Mehrwertsteuerliche Behandlung von fiskalischen und anderen finanziellen Anreizen zur Standortförderung
Als Folge der globalen Mindeststeuer muss die Schweiz ihre bisherigen fiskalischen Anreize zur Stärkung des Wirtschaftsstandardorts überdenken. Der steuerliche Vorteil bestehender Anreize (bspw. F&E-Sonderabzug, Patentbox) verliert bei betroffenen Konzernen ihre Wirkungsweise. Erste Kantone schlagen daher neue Instrumente wie den Qualified Refundable Tax Credit oder staatliche Förderungsbeiträge vor. Dieser Aufsatz geht der Frage nach, ob solche neuen Anreize zur Standortförderung unter den mehrwertsteuerlichen Begriff «Subventionen und andere öffentlich-rechtliche Beiträge» fallen und wie sie folglich zu behandeln sind, insbesondere inwiefern eine Kürzung des Vorsteuerabzugs anzuwenden ist oder von dieser abgesehen werden kann.
Teilrevision des MWSTG und aktuelle Entwicklungen
Am 16. Juni 2023 hat die Bundesversammlung das teilrevidierte Mehrwertsteuergesetz verabschiedet. Neben dem Kernelement der Besteuerung von Lieferungen über elektronische Plattformen beinhaltet die Teilrevision auch zahlreiche Änderungen im Bereich der Internationalisierung, Steuerreduktionen, Betrugsbekämpfung und sonstige Vereinfachungen. Das Inkrafttreten ist auf den 1. Januar 2025 geplant. Ob dieser Termin eingehalten werden kann, hängt massgeblich auch von der Teilrevision der Mehrwertsteuerverordnung ab, deren Entwurf sich vom 25. Oktober 2023 bis zum 8. Februar 2024 in der Vernehmlassung befindet.
MWST-Praxis der ESTV im Zusammenhang mit Blockchain- und Distributed Ledger-Technologie (DLT)
Die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) hat bereits 2019 erstmals ihre MWST-Praxis im Zusammenhang mit Blockchain- und Distributed Ledger-Technologie (DLT) veröffentlicht. Diese Praxisfestlegungen sind aber in gewissen Bereichen unvollständig und weisen Lücken auf. Eine Überarbeitung drängt sich auf.
Selbständige Tätigkeit und Zuordnung von Leistungen im MWST-Recht – Die Crux des Aussenauftritts
Das Bundesverwaltungsgericht beurteilte im August 2021 in zwei Fällen die Frage, ob der Tatbestand der Selbständigkeit als ausdrückliches Erfordernis für eine subjektive Steuerpflicht erfüllt sei. Mit der Frage der Selbständigkeit unmittelbar verbunden ist die Beurteilung des Aussenauftritts, d.h. eines nach aussen wahrnehmbaren, eigenständigen Auftritts als Leistungserbringer. Gleichzeitig knüpft das MWSTG an den Aussenauftritt die Beurteilung, welchem Steuersubjekt der objektive Tatbestand der Leistungserbringung, kurz wem der erzielte Umsatz zuzuweisen ist. Die für die Steuerpflicht erforderliche Selbständigkeit sowie die Zuordnung von Leistungen sind somit aufgrund des Aussenauftritts als gemeinsames Kriterium miteinander verzahnt.
Überprüfung der MWST-Saldosteuersätze – Konsultation der Branchenverbände
Die ESTV hat die Saldosteuersätze aller Branchen und Tätigkeiten, die in der entsprechenden Verordnung (SR 641.202.62) enthalten sind, überprüft. Gestützt auf Artikel 37 Absatz 3 des MWSTG hat sie die betroffenen Branchenverbände ab dem 20. Oktober 2023 per E-Mail zur Stellungnahme eingeladen.
Vernehmlassung zur Teilrevision der Mehrwertsteuerverordnung eröffnet
Am 25. Oktober 2023 hat der Bundesrat bei seiner Sitzung die Vernehmlassung der Teilrevision der Mehrwertsteuerverordnung (MWSTV) eröffnet.
Referendumsfrist für teilrevidiertes MWSTG ist unbenutzt verstrichen
Die Referendumsfrist für das teilrevidierte Mehrwertsteuergesetz ist am 5. Oktober 2023 unbenutzt verstrichen.
Erlass der Verordnung über die Übertragung der Befugnis zur Änderung der Anlagen der schweizerisch-liechtensteinischen Vereinbarung betreffend die Mehrwertsteuer an das Eidgenössische Finanzdepartement
Der Bundesrat am 21. Juni 2023 die Verordnung über die Übertragung der Befugnis zur Änderung der Anlagen der schweizerisch-liechtensteinischen Vereinbarung betreffend die Mehrwertsteuer an das Eidgenössische Finanzdepartement verabschiedet.
ESTV publiziert Deklarationsanleitung für die neuen MWST-Sätze
Die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) hat am 16. Juni 2023 eine Deklarationsanleitung für die neuen MWST-Sätze publiziert, welche ab dem 1. Januar 2024 gelten.
Bundesrat setzt die Änderung der Mehrwertsteuerverordnung zu elektronischen Verfahren in Kraft
Gemäss Medienmitteilung des Bundesrates vom 16. Juni 2023 soll die Änderung der Mehrwertsteuerverordnung zu elektronischen Verfahren am 1. Januar 2024 in Kraft treten.