Steuerliche Fallstricke bei der Auflösung einer Erbvorbezugsgemeinschaft
Insbesondere aus steuerrechtlicher Optik ist bei solchen Umnutzungen oder Investitionen Vorsicht geboten, da eine Erbvorbezugsgemeinschaft steuerrechtlich als einfache Gesellschaft qualifizieren könnte, deren Auflösung die Abrechnung der aufgeschobenen Grundstückgewinnsteuer zur Folge hat. Dieser steuerlichen Konsequenzen sind sich die Mitglieder einer Erbvorbezugsgemeinschaft häufig nicht bewusst.
Gemeinnützige Stiftungen – Brisantes aus dem Steuerrecht
Juristische Personen, welche die jeweiligen Voraussetzungen von Art. 56 lit. e, g und h des Bundesgesetzes über die direkte Bundessteuer (DBG) erfüllen, gelangen grundsätzlich in den Genuss einer subjektiven Steuerbefreiung. Werden juristische Personen wegen der Verfolgung gemeinnütziger Zwecke subjektiv steuerbefreit, sind gemäss Art. 56 lit. g DBG der Erwerb und die Verwaltung von «wesentlichen Kapitalbeteiligungen an Unternehmen» nur unter restriktiven Voraussetzungen zulässig. Das Bundesgericht hatte neulich die Frage, unter welchen Umständen das Halten einer massgebenden Beteiligung an einer operativen Gesellschaft durch eine gemeinnützige Stiftung einer subjektiven Steuerbefreiung entgegensteht, zu beurteilen.
Automatischer Informationsaustausch und (straflose) Selbstanzeigen
Seit dem 1. Januar 2010 können Steuerpflichtige in der Schweiz bei der erstmaligen Selbstanzeige einer Steuerhinterziehung straffrei ausgehen. Seither hat die Steuertransparenz international zugenommen. Die Schweiz verfolgt den Ansatz, die internationalen Mindeststandards umzusetzen. Dazu gehört inzwischen auch der automatische Informationsaustausch. Auf dem Weg zu einem gläsernen Steuerpflichtigen stellt sich die Frage, ob weiterhin die Möglichkeit besteht oder bestehen soll, dass Steuerpflichtige bislang nicht versteuerte Werte offenlegen, ohne mit einer Busse rechnen zu müssen.
Steuerumgehung mittels Offshore-Strukturen
Am Sonntagabend den 4. Oktober 2021 veröffentlichten verschiedene Medien weltweit gleichzeitig die sogenannten «Pandora Papers», welche erneut diversen Personen Steuerhinterziehung und Steuervermeidung mittels Strukturen, sei es in Form von Stiftungen, Trusts oder Gesellschaften mit Sitz in sogenannten Steueroasen, vorwerfen. Bereits zuvor gab es ähnliche Enthüllungen, nämlich im April 2016 in den «Panama Papers» und im November 2017 in den «Paradise Papers». All diesen Enthüllungen ist gemeinsam, dass sie auf Datenleaks basieren und medienwirksam auf prominente Personen aus Politik, Wirtschaft, Sport und Unterhaltung abzielen. Die Enthüllungen haben zu einem verstärkten Ruf nach Transparenz und zu zunehmend strengeren Compliance-Vorschriften geführt. Den Medien ist allerdings auch zu entnehmen, dass es sich bei diesen Offshore-Gesellschaften um legale Strukturen handelt, mit welchen Steuern optimiert, nicht aber hinterzogen werden. Stiftungen und Trusts sind durchaus legale Strukturen, die in der Regel nicht aus rein steuerlichen Überlegungen errichtet werden. Dennoch können solche (Offshore-)Strukturen zu einer Unterbesteuerung führen, wenn sie von den schweizer Steuerämtern als steuerlich transparent behandelt werden und der Stifter/Trustee und/oder Begünstigte mit Wohnsitz in der Schweiz die Vermögenswerte und Erträge nicht deklariert hat.
Bundesrat will Besteuerung von Leibrenten dem Zinsniveau angleichen
Der Bundesrat hat am 4. April 2020 eine Vernehmlassungsvorlage verabschiedet, welche die Besteuerung von Leibrenten anpassen will.
Ausgewählte Parlamentsgeschäfte im Steuerbereich auf Bundesebene (März 2020)
Die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) hat eine überarbeitete Fassung der Übersicht über die ausgewählten Parlamentsgeschäfte im Steuerbereich auf Bundesebene publiziert.
Bundesrat hat eine Botschaft zur Volksinitiative «Löhne entlasten, Kapital gerecht besteuern» verabschiedet
An seiner Sitzung vom 6. März 2020 hat der Bundesrat die Botschaft zur Volksinitiative «Löhne entlasten, Kapital gerecht besteuern» (inoffiziell «99%-Initiative») verabschiedet. Der Bundesrat empfiehlt, die Initiative ohne Gegenvorschlag abzulehnen.
Steuerlich anerkannte Zinssätze 2020 für Vorschüsse oder Darlehen in Schweizer Franken und Fremdwährungen
Die Gewährung unverzinslicher oder ungenügend verzinster Vorschüsse oder Darlehen an Beteiligte oder an ihnen nahe stehende Dritte stellt eine geldwerte Leistung dar. Dies gilt auch für übersetzte Zinsen, die aufgrund von Verpflichtungen gegenüber Beteiligten oder ihnen nahe stehenden Dritten vergütet werden.
ESTV publiziert Kreisschreiben 22a und 23a betreffend Teilbesteuerung von Einkünften aus Beteiligungen im Privatvermögen und im Geschäftsvermögen
Die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) hat am 31. Januar 2020 die Kreisschreiben Nr. 22a «Teilbesteuerung der Einkünfte aus Beteiligungen im Privatvermögen und Beschränkung des Schuldzinsenabzugs» und Nr. 23a «Teilbesteuerung der Einkünfte aus Beteiligungen im Geschäftsvermögen und zum Geschäftsvermögen erklärte Beteiligungen» publiziert.
Kanton ZH: Änderungen bei der pauschalen Steueranrechnung
Die Verordnung über die Durchführung der pauschalen Steueranrechnung wurde auf den 1. Januar 2020 an die neuen Vorgaben des Bundesrechts angepasst. Auf den gleichen Zeitpunkt wurde die Verordnung über kantonale Tarife zur Berechnung des Maximalbetrags, bis zu dem bei natürlichen Personen eine pauschale Steueranrechnung erfolgen kann, aufgehoben.
Online-Rückerstattungsantrag der Verrechnungssteuer für in Deutschland ansässige Personen
Für Rückerstattungsanträge der schweizerischen Verrechnungssteuer durch in Deutschland ansässige Personen steht ab dem 31. Januar 2020 eine Online-Applikation der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) zur Verfügung.
Daten, Know-How und Innovation: das Kapital des Start-ups
Workshop von Christian Kunz anlässlich des ISIS)-Seminars vom 27. Mai 2024 mit dem Titel «Daten, Know-How und Innovation: das Kapital des Start-ups»
ISIS)-Seminarordner «Startups – Steuer- und abgaberechtliche Herausforderungen: Refinanzierung und Exit» (2024)»
Alle Unterlagen aus dem ISIS)-Seminar «Startups – Steuer- und abgaberechtliche Herausforderungen: Refinanzierung und Exit» vom 27. Mai 2024 unter der Leitung von Ruth Bloch-Riemer in einem PDF-Dokument. Fallbeispiele, ausführliche Lösungshinweise und Folien: Hier erhalten Sie alle Unterlagen der einzelnen Workshops gem. nachstehender Inhaltsbeschreibung.