Verständigungsvereinbarung zwischen der Schweiz und den USA
Natalja Ezzaini
Am 8. Januar hat das SIF die Verständigungsvereinbarung vom 5. Dezember 2024 betreffend die Berechtigung bestimmter amerikanischer und schweizerischer Pensionseinrichtungen zur Beanspruchung von Abkommensvorteilen gemäss Art. 10 Abs. 3 DBA CH-USA veröffentlicht.
Am 8. Januar hat das SIF die Verständigungsvereinbarung vom 5. Dezember 2024 betreffend die Berechtigung bestimmter amerikanischer und schweizerischer Pensionseinrichtungen zur Beanspruchung von Abkommensvorteilen gemäss Art. 10 Abs. 3 DBA CH-USA veröffentlicht.
Diese aktualisiert die Verständigungsvereinbarung vom 16. April / 6. Mai 2021 und enthält Klarstellungen zum Entlastungsverfahren welches auf Group Trusts nach US-Recht anwendbar ist.
Die Verständigungsvereinbarung ist hier abrufbar.