01/2022
Konsultationsvereinbarung zwischen der Schweiz und Deutschland
Natalja Ezzaini
Am 30. November 2021 hat das SIF bekannt gegeben, dass die Konsultationsvereinbarung zwischen der Schweiz und Deutschland vom 11. Juni 2020 betreffend die Besteuerung von grenzüberschreitenden Arbeitnehmern während der COVID-19 Pandemie mindestens bis zum 31. März 2022 nicht gekündigt wird.
Eine Kündigung wird auch per Nachricht mitgeteilt.
Die Konsultationsvereinbarung ist hier abrufbar.
Erstpublikation:
Konsultationsvereinbarung zwischen der Schweiz und Deutschland
www.taxlawblog.ch
Fussnoten / weitere Hinweise:
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