Besteuerung der digitalen Wirtschaft – Einigung der OECD auf globale Steuerreform (Pillar One and Two)
137 Staaten der Organization for Economic Co-operation and Development (OECD) – darunter die Schweiz – haben am 8. Oktober 2021 einer umfassenden globalen Steuerreform zugestimmt. Mit der globalen Steuerreform sollen eine weltweite Umverteilung der Gewinne multinationaler Konzerne mit einem Umsatz von über 20 Milliarden Euro (Pillar One) und eine globale Mindestbesteuerung von 15% für multinationale Konzerne mit einem Umsatz von über 750 Millionen Euro (Pillar Two) eingeführt werden. Die Umsetzung der Reform wird die Unternehmen, aber auch die Staaten vor grosse Herausforderungen stellen. Pillar One wird dazu führen, dass multinationale Konzerne auch dann in einem Staat steuerpflichtig werden, wenn sie in diesem Staat über keine physischen Einrichtungen wie Büros oder Räumlichkeiten verfügen. Mindestens 25% des Gewinnes, welcher 10% des Umsatzes übersteigt, soll unabhängig vom Vorhandensein einer physischen Präsenz in den Staaten besteuert werden, in welchen die Umsätze erzielt werden. Pillar Two wird eine globale Mindeststeuer von 15% einführen. Der Steuersatz wird auf Stufe der jeweiligen Staaten und nicht auf Stufe der einzelnen Unternehmen berechnet. Zudem werden für die Berechnung der globalen Mindeststeuer der steuerbare Gewinn und das steuerbare Nettoeinkommen, ein internationaler Rechnungsstandard und nicht die lokale Gesetzgebung, wie z.B. das Schweizerische Handelsrecht, massgeblich sein. Dieser Artikel erklärt die Funktionsweise der Pillar One und Two, die aktuell vorgesehene Umsetzung der Reform in der Schweiz, deren Auswirkungen auf den globalen Steuer- und Standortwettbewerb und auf in der Schweiz ansässige Unternehmen.
Extraterritorialer Statuswechsel durch Einführung der Income Inclusion Rule
Mit der Einführung der Income Inclusion Rule (IIR) muss die Schweiz zukünftig auch bisher unversteuerte stille Reserven und Goodwill von niedrig bzw. nicht besteuerten ausländischen Tochtergesellschaften bei der Realisation besteuern, die vor dem 1. Januar 2024 geschaffen wurden. Es kommt damit analog zur STAF zu einem Statuswechsel. Dieser Aufsatz ist ein Gedankenspiel, ob dieser Statuswechsel verfassungsmässig und steuersystematisch nicht ebenfalls einen gewinnsteuerlichen Step-up zur Folge haben müsste.
Steuerumgehung mittels Offshore-Strukturen
Am Sonntagabend den 4. Oktober 2021 veröffentlichten verschiedene Medien weltweit gleichzeitig die sogenannten «Pandora Papers», welche erneut diversen Personen Steuerhinterziehung und Steuervermeidung mittels Strukturen, sei es in Form von Stiftungen, Trusts oder Gesellschaften mit Sitz in sogenannten Steueroasen, vorwerfen. Bereits zuvor gab es ähnliche Enthüllungen, nämlich im April 2016 in den «Panama Papers» und im November 2017 in den «Paradise Papers». All diesen Enthüllungen ist gemeinsam, dass sie auf Datenleaks basieren und medienwirksam auf prominente Personen aus Politik, Wirtschaft, Sport und Unterhaltung abzielen. Die Enthüllungen haben zu einem verstärkten Ruf nach Transparenz und zu zunehmend strengeren Compliance-Vorschriften geführt. Den Medien ist allerdings auch zu entnehmen, dass es sich bei diesen Offshore-Gesellschaften um legale Strukturen handelt, mit welchen Steuern optimiert, nicht aber hinterzogen werden. Stiftungen und Trusts sind durchaus legale Strukturen, die in der Regel nicht aus rein steuerlichen Überlegungen errichtet werden. Dennoch können solche (Offshore-)Strukturen zu einer Unterbesteuerung führen, wenn sie von den schweizer Steuerämtern als steuerlich transparent behandelt werden und der Stifter/Trustee und/oder Begünstigte mit Wohnsitz in der Schweiz die Vermögenswerte und Erträge nicht deklariert hat.
Schweiz und Simbabwe unterzeichnen ein Doppelbesteuerungsabkommen
Am 19. März 2025 haben die Schweiz und Simbabwe in Harare ein Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung (DBA) auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen unterzeichnet.
Verständigungsvereinbarung zwischen der Schweiz und Italien - Administrative Zusammenarbeit
Am 19. März 2025 hat das SIF gemeldet, dass die zuständigen Behörden der Schweiz und Italien, in Übereinstimmung mit Art. 7 Abs. 1 des Abkommens vom 23. Dezember 2020 zwischen der Schweiz und Italien über die Besteuerung der Grenzgängerinnen und Grenzgänger, die Einzelheiten der Anwendung der administrativen Zusammenarbeit durch Verständigungsvereinbarung festgelegt haben.
Ergänzungssteuer: Steuerliche Behandlung von Geschäftseinheiten, die als Betriebsstätten qualifizieren
Die ESTV hat am 18. März 2025 in einer Mitteilung im Rahmen der Mindestbesteuerung multinationaler Unternehmensgruppen die Behandlung von Geschäftseinheiten, welche als Betriebsstätten gelten, erläutert.
Bundesrat eröffnet Vernehmlassung für den Wechsel des FATCA-Modells
Am 7. März 2025 hat der Bundesrat an seiner Sitzung die Vernehmlassung für ein neues FATCA-Abkommen eröffnet.
Bundesrat eröffnet Vernehmlassung zum Informationsaustausch in Sachen OECD-Mindestbesteuerung
Der Bundesrat hat am 29. Januar 2025 die Vernehmlassung zum Informationsaustausch in Sachen OECD-Mindestbesteuerung eröffnet.
Verständigungsvereinbarung zwischen der Schweiz und den USA
Am 8. Januar hat das SIF die Verständigungsvereinbarung vom 5. Dezember 2024 betreffend die Berechtigung bestimmter amerikanischer und schweizerischer Pensionseinrichtungen zur Beanspruchung von Abkommensvorteilen gemäss Art. 10 Abs. 3 DBA CH-USA veröffentlicht.
Verständigungsvereinbarung zwischen der Schweiz und Frankreich
Am 17. Dezember 2024 hat das SIF bekannt gegeben, dass eine neue Verständigungsvereinbarung zwischen der Schweiz und Frankreich über die Besteuerung von grenzüberschreitender Telearbeit geschlossen wurde.
Bundesrat publiziert Bericht zur Anwendung der Direktbegünstigungstheorie bei der Verrechnungssteuer
Am 13. Dezember 2024 hat der Bundesrat den Bericht in Erfüllung des Postulats 22.3396 WAK-N vom Mai 2022 „Benachteiligung von Schweizer Unternehmen durch eine einheitliche Besteuerungspraxis vermeiden“ publiziert.
Grenzüberschreitende Umstrukturierungen
Workshop zum Thema «Grenzüberschreitende Umstrukturierungen» von Patrick Schmid und Thomas Hug anlässlich des ISIS-Seminars «Unternehmensumstrukturierungen» vom 29. August 2023.
Aktuelle Fälle zum interkantonalen und internationalen Unternehmenssteuerrecht (2023)
Workshop zum interkantonalen und internationalen Unternehmenssteuerrecht von René Matteotti und Philipp Betschart anlässlich des ISIS-Seminars «Unternehmenssteuerrecht 2023» vom 19./20. Juni 2023.
Seminarordner ISIS)-Seminar «Grundstücktransaktionen – Steuerfolgen national und grenzüberschreitend»
Fallbeispiele, ausführliche Lösungshinweise und Folien: Hier erhalten Sie alle Unterlagen der einzelnen Workshops gem. nachstehender Inhaltsbeschreibung aus dem ISIS)-Seminar «Grundstücktransaktionen – Steuerfolgen national und grenzüberschreitend» vom 12. und 13. September 2022 unter der Leitung von Julia von Ah.