Weit mehr als Kryptowährungen …
Das Editorial zur Schwerpunktausgabe «Blockchain, Krypto und NFTs». In den letzten Jahren hat die Blockchain-Technologie weltweit für Aufsehen gesorgt. Das Steuerrecht hat sich dabei vor allem im Zusammenhang mit Kryptowährungen mit der Blockchain-Technologie befasst. Der Anwendungsbereich der Blockchain-Technologie geht jedoch weit über Kryptowährungen hinaus.
Besteuerung von NFTs in der Luxusbranche – eine Case Study
Non-Fungible-Token (kurz «NFTs»), also einzigartige kryptographische Token, die einen physischen oder digitalen Wert repräsentieren, sind zurzeit in aller Munde – spätestens seit der NFT «Everydays: the First 5000 Days» im Jahr 2021 von Christie's für USD 69.3 Millionen versteigert wurde. Anhand der erstmals im Jahr 2021 herausgegebenen NFTs der Uhrenmarke DuBois et fils wird gezeigt, wie Unternehmen in der Luxusbranche NFTs sowohl zur Vermarktung der Produkte als auch zum Aufbau einer engen Kundenbeziehung einsetzen können und welche Steuerthemen dabei zu beachten sind.
Quasi-Liegenschaftenhandel – von der Elastizität der Kriterien
In seinem am 13. Oktober 2022 öffentlich verhandelten Urteil, das am 30. März 2023 den Parteien schriftlich zugestellt wurde, wies das Bundesgericht die Beschwerde eines Ehepaares mit Wohnsitz im Kanton Zürich ab. Es bestätigte das Urteil des Verwaltungsgerichts des Kantons Zürich, wonach sich die Steuerpflichtigen mit dem Verkauf eines vermieteten Mehrfamilienhauses als Quasi-Liegenschaftenhändler qualifiziert hätten. Das Bundesgericht begründete seinen Entscheid damit, dass die Steuerpflichtigen, die noch weitere vermietete Liegenschaften im Miteigentum halten, beim Erwerb der Liegenschaft ein hohes finanzielles Risiko eingegangen seien, die Liegenschaft nach kurzer Haltedauer (5 ½ Jahre) verkauft hätten, während der Haltedauer sehr viel Zeit für die Verwaltung der Liegenschaft aufgewendet hätten und diese mit dem Plan erworben hätten, bei einem Verkauf einen möglichst hohen Gewinn zu erzielen. Die Autorinnen setzen sich in der Urteilsbesprechung mit der Begründung des Bundesgerichts auseinander und legen dar, warum das Urteil in der Praxis zu Rechtsunsicherheiten führt.
Einkommenssteuerfreie Rückzahlung einer verdeckten Kapitaleinlage an den Aktionär
Das Bundesgericht hatte erstmals zu entscheiden, ob die Rückzahlung einer verdeckten Kapitaleinlage beim Aktionär steuerbaren Vermögensertrag darstellt oder ob sie steuerfrei erfolgen kann. Nach Auslegung des Begriffs «Rückzahlung von Einlagen» in Art. 20 Abs. 3 DBG kommt es zum Schluss, dass auch verdeckte Kapitaleinlagen darunterfallen, das Verbuchungserfordernis aus Art. 5 Abs. 1bis VStG nicht relevant und die Rückzahlung einer verdeckten Kapitaleinlage einkommenssteuerfrei ist.
ESTV publiziert verrechnungssteuerliche Behandlung von Gewinnen aus dem Geldspielgesetz
Die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) hat am 6. Februar eine Fachinformation zur verrechnungssteuerlichen Behandlung von Gewinnen aus dem Geldspielgesetz publiziert.
Erhöhung der Steuerabzüge für die Krankenkassenprämie
Weiter hat die Kommission zwei Motionen beraten, die eine Erhöhung der Abzüge für Krankenkassenprämien bei der direkten Bundessteuer fordern. Mit 9 zu 3 Stimmen überwiesen wurde die Motion Grin (17.3171), die die heutigen Abzüge nahezu verdoppeln möchte. Für die Mehrheit der Kommissionsmitglieder sind Krankenkassenprämien Zwangsabgaben und Teil der unvermeidlichen Lebenshaltungskosten. Höhere Abzüge seien dadurch sowie durch das starke Wachstum der Prämien über die letzten Jahre gerechtfertigt. Eine Minderheit lehnt die Motion ab, da höhere Einkommen überproportional profitieren würden. Die Motion Lehmann/Regazzi (15.4027), die selbstbezahlte Krankenkassenprämien nach Einkommen abgestuft vollständig steuerlich abzugsfähig machen möchte, wurde mit 8 zu 4 Stimmen abgelehnt. Die Abstufung sei problematisch und verkompliziere das Steuersystem.
Rundschreiben «Liste der Anbieter von anerkannten Vorsorgeprodukten der gebundenen Selbstvorsorge (Säule 3a)»
Die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) hat am 8. Februar 2019 das Rundschreiben «Liste der rückkaufsfähigen Kapitalversicherungen der Säule 3b» publiziert.
Noch einmal mehr Selbstanzeigen
Beim Steueramt des Kantons Zürich sind im letzten Jahr 7250 Selbstanzeigen eingegangen; damit wurde der Rekordwert des Vorjahres (6200) nochmals deutlich übertroffen. Zurückzuführen ist dies auf den Automatischen Informationsaustausch (AIA) von Bankdaten, der Anfang 2017 zwischen zahlreichen Ländern in Kraft getreten ist. Seit die straflosen Selbstanzeigen möglich sind (2010), waren beim Kantonalen Steueramt zuvor jeweils 850 bis 2100 solche Meldungen pro Jahr eingegangen.
Heiratsstrafe: Externer Gutachter empfiehlt breitere Datenbasis für die ESTV
Die statistischen Grundlagen zur direkten Bundessteuer, auf welche die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) zurückgreifen kann, sind unzureichend. Deshalb bleibt insbesondere die Schätzung der Zahl der von der Heiratsstrafe Betroffenen mit Unsicherheiten behaftet. Zu diesem Schluss gelangt ein vom Eidgenössischen Finanzdepartement (EFD) in Auftrag gegebenes externes Gutachten, über dessen Ergebnisse der Bundesrat an seiner Sitzung vom 7. November 2018 informiert wurde.
Stärkere steuerliche Berücksichtigung der Kinderdrittbetreuungskosten
Die Wirtschaftskommission des Nationalrats ist oppositionslos auf die vom Bundesrat vorgelegte Botschaft 18.050 betreffend die steuerliche Berücksichtigung der Kinderdrittbetreuungskosten eingetreten. Diese Vorlage steht im Zusammenhang mit der Fachkräfteinitiative und soll die Erwerbstätigkeit von Frauen fördern. Nach Ansicht der Kommission kann die steuerliche Berücksichtigung von Fremdbetreuungskosten ein Argument sein für Frauen, die ins Erwerbsleben einsteigen möchten, denn die Betreuungskosten seien für viele junge Familien zu hoch. In der Gesamtabstimmung hat die Kommission der unveränderten Vorlage mit 11 zu 8 Stimmen bei 5 Enthaltungen zugestimmt. Eine Kommissionsminderheit möchte die Abzugsmöglichkeit allerdings auf die nachgewiesenen Kosten von institutionellen Angeboten der familienexternen Kinderbetreuung beschränken (abgelehnt mit 18 zu 5 Stimmen), eine zweite Minderheit verlangt einen Abzug nicht nur für die Dritt-, sondern auch die Eigenbetreuung von Kindern (abgelehnt mit 13 zu 10 Stimmen). Das Geschäft wird voraussichtlich in der Frühjahrssession 2019 behandelt.
Ermittlung des Grundstückgewinns von Grundstücken des Privatvermögens sowie Probleme der Besteuerung des Grundstückgewinns bei Schenkung, Erbvorbezug und Erbgang
ISIS)-Seminar vom 11. September 2017
Abgrenzung von Gewinn und Ertrag aus Grundstücken des Geschäfts- und Privatvermögens (insbesondere Veräusserungs- und Realisationstatbestände), Besteuerung von Miete und Eigenmietwert sowie von Baurechtszinsen
ISIS)-Seminar vom 11./12. September 2017 - Abgrenzung von Gewinn und Ertrag aus Grundstücken des Geschäfts- und Privatvermögens (insbesondere Veräusserungs- und Realisationstatbestände), Besteuerung von Miete und Eigenmietwert sowie von Baurechtszinsen