Verständigungsvereinbarung zwischen der Schweiz und Italien betreffend COVID-19-Massnahmen
Tabea Lorenz
Das Staatssekretariat für internationale Finanzfragen (SIF) meldete am 20. Juni 2020 den Abschluss einer neuen Verständigungsvereinbarung zwischen der Schweiz und Italien betreffend COVID-19-Massnahmen.
Die Verständigungsvereinbarung regelt die Auswirkungen von Massnahmen zur Bekämpfung von COVID-19 auf die Behandlung von Erwerbseinkommen aus unselbständiger Erwerbstätigkeit (i) unter dem DBA (betrifft insbesondere Art. 15 Abs. 1 und 4) und (ii) dem Grenzgängerabkommen von 1974 (betrifft insbesondere Art. 1).
Die Bestimmungen der Verständigungsvereinbarung gelten vom 24. Februar 2020 bis einschliesslich 30. Juni 2020 und können ab diesem Zeitpunkt stillschweigend von Monat zu Monat verlängert werden. Die Verständigungsvereinbarung tritt ausser Kraft, wenn die beiden Staaten ihre Gesundheitsvorschriften, welche die Freizügigkeit natürlicher Personen einschränken oder davon abraten, aufgehoben haben. Die beiden Staaten werden sich im Voraus auf dieses Datum einigen.
Das gesamte Dossier zu den Abkommen zwischen der Schweiz und Italien ist auf der Website der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) - Fachinformationen Italien abrufbar.