Die Sanierung einer notleidenden Gesellschaft kann auf verschiedene Arten erfolgen. Bilanzielle Sanierungsmassnahmen, durch die der Gesellschaft keine Mittel von aussen zugeführt werden, sind nicht Gegenstand der Emissionsabgabe. Dagegen unterliegen finanzielle Sanierungsmassnahmen der Emissionsabgabe von einem Prozent, wenn sie gegen Ausgabe von Beteiligungsrechten erfolgen oder Gesellschafter einen Zuschuss erbringen.

Titre: Dr. iur
Poste: Partner, Rechtsanwalt, dipl. Steuerexperte
Organisation: VISCHER
E-mail: trohner@vischer.com
- Tobias Felix Rohner27 janvier 2022 – A1 Ed. 1/2022
Verkauf von eigenen Aktien – eine Leistung im Sinne des MWSTG?
- TVA/Douanes
- Entreprises
Das Bundesgericht hat mit seinem Urteil 2C_891/2020 vom 5. Oktober 2021 das Bundesverwaltungsgericht geschützt und entgegen der Verwaltungspraxis entschieden, dass der Verkauf von eigenen Aktien keine Leistung im Sinne von Art. 18 Abs. 1 MWSTG begründe und deshalb ausserhalb des Anwendungsbereichs der Mehrwertsteuer liege. Der vorliegende Artikel ist eine Kurzanalyse des Bundesgerichtsentscheids.
- Tobias Felix Rohner, Selina Many24 juin 2021 – A9 Ed. 2/2021
Sitzverlegung in die Schweiz – Ein Fall für die Altreservenpraxis?
- International
- Entreprises
Die Altreservenproblematik ist heutzutage von der täglichen Steuerberatungspraxis in der Schweiz kaum mehr wegzudenken. Die entsprechende Problematik soll im vorliegenden Beitrag anhand einer Sitzverlegung eines ausländischen Unternehmens in die Schweiz untersucht werden. Auch hier ging die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) zunächst davon aus, dass die in die Schweiz gebrachten «Altreserven» uneingeschränkt der schweizerischen Missbrauchspraxis unterlägen.
Der Aufsatz geht der Frage nach, welches die massgeblichen Kriterien für die Zuordnung von Leistungen sind. Hierzu werden die zwei seit 1. Januar 2010 ergangenen Bundesgerichtsentscheide analysiert.
Besteht das Risiko von Forderungsausfällen muss der Leistungserbringer bereits aufgrund des handelsrechtlichen Vorsichtsprinzips eine Wertberichtigung verbuchen. Entsprechend rechnet der Leistungserbringer mit der Vereinnahmung eines tieferen als des in Rechnung gestellten Entgelts.