Im Bereich der Kapitaleinlagen sind im vergangenen Jahr zwei wegweisende bundesgerichtliche Urteile ergangen. In einem ersten Entscheid hat das Bundesgericht eine einkommenssteuerfreie Rückzahlung im Sinn von Art. 20 Abs. 3 DBG auch mit Bezug auf verdeckte Kapitaleinlagen angewandt. In einem zweiten Entscheid hat das Bundesgericht im vergangenen Jahr die Praxis der ESTV geschützt, wonach die buchhalterische Verrechnung eines Zuschusses mit den Verlustvorträgen zwingend ist, um den Sanierungsfreibetrag nach Art. 6 Abs. 1 lit. k StG zu beanspruchen.

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