Umsetzung der globalen Mindestbesteuerung – Safe Harbour-Übergangsregelungen für Investmenteinheiten
Per 1. Januar 2024 hat die Schweiz teilweise die OECD-Mindeststeuer mittels der Mindestbesteuerungsverordnung (MindStV) eingeführt. Die Umsetzung der globalen Gesetzesvorgaben stellt Unternehmen vor erhebliche Herausforderungen, die auf der Komplexität der Regelungen und der technischen Implementierung in den Accounting-Systemen beruhen. Aus diesem Grund greifen viele Unternehmen auf von der OECD vorgesehenen Safe-Harbour-Regelungen zurück. In diesem Zusammenhang wird im folgenden Beitrag untersucht, ob diese auch für Investmenteinheiten gelten, die Teil der Unternehmensgruppe sind.
Das neue Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Italien und Liechtenstein – Vorteile und konkrete Anwendungsfälle
Am 12. Juli 2023 unterzeichneten Liechtenstein und Italien ein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA). Das Abkommen orientiert sich am internationalen Standard des OECD-Musterabkommens 2017, berücksichtigt die Ergebnisse des BEPS-Projektes und folgt dem Abkommen über den Informationsaustausch (TIEA) nach, dass bereits 2015 mit Italien abgeschlossen wurde. Das DBA erhöht die Rechtssicherheit, führt zu bedeutenden Quellensteuerreduktionen, baut bestehende Investitions- und Finanzierungshemmnisse ab und wird entscheidend dazu beitragen, die Zusammenarbeit zwischen beiden Ländern weiter zu stärken.
Der Umsatzbegriff gemäss Mindestbesteuerungsverordnung
Gemäss Mindestbesteuerungsverordnung (MindStV) unterliegen der Schweiz zugehörige Geschäftseinheiten dann der schweizerischen Ergänzungssteuer, wenn diese zu einer Unternehmensgruppe mit mind. EUR 750 Mio. Umsatz gehören. Der Umsatzbegriff als zentrale Voraussetzung der subjektiven Steuerpflicht ist in der Verordnung nur rudimentär geregelt. Der vorliegende Beitrag beleuchtet diesen Begriff unter Bezug verschiedener Dokumente der OECD/G20 aus unterschiedlichen Perspektiven und identifiziert offene Fragen.
Besteuerung Ehegatten in internationalen Verhältnissen – Steuerausscheidungsfragen
In der zsis) Ausgabe vom November 2019 setzten sich die Autorinnen mit steuerrechtlichen Stolpersteinen bei der Besteuerung von Ehegatten im internationalen Verhältnis auseinander. Im vorliegenden Beitrag haben sie den Fokus auf die Steuerausscheidung bei internationalen Ehegatten gelegt. Anhand eines Prüfschemas mit drei Fragen zeigen sie auf, dass ein systematisches Vorgehen für die korrekte Steuerausscheidung unerlässlich ist und dass hier noch immer Handlungsbedarf seitens der Veranlagungsbehörde und der Gerichte besteht.
ESTV verschickt erstmals länderbezogene Berichte von multinationalen Konzernen (Juni 2018)
Ende Juni verschickt die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) erstmals länderbezogene Berichte von multinationalen Konzernen an 35 Partnerstaaten. Der Versand erfolgt im Rahmen des sogenannten Country-by- Country-Reportings. Insgesamt 109 Berichte sendet die ESTV bis Ende Juni an total 35 Staaten. Die länderbezogenen Berichte enthalten unter anderem Angaben über die weltweite Verteilung der Einkünfte, die entrichteten Steuern und die wichtigsten wirtschaftlichen Tätigkeiten des Konzerns in verschiedenen Ländern. Der Inhalt ist vertraulich und untersteht dem Spezialitätsprinzip.
Regelung der internationalen Amtshilfe - spontanen Informationsaustausch
Die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) hat erstmals Informationen über Steuervorbescheide an die Partnerstaaten des spontanen Informationsaustausches (SIA) übermittelt.
Regelung der internationalen Amtshilfe (9. Mai 2018)
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 9. Mai 2018 die Botschaft zur Genehmigung der Abkommen über den automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten (AIA) mit Singapur und Hongkong verabschiedet. Mit derselben Botschaft schlägt der Bundesrat dem Parlament die Einführung des AIA mit weiteren Finanzplätzen vor. Im Oktober 2017 hat der Bundesrat beschlossen, die Abkommen mit Singapur und Hongkong per 1. Januar 2018 vorläufig anzuwenden und mit diesen Ländern erstmals im Herbst 2019 Kontoinformationen auszutauschen. Nur so war sichergestellt, dass der Terminplan eingehalten werden konnte. Mit der aktuellen Vorlage ersucht der Bundesrat die eidgenössischen Räte nun um die Ermächtigung, die beiden Abkommen zu ratifizieren. Gleichzeitig schlägt der Bundesrat als Option vor, den AIA mit Singapur und Hongkong basierend auf der multilateralen Vereinbarung der zuständigen Behörden über den automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten (Multilateral Competent Authority Agreement, MCAA) durchzuführen. Diese Lösung berücksichtigt die neuesten Entwicklungen in Singapur und Hongkong und würde die Umsetzung des AIA auf der multilateralen Grundlage erlauben.