Rückerstattung der Verrechnungssteuer nach dem neuen Art. 23 Abs. 2 VStG – eine Auslegeordnung
Die Rückerstattung der Verrechnungssteuer an inländische Leistungsempfänger setzt u.a. voraus, dass die verrechnungssteuerbelasteten Einkünfte und das diesen zugrundeliegende Vermögen «ordnungsgemäss» deklariert werden.
Zahlungen an Mitarbeiter von Dritten – steuerbares Einkommen aus unselbständiger Erwerbstätigkeit
Eine Kommentierung des Entscheids des Bundesgerichts vom 15. März 2019 2C_703/2017.
Investieren in Kunst – Bereitet Pablo Picasso auch nach der Steuerrechnung noch Freude? Der gefälschte, der gestohlene und der echte Picasso im Lichte des Zivil- und Steuerrechts
«Bereitet Pablo Picasso auch nach der Steuerrechnung noch Freude?» Die Antwort auf die Ausgangsfrage hängt davon ab, ob man einen gefälschten, einen gestohlenen oder einen echten Picasso gekauft hat. Wir müssen somit die Ausgangsfrage im ersten Schritt im Lichte des Zivilrechts und im zweiten Schritt im Lichte des Steuerrechts untersuchen. Ein Zürcher Kunstsammler wird uns auf diesem Weg begleiten. So viel vorneweg: Beim Kauf eines echten Picassos herrscht auch nach der Steuerrechnung noch Freude. Die Freude an einem echten Picasso ist grösser als das Ärgernis der jährlich vom Fiskus zugestellten Vermögenssteuerrechnung! Die Freude an einem echten Picasso können wir etwas besser verstehen, wenn wir einen Blick zurückwerfen auf das Basler Picasso-Jahr 1967.
Interkantonaler Wohnsitzwechsel von quellensteuerpflichtigen Personen, die nachträglich ordentlich veranlagt werden
Beim interkantonalen Wohnsitzwechsel von quellensteuerpflichtigen Personen, die nachträglich ordentlich veranlagt werden, stellt sich die Frage, welcher Kanton oder welche Kantone das Recht haben, das Erwerbseinkommen und das übrige Einkommen sowie das steuerbare Vermögen zu besteuern. In BGE 140 II 167 hat das Bundesgericht diese Frage beantwortet, in Bezug auf dem FZA unterstehende Personen, die ihren Wohnsitz in einen tiefer besteuernden Kanton verlegen. Nach Darstellung der gesetzlichen Grundlage und Besprechung des erwähnten Bundesgerichtsurteils geht die Autorin der Frage nach, wie nicht dem FZA unterstehende Personen behandelt werden und was die (Steuer-)Folgen sind, wenn – im umgekehrten Fall – eine natürliche Person in einen höher besteuernden Kanton zieht und dort am Ende des Steuerjahres Wohnsitz hat.
ESTV publiziert aktualisiertes Arbeitspapier zu Kryptowährungen und ICOs/ITOs
Die ESTV hat ihr Arbeitspapier zu Kryptowährungen und Initial Coin/Token Offerings (ICOs/ITOs) als Gegenstand der Vermögens-, Einkommens- und Gewinnsteuer, der Verrechnungssteuer und der Stempelabgaben aktualisiert. Es gibt den Praxisstand per Ende 2020 wieder.
ESTV publiziert Quellensteuertarife 2022
Die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) hat am 9. Dezember 2021 die Quellensteuertarife 2022 resp. die entsprechenden Tarifdateien soweit bereits vorhanden publiziert.
Bundesrat will die Besteuerung von Leibrenten flexibilisieren
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 24. November 2021 beschlossen, die Besteuerung von Leibrenten flexibel den Anlagebedingungen anzupassen.
Einheitlicher pauschaler Steuerabzug für alle unselbständig Erwerbenden
Am 17. November 2021 hat der Bundesrat an seiner Sitzung das EFD beauftragt, eine Vorlage betreffend einen einheitlichen pauschalen Steuerabzug für alle unselbständig Erwerbenden auszuarbeiten.
ESTV publiziert Höchstabzüge Säule 3a
Der Steuerabzug im Rahmen der gebundenen Selbstvorsorge (Säule 3a) beträgt im Jahr 2022 für Steuerpflichtige mit 2. Säule CHF 6'883 und für Steuerpflichtige ohne 2. Säule CHF 34'416. Die Höchstabzüge sind gleichzeitig auch die massgeblichen Einzahlungslimiten.
ESTV publiziert Steuerstatistiken der natürlichen und juristischen Personen 2018
Am 8. November hat die ESTV die Steuerstatistiken 2018 publiziert.
Ermittlung des Grundstückgewinns von Grundstücken des Privatvermögens sowie Probleme der Besteuerung des Grundstückgewinns bei Schenkung, Erbvorbezug und Erbgang
ISIS)-Seminar vom 11. September 2017
Abgrenzung von Gewinn und Ertrag aus Grundstücken des Geschäfts- und Privatvermögens (insbesondere Veräusserungs- und Realisationstatbestände), Besteuerung von Miete und Eigenmietwert sowie von Baurechtszinsen
ISIS)-Seminar vom 11./12. September 2017 - Abgrenzung von Gewinn und Ertrag aus Grundstücken des Geschäfts- und Privatvermögens (insbesondere Veräusserungs- und Realisationstatbestände), Besteuerung von Miete und Eigenmietwert sowie von Baurechtszinsen