Claudio Fischer
Roger Rohner
Mehrwertsteuer und direkte Steuern
ISIS)-Seminar vom 26. November 2017
Fall 1 (Vermietung einer Gewerbeliegenschaft im Privatvermögen)
Sachverhalt
Manuel Peter, wohnhaft in einer eigenen 5-Zimmerwohnung Bern, erbt nach dem Tod seiner Mutter das früher von ihr bewohnte Haus in Burgdorf (BE), ein kleines Einfamilienhaus in Lyss (BE) sowie eine Gewerbeliegenschaft ebenfalls in Lyss (BE).
Die Gewerbeliegenschaft wurde mehrwertsteuerlich bislang voll optiert vermietet.
Manuel Peter möchte die geerbten Liegenschaften behalten und vermieten.
Wie sind die Liegenschaften und daraus fliessenden Erträge direkt- und mehrwertsteuerlich zu beurteilen und ergeben sich aus der steuerlichen Gestaltung Probleme?
Variante 1
Manuel Peter möchte zukünftig auch ein Zimmer seiner 5-Zimmerwohnung in Bern regelmässig via Airbnb vermieten.
Variante 2
Nach ein paar Jahren beschliesst Manuel Peter die Gewerbeliegenschaft abzu- brechen, auf dem Grundstück ein Mehrfamilienhaus zu erstellen und zu verkaufen.
Fall 2 (Steuerbefreiung/unternehmerische Tätigkeit Verein)
Sachverhalt
Der Verein Foody mit Sitz in Bern unterstützt alleinerziehende Eltern mit geringem Einkommen, indem er diesen vergünstigt Mittagessen nach Hause liefert. Die Bezugsberechtigten erhalten ein vollwertiges Mittagessen für CHF 10. Der Verein finanziert sich über Mitgliederbeiträge, Spenden und den Mahlzeitenverkauf. Die Organe des Vereins sowie alle Helfer arbeiten ehrenamtlich und unentgeltlich. Die Lunches werden von teilnehmenden Restaurants bezogen zum Selbstkostenpreis.
Der Verein erzielte 2016 Einnahmen von CHF 90‘000, davon CHF 10‘000 aus dem Verkauf von Mahlzeiten, CHF 60‘000 aus Spenden, CHF 15‘000 aus Sponsoring und CHF 5‘000 aus Mitgliederbeiträgen.
Wie ist die Vereinstätigkeit in Bezug auf die Steuerpflicht bei den direkten Steuern und der MWST zu beurteilen?
Variante
Der Verein erzielte 2016 Einnahmen von CHF 360‘000, davon CHF 120‘000 aus dem Verkauf der Mahlzeiten, CHF 100‘000 Sponsoring, CHF 90‘000 Spenden und CHF 50‘000 Mitgliederbeiträge.
Fall 3 (Geschäftsmässig begründete Aufwendungen)
Sachverhalt
Vanessa Stutz ist alleinige Gesellschafterin und Geschäftsführerin der VStutz AG mit Sitz in Bern. Die Gesellschaft erbringt Treuhandleistungen, hat 2 Angestellte und erzielt einen Jahresumsatz von CHF 500'000.
Vanessa Stutz kauft einen Geschäftswagen für CHF 250'000.
Wie ist der Geschäftswagen direkt- und mehrwertsteuerlich zu behandeln?
Fall 4 (Strategische Führung bei Holdinggesellschaften)
Sachverhalt
Die Stratos AG mit Sitz in Zug ist eine Holdinggesellschaft i.S.v. Art. 28 Abs. 2 StHG (Aktiventest erfüllt). Sie verfügt über kein eigenes Personal. Sie hält Beteiligungen an operativ tätigen Tochtergesellschaften (Herstellung von Industriegütern) mit Sitz in der Schweiz.
Den Tochtergesellschaften wurden von der Stratos AG Darlehen gewährt, wobei die Höchstzinssätze gemäss Rundschreiben der ESTV über geldwerte Leistungen eingehalten wurden. Dividenden wurden von den Tochtergesellschaften in den letzten Jahren keine ausgeschüttet. Auch sonst wurden keine weiteren konzerninternen Transaktionen gebucht.
Welche Optimierungsmöglichkeiten gibt es aus mehrwertsteuerlicher und direktsteuerlicher Sicht und in welchem Verhältnis stehen diese zueinander?
Variante 1
Die Stratos AG gewährt die Darlehen zinslos an die Tochtergesellschaften.
Variante 2
Die operativ tätigen Tochtergesellschaften haben ihren Sitz nicht in der Schweiz, sondern im Ausland.