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Daniel Bader

Susanne Schreiber

Aktuelle Steuerfragen beim Aktienkauf und ‐verkauf

ISIS)-Seminar vom 23. November 2017

11/2017
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1. Asymmetrische Kaufpreise

Anna Berg wohnt in Zollikon, ZH und arbeitet seit mehreren Jahren in leitender Position bei der E. AG mit Sitz in Zürich. Die E. AG wird seit 2001 von der C. Holding AG zu 100% gehalten. Im Jahr 2010 verkaufte die C. Holding AG das Unternehmen an einen Investment Fonds. Dieser erwarb 100% der Beteiligungen an der E. AG durch die Z. Holding AG (Akquisitionsgesellschaft) zu einem Preis von CHF 4'400'000.‐ (CHF 1'100.‐ je Aktie). Die Käuferin wollte, dass sich auch Frau Berg am Kapital der E. AG beteiligen. Dazu verkaDanielufte die Z. Holding AG 200 Namenaktien der E. AG (5% des in 4'000 Namenaktien zu nominal je CHF 100.‐ aufgeteilten Aktienkapitals) zu einem Preis von CHF 220'000.‐ (CHF 1'100.‐ je Aktie) an Frau Berg. Den Kaufpreis finanzierte Frau Berg aus ihren privaten Mitteln.

3 Jahre später verkaufen die Z. Holding AG und Frau Berg ihre Aktien an die N. Konzern AG mit Sitz in Zug. Im Kaufvertrag wird ein Preis von CHF 9'200'000.‐ (CHF 2'300.‐ je Aktie) vereinbart. Die Aufteilung des Kaufpreises zwischen den Verkäufern wurde im Kaufvertrag nicht spezifiziert. Die Verkäufer vereinbaren untereinander, dass Frau Berg CHF 764'500.‐ (anstelle von CHF 460'000) für ihre 5%‐Aktien erhalten soll.

Unter der Annahme, dass es sich bei dem Gewinn aus dem Aktienverkauf um einen steuerfreien privaten Kapitalgewinn handle, sah Frau Berg in der Folge davon ab, für das Steuerjahr 2013 ein steuerbares Einkommen aus dem Verkauf der 200 Namenaktien der E. AG zu deklarieren. Die Veranlagungsbehörde teilte diese Auffassung nicht und erfasste die überproportionale Beteiligung an der Wertsteigerung der Aktien als Einkommen aus unselbständiger Erwerbstätigkeit.

a) Beurteilen Sie die Steuerfolgen für Anna Berg?
b) Wie sehen Sie die Steuerfolgen bei der Z. Holding AG?

Variante:

Das Aktienkapital der E. AG unterteilt sich in 2'000 Stammaktien und 2'000 Vorzugsaktien, je zu einem Nominalwert von CHF 100.‐. Im Zuge der Akquisition durch die Z. Holding AG erhält Frau Berg 275 Stammaktien zum Preis von CHF 800.‐ je Stammaktie. Die restlichen 1'725 Stammaktien und alle 2'000 Vorzugsaktien gehen an die Z. Holding AG (zu einem Preis von CHF 800 je Stammaktie und CHF 1'400 je Vorzugsaktie). Frau Berg erwirbt die 275 Stammaktien aus ihrem Privatvermögen heraus mit einem Betrag von CHF 220'000.‐.

Die Z. Holding AG als Inhaberin der Vorzugsaktien hat Anspruch auf eine jährliche Rendite von 10% auf dem Ausgabebetrag der Vorzugsaktien, welche thesauriert werden kann (auf den thesaurierten Renditen fällt keine Verzinsung/Rendite an). Entsprechend werden aus einer allfälligen Liquidationsdividende zuerst die Inhaber der Vorzugsaktien voll befriedigt, bevor die verbleibenden Mittel unter den Stammaktionären verteilt werden.

3 Jahre nach der Akquisition durch die Z. Holding AG kauft die N. Konzern AG alle 4'000 Aktien zu einem Gesamtpreis von CHF 9'200'000.‐. Davon erhält Frau Berg CHF 764'500.‐. Den Erlös deklariert sie nicht als steuerbares Einkommen.

c) Was sind die steuerlichen Folgen für Anna Berg? (Berechnung Kaufpreis für Stammaktien und Vorzugsaktien)

2. Rückbeteiligung nach Verkauf und Transponierung

Fabio Rossi, wohnhaft in Wil, SG ist Gründer der Nova AG. Zurzeit hält er 60% der Aktien, ist in der Geschäftsleitung und im Verwaltungsrat der Nova AG tätig. Bereits 3 Jahre nach der Gründung der Nova AG, im Jahr 2005 hat Martin Schmid in die Nova AG investiert und im Gegenzug 30% der Aktien erhalten. Seit 2009 ist Jakob Koch als CEO der Nova AG tätig. Zum Stellenantritt hat er sich zu 10% am Aktienkapital beteiligt. Sowohl Martin Schmid als auch Jakob Koch sind im Verwaltungsrat der Nova AG. Das Aktienkapital der Nova AG beträgt CHF 100'000.‐ und ist in 10'000 Namenaktien (zu CHF 10.‐ je Aktie) aufgeteilt. Alle Aktionäre halten die Beteiligungen an der Nova AG im Privatvermögen.

Am 5. August 2015 erwirbt die T. Holding AG von Herrn Rossi, Herrn Schmid und Herrn Koch alle Beteiligungen an der Nova AG zu einem Preis von CHF 1'500'000.‐ (CHF 150.‐ je Aktie). Dabei werden CHF 1'050'000.‐ des Kaufpreises bar ausbezahlt. Die verbleibenden CHF 450'000.‐ werden gegen Ausgabe von Beteiligungen an der T. Holding AG verrechnet (Ausgabe von Anteilen gegen Sacheinlage der Kaufpreisforderung, Verbuchung des Agios als Kapitaleinlagereserven). Danach halten Fabio Rossi 18%, Jakob Koch 3% und Martin Schmid 9% an der T. Holding AG. Die Verkäufer erhalten die Beteiligungen an der T. Holding AG zum Verkehrswert. Zusätzlich vereinbaren die Parteien, dass alle drei Verkäufer weiterhin im Verwaltungsrat und Jakob Koch als CEO tätig sein sollen.

a) Was sind die steuerlichen Folgen für die Verkäufer?
b) Was sind die steuerlichen Folgen für die T. Holding AG?

3. Steuerfolgen bei privilegiertem Aktienerwerb / Kapitalerhöhung

Lars Miller hat jahrelang als Manager in der Fashion‐Industrie gearbeitet. Auf den 20. März 2014 übernahm er die Stelle als CEO der Trend AG. Das Unternehmen ist seit einiger Zeit defizitär und wurde kurz zuvor, auf den 10. März 2014, von einem Private Equity Investor übernommen. Die Inhaber erwarten von Lars Miller, die Gesellschaft wieder in die schwarzen Zahlen zu steuern. In diesem Zusammenhang kann er sich mittels Aktien am Unternehmenserfolg beteiligen. Sein Salär wird marktkonform auf CHF 250'000 pro Jahr festgelegt mit einem Bonus von max. 20% des Fixum.

Der von Herrn Miller zu bezahlende Bezugspreis pro Aktie ist identisch mit dem am 10. März 2014 vom Private Equity Investor bezahlten Preis. Herr Miller erwirbt 11.2% der Aktien (56 der gesamthaft 500 Namenaktien) an der Trend AG direkt vom Private Equity Investor. Dafür bezahlt er einen Preis von CHF 112‘000.‐ basierend auf den zuvor vom Investor gezahlten CHF 1‘000‘000.‐ für 100% der Aktien.

Um eine strategische Neuorientierung der Trend AG zu ermöglichen investieren die Inhaber im August 2014 zusätzliches Eigenkapital. Dies erfolgt durch Aktenkapitalerhöhung der Höhe von CHF 1‘000‘000.‐. Dazu werden 200 neue Namenaktien zu einem Ausgabepreis von CHF 5‘000 pro Aktie (Nennwert von CHF 1'000 / Agio von CHF 4'000 pro Aktie) durch den Private Equity Investor gezeichnet. Lars Miller verzichtet auf sein Bezugsrecht und wird von 11.2% auf 8% verwässert.

Im 2. Quartal des Jahres 2017 ist die Trend AG wieder in der Gewinnzone und die Investoren möchten die Trend AG verkaufen. Auch Herr Miller verlässt das Unternehmen und veräussert seine Beteiligung zu denselben Konditionen. Insgesamt wird ein Verkaufspreis von CHF 5‘600‘000.‐ erzielt. Davon erhält Lars Miller CHF 448‘000.‐. Zudem wird ihm ein Sonderbonus von CHF 50'000 in bar ausgerichtet.

Was sind die steuerlichen Folgen für Lars Miller im Zeitpunkt

a) des Kaufes der Aktien,
b) der Kapitalerhöhung sowie
c) des Exits?

4. Veräusserung von Optionen

Prof. Grob wurde von Freunden angefragt an einem MedTech Unternehmen (Med‐Tech AG) in der Start‐Up Phase als Berater mitzuwirken. Er willigte ein, in den Verwaltungsrat einzusitzen, um am "strategischen Sounding" beizutragen. Aktien zeichnete er keine und erhielt auch keine solchen zugeteilt.

Gleich bei Gründung wurde ihm schriftlich zugesichert, zu einem späteren Zeitpunkt (max. 5 Jahre) 100 Aktien zu Nennwert (Call Option) erwerben zu können. Er bezahlte hierfür CHF 50'000 und deklarierte diese in seinem Wertschriftenverzeichnis.

Aufgrund persönlicher Differenzen trennten sich jedoch die Wege von Prof. Grob und seiner Kollegen und es kam nie zu einer Ausübung dieses Rechts bzw. Verkauf der Optionen. Andererseits war er nach wie vor "inaktiv" im Verwaltungsrat.

Im Jahr 2017 erhalten die Inhaber der Med‐Tech AG ein Kaufangebot von CHF 40‘000‘000.‐ für 100% der Aktien (insgesamt 2‘000 Namenaktien) an der Med‐Tech AG. Der Käufer (ein US MedTech Unternehmen) verlangte jedoch als Voraussetzung für einen solchen Kauf, dass das "Problem" bzw. die Option Thematik mit Prof. Grob vorgängig zu lösen sei.

Am 25. August 2017 einigten sich Prof. Grob und die bisherigen Aktionäre des MedTech Unternehmens auf eine Zahlung von CHF 1'200'000 für den Verkauf der Optionen bzw. den Verzicht, diese auszuüben und den Rücktritt aus dem Verwaltungsrat.

a) Was sind die steuerlichen Folgen für Herrn Grob?

CHF
50.00

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