09/2022
ESTV - Ausgleich der kalten Progression: Anpassung der Tarife und Abzüge
Tamara Bosch
Zum Ausgleich der Folgen der kalten Progression passt das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) die Tarife und Abzüge bei der direkten Bundessteuer ab dem Steuerjahr 2023 an:
- Abzug Zweiverdienerehepaare neu maximal CHF 13 600 (bisher CHF 13 400)
- Kinderabzug und Unterstützungsabzug neu je CHF 6 600 (bisher CHF 6 500)
- Fahrtkostenabzug Arbeitsweg neu CHF 3 200 (bisher CHF 3 000)
- Tarifanpassungen über alle Tarifstufen:
- Ehepaare in rechtlich und tatsächlich ungetrennter Ehe zahlen neu erst Steuern ab einem steuerbaren Einkommen von CHF 28 800 (bisher CHF 28 300 )
- der Höchstsatz wird neu erst ab einem steuerbaren Einkommen von CHF 912 600 erreicht (bisher CHF 895 900 )
Die seit dem letzten Ausgleich (Steuerjahr 2012) der kalten Progression aufgelaufene Teuerung beträgt 2,04%. Die vollständige Medienmitteilung vom 21. September 2022 ist hier abrufbar.
Erstpublikation:
ESTV - Ausgleich der kalten Progression: Anpassung der Tarife und Abzüge
www.taxlawblog.ch
Fussnoten / weitere Hinweise:
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