Besteuerung der digitalen Wirtschaft – Einigung der OECD auf globale Steuerreform (Pillar One and Two)
137 Staaten der Organization for Economic Co-operation and Development (OECD) – darunter die Schweiz – haben am 8. Oktober 2021 einer umfassenden globalen Steuerreform zugestimmt. Mit der globalen Steuerreform sollen eine weltweite Umverteilung der Gewinne multinationaler Konzerne mit einem Umsatz von über 20 Milliarden Euro (Pillar One) und eine globale Mindestbesteuerung von 15% für multinationale Konzerne mit einem Umsatz von über 750 Millionen Euro (Pillar Two) eingeführt werden. Die Umsetzung der Reform wird die Unternehmen, aber auch die Staaten vor grosse Herausforderungen stellen. Pillar One wird dazu führen, dass multinationale Konzerne auch dann in einem Staat steuerpflichtig werden, wenn sie in diesem Staat über keine physischen Einrichtungen wie Büros oder Räumlichkeiten verfügen. Mindestens 25% des Gewinnes, welcher 10% des Umsatzes übersteigt, soll unabhängig vom Vorhandensein einer physischen Präsenz in den Staaten besteuert werden, in welchen die Umsätze erzielt werden. Pillar Two wird eine globale Mindeststeuer von 15% einführen. Der Steuersatz wird auf Stufe der jeweiligen Staaten und nicht auf Stufe der einzelnen Unternehmen berechnet. Zudem werden für die Berechnung der globalen Mindeststeuer der steuerbare Gewinn und das steuerbare Nettoeinkommen, ein internationaler Rechnungsstandard und nicht die lokale Gesetzgebung, wie z.B. das Schweizerische Handelsrecht, massgeblich sein. Dieser Artikel erklärt die Funktionsweise der Pillar One und Two, die aktuell vorgesehene Umsetzung der Reform in der Schweiz, deren Auswirkungen auf den globalen Steuer- und Standortwettbewerb und auf in der Schweiz ansässige Unternehmen.
Extraterritorialer Statuswechsel durch Einführung der Income Inclusion Rule
Mit der Einführung der Income Inclusion Rule (IIR) muss die Schweiz zukünftig auch bisher unversteuerte stille Reserven und Goodwill von niedrig bzw. nicht besteuerten ausländischen Tochtergesellschaften bei der Realisation besteuern, die vor dem 1. Januar 2024 geschaffen wurden. Es kommt damit analog zur STAF zu einem Statuswechsel. Dieser Aufsatz ist ein Gedankenspiel, ob dieser Statuswechsel verfassungsmässig und steuersystematisch nicht ebenfalls einen gewinnsteuerlichen Step-up zur Folge haben müsste.
Steuerumgehung mittels Offshore-Strukturen
Am Sonntagabend den 4. Oktober 2021 veröffentlichten verschiedene Medien weltweit gleichzeitig die sogenannten «Pandora Papers», welche erneut diversen Personen Steuerhinterziehung und Steuervermeidung mittels Strukturen, sei es in Form von Stiftungen, Trusts oder Gesellschaften mit Sitz in sogenannten Steueroasen, vorwerfen. Bereits zuvor gab es ähnliche Enthüllungen, nämlich im April 2016 in den «Panama Papers» und im November 2017 in den «Paradise Papers». All diesen Enthüllungen ist gemeinsam, dass sie auf Datenleaks basieren und medienwirksam auf prominente Personen aus Politik, Wirtschaft, Sport und Unterhaltung abzielen. Die Enthüllungen haben zu einem verstärkten Ruf nach Transparenz und zu zunehmend strengeren Compliance-Vorschriften geführt. Den Medien ist allerdings auch zu entnehmen, dass es sich bei diesen Offshore-Gesellschaften um legale Strukturen handelt, mit welchen Steuern optimiert, nicht aber hinterzogen werden. Stiftungen und Trusts sind durchaus legale Strukturen, die in der Regel nicht aus rein steuerlichen Überlegungen errichtet werden. Dennoch können solche (Offshore-)Strukturen zu einer Unterbesteuerung führen, wenn sie von den schweizer Steuerämtern als steuerlich transparent behandelt werden und der Stifter/Trustee und/oder Begünstigte mit Wohnsitz in der Schweiz die Vermögenswerte und Erträge nicht deklariert hat.
Konsultationsvereinbarung zwischen der Schweiz und Deutschland
Am 30. November 2021 hat das SIF bekannt gegeben, dass die Konsultationsvereinbarung zwischen der Schweiz und Deutschland vom 11. Juni 2020 betreffend die Besteuerung von grenzüberschreitenden Arbeitnehmern während der COVID-19 Pandemie mindestens bis zum 31. März 2022 nicht gekündigt wird.
Bundesrat verabschiedet Botschaften zu den Änderungen der DBA mit Japan und Nordmazedonien
Die Botschaften zu den Änderungsprotokollen der DBA mit Japan und Nordmazedonien wurden am 17. November 2021 vom Bundesrat verabschiedet.
Schweiz und Armenien unterzeichnen Änderungsprotokoll zum Doppelbesteuerungsabkommen
Die Schweiz und Armenien haben am 12. November 2021 ein Änderungsprotokoll zum entsprechenden DBA unterzeichnet. Das Protokoll setzt die Mindeststandards aus dem BEPS-Projekt in Sachen Doppelbesteuerungsabkommen sowie den internationalen Standard in Sachen Informationsaustausch um.
ESTV publiziert Schlussverfügung zum FATCA-Abkommen
Am 19. November 2021 hat die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) den Erlass einer Schlussverfügung gemäss Art. 5 Ziff. 3 lit. b FATCA-Abkommen mitgeteilt.
Bundesrat Ueli Maurer trifft russischen Finanzminister Anton Siluanov
Bundesrat Ueli Maurer hat am 19. November 2021 in Bern den russischen Finanzminister Anton Siluanov getroffen. Dabei wurde unter anderem die von Russland geforderte Revision des bestehenden Doppelbesteuerungsabkommens thematisiert.
Bundesrat verabschiedet Bericht zu den Beziehungen mit Italien im Finanz- und Steuerbereich
Am 27. Oktober 2021 hat der Bundesrat an seiner Sitzung den Bericht zu den Beziehungen mit Italien im Finanz- und Steuerbereich verabschiedet.
Inkrafttreten des Doppelbesteuerungsabkommens mit Bahrain
Am 05. November hat das SIF mitgeteilt, dass das DBA zwischen der Schweiz und Bahrain in Kraft getreten ist und die Bestimmungen ab dem 01. Januar 2022 anwendbar sind.
Bundesrat setzt neue rechtliche Grundlagen zur Durchführung von internationalen Abkommen im Steuerbereich in Kraft
Im StADG werden die Bestimmungen des bestehenden nationalen Bundesgesetzes vom 22. Juni 1951 über die Durchführung von zwischenstaatlichen Abkommen des Bundes zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und die darauf basierenden Verordnungen soweit notwendig übernommen und mit neuen Bestimmungen ergänzt. Es regelt neu die wesentlichen Punkte zur Entlastung der Verrechnungssteuer sowie Strafbestimmungen im Zusammenhang mit der Entlastung von Quellensteuern auf Kapitalerträgen. Ebenso regelt es wie Verständigungsverfahren innerstaatlich durchgeführt werden sollen, wenn das anwendbare Abkommen keine abweichenden Bestimmungen dazu enthält.
Rückerstattung in internationalen Verhältnissen – aktuelle Praxis und Problemfelder
Workshop von Oliver Oppliger anlässlich des ISIS)-Seminars vom 21. Oktober 2024 mit dem Titel «Rückerstattung in internationalen Verhältnissen – aktuelle Praxis und Problemfelder»
Aktuelle Fälle zum interkantonalen und internationalen Unternehmenssteuerrecht (2024)
Workshop von René Matteotti und Philipp Betschart anlässlich des ISIS)-Seminars vom 3. - 4. Juni 2024 mit dem Titel «Aktuelle Fälle zum interkantonalen und internationalen Unternehmenssteuerrecht»
Spezialfragen bei Trust- und Stiftungsstrukturen
Workshop zum Thema «Spezialfragen bei Trust- und Stiftungsstrukturen» von Andrea Opel und Stefan Oesterhelt anlässlich des ISIS-Seminars «Strukturierung des Privatvermögens mittels Trusts oder Stiftungen» vom 31. Oktober 2023.
ISIS)-Seminarordner «Unternehmensumstrukturierungen» (2023)
Fallbeispiele, ausführliche Lösungshinweise und Folien: Hier erhalten Sie alle Unterlagen der einzelnen Workshops gem. nachstehender Inhaltsbeschreibung aus dem ISIS)-Seminar «Unternehmensumstrukturierungen» vom 29. August 2023 unter der Leitung von René Schreiber.