Sozialversicherungsrechtliche Aspekte bei Homeoffice
Die während der Pandemie obrigkeitlich verordnete Homeoffice-Arbeit hat der Telearbeit und der damit verbundenen Flexibilisierung der Arbeit zusätzlichen Schub verliehen. Auch nach der Pandemie bleibt Homeoffice in vielen Bereichen stark verbreitet. Arbeitnehmende schätzen die neue Flexibilität und möchten nicht mehr darauf verzichten. Das trifft auch auf die zahlreichen Grenzgängerinnen und Grenzgänger zu. Der nachfolgende Beitrag klärt sozialversicherungsrechtliche Fragen im Zusammenhang mit Homeoffice, insbesondere in grenzüberschreitenden Verhältnissen.
Bekämpfung der missbräuchlichen Nutzung von Briefkastenfirmen
Am 22. Dezember 2021 veröffentlichte die Europäische Kommission einen Richtlinienentwurf zur Bekämpfung der missbräuchlichen Nutzung von Briefkastenfirmen innerhalb der EU. Die unter ATAD III einzuordnende Richtlinie auferlegt Briefkastengesellschaften Reportingpflichten und führt bei Nicht-Erfüllung bestimmter Substanzkriterien zum Verlust von Steuervorteilen.
Besteuerung der digitalen Wirtschaft – Einigung der OECD auf globale Steuerreform (Pillar One and Two)
137 Staaten der Organization for Economic Co-operation and Development (OECD) – darunter die Schweiz – haben am 8. Oktober 2021 einer umfassenden globalen Steuerreform zugestimmt. Mit der globalen Steuerreform sollen eine weltweite Umverteilung der Gewinne multinationaler Konzerne mit einem Umsatz von über 20 Milliarden Euro (Pillar One) und eine globale Mindestbesteuerung von 15% für multinationale Konzerne mit einem Umsatz von über 750 Millionen Euro (Pillar Two) eingeführt werden. Die Umsetzung der Reform wird die Unternehmen, aber auch die Staaten vor grosse Herausforderungen stellen. Pillar One wird dazu führen, dass multinationale Konzerne auch dann in einem Staat steuerpflichtig werden, wenn sie in diesem Staat über keine physischen Einrichtungen wie Büros oder Räumlichkeiten verfügen. Mindestens 25% des Gewinnes, welcher 10% des Umsatzes übersteigt, soll unabhängig vom Vorhandensein einer physischen Präsenz in den Staaten besteuert werden, in welchen die Umsätze erzielt werden. Pillar Two wird eine globale Mindeststeuer von 15% einführen. Der Steuersatz wird auf Stufe der jeweiligen Staaten und nicht auf Stufe der einzelnen Unternehmen berechnet. Zudem werden für die Berechnung der globalen Mindeststeuer der steuerbare Gewinn und das steuerbare Nettoeinkommen, ein internationaler Rechnungsstandard und nicht die lokale Gesetzgebung, wie z.B. das Schweizerische Handelsrecht, massgeblich sein. Dieser Artikel erklärt die Funktionsweise der Pillar One und Two, die aktuell vorgesehene Umsetzung der Reform in der Schweiz, deren Auswirkungen auf den globalen Steuer- und Standortwettbewerb und auf in der Schweiz ansässige Unternehmen.
Extraterritorialer Statuswechsel durch Einführung der Income Inclusion Rule
Mit der Einführung der Income Inclusion Rule (IIR) muss die Schweiz zukünftig auch bisher unversteuerte stille Reserven und Goodwill von niedrig bzw. nicht besteuerten ausländischen Tochtergesellschaften bei der Realisation besteuern, die vor dem 1. Januar 2024 geschaffen wurden. Es kommt damit analog zur STAF zu einem Statuswechsel. Dieser Aufsatz ist ein Gedankenspiel, ob dieser Statuswechsel verfassungsmässig und steuersystematisch nicht ebenfalls einen gewinnsteuerlichen Step-up zur Folge haben müsste.
Änderungsprotokoll zum DBA zwischen der Schweiz und den Vereinigten Staaten von Amerika in Kraft getreten
Die Schweiz und die Vereinigten Staaten von Amerika haben am 20. September 2019 in Bern die Ratifikationsurkunden zum Änderungsprotokoll ihres Doppelbesteuerungsabkommens auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen (DBA) ausgetauscht. Das gleichentags in Kraft getretene Protokoll stellt einen Meilenstein in den steuerlichen Beziehungen zwischen der Schweiz und den USA dar.
Bundesrat verabschiedet Botschaften zu den Änderungen der DBA mit Irland und Korea
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 20. September 2019 die Botschaften zu den Änderungsprotokollen zu den Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) mit Irland und Korea verabschiedet. Die Protokolle setzen die Mindeststandards in Sachen DBA um. Zudem wird eine Schiedsklausel in das DBA mit Irland aufgenommen. Beide Botschaften wurden an die eidgenössischen Räte überwiesen.
Urteil des Bundesgerichts vom 26. Juli 2019 (2C_653/2018): Amtshilfe an Frankreich zur Identität von UBS-Kunden
Die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) darf Frankreich Informationen zur Identität von mutmasslich in Frankreich steuerpflichtigen UBS-Kunden erteilen.
Schweiz und Irland unterzeichnen Änderungsprotokoll zum DBA
Die Schweiz und Irland haben am 13. Juni 2019 ein Änderungsprotokoll zum Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (DBA) unterzeichnet.
Schweiz und Niederlande unterzeichnen Änderungsprotokoll zum DBA
Die Schweiz und die Niederlande haben am 12. Juni 2019 ein Änderungsprotokoll zum Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen (DBA) unterzeichnet.
Bundesrat verabschiedet Botschaft zur Einführung des AIA mit 19 weiteren Staaten und genehmigt Prüfbericht
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 29. Mai 2019 die Botschaft zur Einführung des automatischen Informationsaustauschs über Finanzkonten (AIA) mit 19 weiteren Staaten und Territorien eröffnet.
Rückerstattung in internationalen Verhältnissen – aktuelle Praxis und Problemfelder
Workshop von Oliver Oppliger anlässlich des ISIS)-Seminars vom 30. August 2022 mit dem Titel «Rückerstattung in internationalen Verhältnissen – aktuelle Praxis und Problemfelder».
Internationale Transaktionen mit Bezug auf Immaterialgüter
Workshop von Napoleão Dagnese, Balthasar Denger und Thomas Hug anlässlich des ISIS)-Seminars vom 27. Juni 2022 mit dem Titel «Internationale Transaktionen mit Bezug auf Immaterialgüter».