Steuerliche Fallstricke bei der Auflösung einer Erbvorbezugsgemeinschaft
Insbesondere aus steuerrechtlicher Optik ist bei solchen Umnutzungen oder Investitionen Vorsicht geboten, da eine Erbvorbezugsgemeinschaft steuerrechtlich als einfache Gesellschaft qualifizieren könnte, deren Auflösung die Abrechnung der aufgeschobenen Grundstückgewinnsteuer zur Folge hat. Dieser steuerlichen Konsequenzen sind sich die Mitglieder einer Erbvorbezugsgemeinschaft häufig nicht bewusst.
Gemeinnützige Stiftungen – Brisantes aus dem Steuerrecht
Juristische Personen, welche die jeweiligen Voraussetzungen von Art. 56 lit. e, g und h des Bundesgesetzes über die direkte Bundessteuer (DBG) erfüllen, gelangen grundsätzlich in den Genuss einer subjektiven Steuerbefreiung. Werden juristische Personen wegen der Verfolgung gemeinnütziger Zwecke subjektiv steuerbefreit, sind gemäss Art. 56 lit. g DBG der Erwerb und die Verwaltung von «wesentlichen Kapitalbeteiligungen an Unternehmen» nur unter restriktiven Voraussetzungen zulässig. Das Bundesgericht hatte neulich die Frage, unter welchen Umständen das Halten einer massgebenden Beteiligung an einer operativen Gesellschaft durch eine gemeinnützige Stiftung einer subjektiven Steuerbefreiung entgegensteht, zu beurteilen.
Automatischer Informationsaustausch und (straflose) Selbstanzeigen
Seit dem 1. Januar 2010 können Steuerpflichtige in der Schweiz bei der erstmaligen Selbstanzeige einer Steuerhinterziehung straffrei ausgehen. Seither hat die Steuertransparenz international zugenommen. Die Schweiz verfolgt den Ansatz, die internationalen Mindeststandards umzusetzen. Dazu gehört inzwischen auch der automatische Informationsaustausch. Auf dem Weg zu einem gläsernen Steuerpflichtigen stellt sich die Frage, ob weiterhin die Möglichkeit besteht oder bestehen soll, dass Steuerpflichtige bislang nicht versteuerte Werte offenlegen, ohne mit einer Busse rechnen zu müssen.
Steuerumgehung mittels Offshore-Strukturen
Am Sonntagabend den 4. Oktober 2021 veröffentlichten verschiedene Medien weltweit gleichzeitig die sogenannten «Pandora Papers», welche erneut diversen Personen Steuerhinterziehung und Steuervermeidung mittels Strukturen, sei es in Form von Stiftungen, Trusts oder Gesellschaften mit Sitz in sogenannten Steueroasen, vorwerfen. Bereits zuvor gab es ähnliche Enthüllungen, nämlich im April 2016 in den «Panama Papers» und im November 2017 in den «Paradise Papers». All diesen Enthüllungen ist gemeinsam, dass sie auf Datenleaks basieren und medienwirksam auf prominente Personen aus Politik, Wirtschaft, Sport und Unterhaltung abzielen. Die Enthüllungen haben zu einem verstärkten Ruf nach Transparenz und zu zunehmend strengeren Compliance-Vorschriften geführt. Den Medien ist allerdings auch zu entnehmen, dass es sich bei diesen Offshore-Gesellschaften um legale Strukturen handelt, mit welchen Steuern optimiert, nicht aber hinterzogen werden. Stiftungen und Trusts sind durchaus legale Strukturen, die in der Regel nicht aus rein steuerlichen Überlegungen errichtet werden. Dennoch können solche (Offshore-)Strukturen zu einer Unterbesteuerung führen, wenn sie von den schweizer Steuerämtern als steuerlich transparent behandelt werden und der Stifter/Trustee und/oder Begünstigte mit Wohnsitz in der Schweiz die Vermögenswerte und Erträge nicht deklariert hat.
Abzug für die Krankenkassenprämien soll erhöht werden
Am 22. Juni 2022 hat der Bundesrat in seiner Sitzung die Botschaft zur Erhöhung der Abzüge für Versicherungsprämien und Zinsen von Sparkapitalien bei der direkten Bundessteuer verabschiedet.
Bundesrat verabschiedet Eckwerte zur Individualbesteuerung
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 25. Mai 2022 die Eckwerte zur Individualbesteuerung verabschiedet.
Kanton Zürich - Rückerstattung der Verrechnungssteuer bei unverteilten Erbschaften
Ab 1. Januar 2022 fordern Steuerpflichtige im Kanton Zürich ihre anteilige Verrechnungssteuer an unverteilten Erbschaften in ihrem Wohnsitzkanton zurück.
Anpassung des Privatanteils an den Autokosten in den Merkblättern N1/2007 und NL1/2007
Am 22. März 2022 hat die ESTV die Merkblätter N1/2007 und NL1/2007 angepasst, da am 01. Januar 2022 Art. 5a Abs. 2 der Berufskostenverordnung des Bundes in Kraft getreten ist, welcher neu eine höhere pauschale Fahrkostenabrechnung von 0.9% des Kaufpreises des Fahrzeugs als monatliches Einkommen vorsieht.
ESTV publiziert Abzüge, Ansätze und Tarife bei der direkten Bundessteuer für 2022
Die ESTV hat die Übersicht zu Abzügen, Ansätzen und Tarifen bei der direkten Bundessteuer für 2022 publiziert (keine Veränderung).
Bundesrat setzt höheren Abzug für Kinderdrittbetreuung in Kraft
Am 21. Januar 2022 hat der Bundesrat den höheren Abzug für Kinderdrittbetreuungskosten per 01. Januar 2023 in Kraft gesetzt. Neu können bis zu CHF 25'000 bei der direkten Bundessteuer abgezogen werden.
Vorschläge für die Einführung eines Schweizer Trusts
Der Bundesrat schlägt im Auftrag des Parlaments (Motion 18.3383) die Einführung eines neuen Rechtsinstituts im OR vor. Am 12. Januar 2022 hat er die Vernehmlassung betreffend die Einführung eines Schweizer Trusts eröffnet, welche bis zum 30. April 2022 dauert.
Mitarbeiter- vs. Unternehmerbeteiligungen in Aktienrecht, Rechnungslegung und Steuerpraxis; Ausblick auf die Unternehmenssteuerreform
Workshop anlässlich des ISIS)-Seminars vom 4./5. Juni 2018 zum Thema «Aktuelle Probleme und Perspektiven des Unternehmenssteuerrechts»
Aktuelle Probleme der Besteuerung von Personenunternehmen (2018)
Workshop anlässlich des ISIS)-Seminars vom 4./5. Juni 2018 mit dem Titel «Aktuelle Probleme und Perspektiven des Unternehmenssteuerrechts»