungs- und Realisationstatbestände), Besteuerung von Miete und Eigenmietwert sowie von Baurechtszinsen