ESTV publiziert verrechnungssteuerliche Behandlung von Gewinnen aus dem Geldspielgesetz
Die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) hat am 6. Februar eine Fachinformation zur verrechnungssteuerlichen Behandlung von Gewinnen aus dem Geldspielgesetz publiziert.
Erhöhung der Steuerabzüge für die Krankenkassenprämie
Weiter hat die Kommission zwei Motionen beraten, die eine Erhöhung der Abzüge für Krankenkassenprämien bei der direkten Bundessteuer fordern. Mit 9 zu 3 Stimmen überwiesen wurde die Motion Grin (17.3171), die die heutigen Abzüge nahezu verdoppeln möchte. Für die Mehrheit der Kommissionsmitglieder sind Krankenkassenprämien Zwangsabgaben und Teil der unvermeidlichen Lebenshaltungskosten. Höhere Abzüge seien dadurch sowie durch das starke Wachstum der Prämien über die letzten Jahre gerechtfertigt. Eine Minderheit lehnt die Motion ab, da höhere Einkommen überproportional profitieren würden. Die Motion Lehmann/Regazzi (15.4027), die selbstbezahlte Krankenkassenprämien nach Einkommen abgestuft vollständig steuerlich abzugsfähig machen möchte, wurde mit 8 zu 4 Stimmen abgelehnt. Die Abstufung sei problematisch und verkompliziere das Steuersystem.
Rundschreiben «Liste der Anbieter von anerkannten Vorsorgeprodukten der gebundenen Selbstvorsorge (Säule 3a)»
Die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) hat am 8. Februar 2019 das Rundschreiben «Liste der rückkaufsfähigen Kapitalversicherungen der Säule 3b» publiziert.
Noch einmal mehr Selbstanzeigen
Beim Steueramt des Kantons Zürich sind im letzten Jahr 7250 Selbstanzeigen eingegangen; damit wurde der Rekordwert des Vorjahres (6200) nochmals deutlich übertroffen. Zurückzuführen ist dies auf den Automatischen Informationsaustausch (AIA) von Bankdaten, der Anfang 2017 zwischen zahlreichen Ländern in Kraft getreten ist. Seit die straflosen Selbstanzeigen möglich sind (2010), waren beim Kantonalen Steueramt zuvor jeweils 850 bis 2100 solche Meldungen pro Jahr eingegangen.
Heiratsstrafe: Externer Gutachter empfiehlt breitere Datenbasis für die ESTV
Die statistischen Grundlagen zur direkten Bundessteuer, auf welche die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) zurückgreifen kann, sind unzureichend. Deshalb bleibt insbesondere die Schätzung der Zahl der von der Heiratsstrafe Betroffenen mit Unsicherheiten behaftet. Zu diesem Schluss gelangt ein vom Eidgenössischen Finanzdepartement (EFD) in Auftrag gegebenes externes Gutachten, über dessen Ergebnisse der Bundesrat an seiner Sitzung vom 7. November 2018 informiert wurde.
Stärkere steuerliche Berücksichtigung der Kinderdrittbetreuungskosten
Die Wirtschaftskommission des Nationalrats ist oppositionslos auf die vom Bundesrat vorgelegte Botschaft 18.050 betreffend die steuerliche Berücksichtigung der Kinderdrittbetreuungskosten eingetreten. Diese Vorlage steht im Zusammenhang mit der Fachkräfteinitiative und soll die Erwerbstätigkeit von Frauen fördern. Nach Ansicht der Kommission kann die steuerliche Berücksichtigung von Fremdbetreuungskosten ein Argument sein für Frauen, die ins Erwerbsleben einsteigen möchten, denn die Betreuungskosten seien für viele junge Familien zu hoch. In der Gesamtabstimmung hat die Kommission der unveränderten Vorlage mit 11 zu 8 Stimmen bei 5 Enthaltungen zugestimmt. Eine Kommissionsminderheit möchte die Abzugsmöglichkeit allerdings auf die nachgewiesenen Kosten von institutionellen Angeboten der familienexternen Kinderbetreuung beschränken (abgelehnt mit 18 zu 5 Stimmen), eine zweite Minderheit verlangt einen Abzug nicht nur für die Dritt-, sondern auch die Eigenbetreuung von Kindern (abgelehnt mit 13 zu 10 Stimmen). Das Geschäft wird voraussichtlich in der Frühjahrssession 2019 behandelt.
Erleichterte Nachbesteuerung, Steuersukzession und Erbenhaftung
Workshop von Nicole Bühler anlässlich des ISIS)-Seminars vom 26. November 2020 mit dem Titel «Erbvorbezug, Erbgang, Erbteilung und Willensvollstreckung im Steuerrecht»
Steuerliche Fallstricke bei der Nachlassplanung
Workshop von Ruth Bloch-Riemer anlässlich des ISIS)-Seminars vom 26. November 2020 mit dem Titel «Erbvorbezug, Erbgang, Erbteilung und Willensvollstreckung im Steuerrecht».
ISIS)-Seminar «Erbvorbezug, Erbgang, Erbteilung und Willensvollstreckung im Steuerrecht» (Seminarordner)
Fallbeispiele, ausführliche Lösungshinweise und Folien: Hier erhalten Sie alle Unterlagen (Workshops und Referate) gem. nachstehender Inhaltsbeschreibung aus dem ISIS)-Seminar «Erbvorbezug, Erbgang, Erbteilung und Willensvollstreckung im Steuerrecht» vom 26.11.2020 unter der Leitung von Peter Mäusli-Allenspach, welches im Marriott Hotel in Zürich stattfand.